Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2341 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2053 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 22.09.2014 Wie ist der Stand der Umsetzung des Standortauswahlsuchgesetzes (StandAG)? Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde ra- dioaktive Abfälle wurde am 23.07.2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es ist gemäß Arti- kel 6 Abs. 2 dieses Gesetzes am 01.01.2014 in Kraft getreten. Die §§ 3 bis 5 und §§ 21 bis 30 sind gemäß Artikel 6 Abs. 1 dieses Gesetzes am 27.07.2013 in Kraft getreten. Ziel des damit beschlossenen Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Mio. Jahren gewährleistet. Bis zum Jahr 2031 soll das Standortauswahlverfahren abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Diskussionen bezüglich der Verteilung der noch ausstehenden 26 Behälter auf bestehende Standortzwischenlager? 2. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um mindestens ein weiteres Bundes- land von der Aufnahme entsprechender Behälter zu überzeugen? 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist infolge der Verteilung der ausstehenden Behälter auf drei bestehende Standortzwischenlager in etwa zu rechnen? 4. Wer trägt diese zusätzlichen Kosten? 5. Welche Standortzwischenlager kommen bezüglich der aus dem Vereinigten Königreich zu- rückzuführenden Behälter unter technischen, genehmigungsrechtlichen und verkehrlichen Gesichtspunkten insbesondere in Betracht? 6. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Gesamtkonzept „Castortransporte“ einschließlich eines schnellen Genehmigungsprozesses für die aufnehmenden Standorte, dem der Bund, die Länder und die Betreiber der Standortzwischenlager zustimmen? 7. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Erarbeitung eines sol- chen Gesamtkonzeptes möglichst zügig voranzutreiben? (An die Staatskanzlei übersandt am 26.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 10.11.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0021 - Die Entschließung des Landtages vom 08.11.2012 (Drs. 16/5399), im Konsens zwischen Bund und Ländern zunächst politisch zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Standorte für eine Zwi- schenlagerung von hoch radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung infrage kommen, ist durch Änderung des Atomgesetzes (AtG) in § 9 a Abs. 2 a umgesetzt worden. Vorlaufend hatten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2341 2 die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hierzu am 13.06.2013 einen entsprechenden Beschluss zur Gesetzesänderung gefasst. Seither steht die Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen auf der Tagesordnung, damit die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen und die erforder- lichen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden können, den noch aus Frankreich (fünf mittelra- dioaktive Gebinde) und Großbritannien (21 hoch radioaktive Gebinde) rückzuführenden radioakti- ven Abfall an mindestens drei Kernkraftwerksstandorten zwischenzulagern. Die Landesregierung hat sich bei der Bundesregierung und den infrage kommenden Ländern dafür eingesetzt, dass die erforderlichen politischen Schritte und Entscheidungen zur Schaffung der Vo- raussetzungen für eine dezentrale Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle aus der Wiederauf- arbeitung durch die Änderung des AtG zügig herbeigeführt wurden. Damit sind weitere Castortransporte in das Transportbehälterlager Gorleben von der Landesregie- rung verhindert worden. Zu den Transporten in standortnahe Zwischenlager sind die Zustimmung der betroffenen Bundes- länder und der Abfallverursacher sowie auch Anträge der jeweiligen Betreiber der Zwischenlager erforderlich. Die politischen Gespräche zwischen Bund und Ländern, drei Zwischenlagerstandorte zu finden, dauern an. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach den hier vorliegenden Informationen hat sich das Land Baden-Württemberg grundsätzlich be- reit erklärt, die fünf aus Frankreich zurückzuführenden Abfallgebinde im Standortlager des Kern- kraftwerks Phillipsburg einzulagern. Darüber hinaus hat sich das Land Schleswig-Holstein grundsätzlich bereit erklärt, einen Teil der aus Großbritannien zurückzunehmenden Abfallgebinde im Standortlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel einzulagern. Zurzeit gibt es noch keine Zusage eines weiteren Bundeslandes zur Aufnahme der verbleibenden, aus Großbritannien zurückzunehmenden Abfallgebinde. Zu 2: Die erforderlichen Schritte, die Zusage eines dritten Bundeslandes herbeizuführen, werden von der Bundesregierung unternommen. Die Landesregierung unterstützt sie hierbei. Zu 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor. Die Betreiber der Standortlager verweisen in dem Zusammenhang stets auf die zusätzlichen Kos- ten, die zum geringeren Teil Verfahrenskosten und zum größeren Teil Kosten gegebenenfalls er- forderlicher technischer Um- und Nachrüstungen der bestehenden Lager seien. Hinzu träten noch Kosten am Standort der Wiederaufarbeitungsanlagen aufgrund der absehbaren Verfahrensverzö- gerung in Frankreich und Großbritannien. Zu 4: Die Kosten sind grundsätzlich von den Betreibern der Zwischenlager zu tragen. Dazu fanden Ge- spräche zwischen Betreibern und Bund statt. Zu 5: Eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass grundsätzlich alle Standortzwischenlager in Deutschland geeignet wären, die Abfälle aufzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2341 3 Zu 6: Die Landesregierung rechnet vor dem Hintergrund der jetzt seitens der Betreiber der Kernkraftwer- ke gegen die betroffenen Länder gerichteten Klagen „wegen Feststellung des Nichtbestehens der Sorgepflicht nach § 9 a Abs. 2 a AtG“ mit weiteren möglichen Verzögerungen. Der ursprüngliche Zeitplan der Bundesregierung sah eine Einigung im Frühjahr 2014 vor. Parallel arbeitet der Bund an einem Gesamtkonzept. Zu 7: Diese Schritte werden vom Bund vorgegeben, der die Verhandlungen führt. Wo möglich unterstützt das Land den Bund. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 18.11.2014) Drucksache 17/2341 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2053 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 22.09.2014 Wie ist der Stand der Umsetzung des Standortauswahlsuchgesetzes (StandAG)? Antwort der Landesregierung