Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2361 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2142 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 08.10.2014 Wie haben sich die Landeshauptkassenkonten der Landesbetriebe aus dem Verantwor- tungsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur seit dem 31.12.2012 entwickelt? Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) nehmen Landesbe- triebe am Kontenclearingverfahren der Landeshauptkasse teil. Landesbetriebe haben ihre Gutha- ben bei Kreditinstituten an die Landeshauptkasse abzuführen und erhalten zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit von der Landeshauptkasse sogenannte Kassenbestandsverstärkungen (Be- triebsmittelvorschüsse). Der Liquiditätsbedarf wird ausschließlich über Kassenbestandsverstärkun- gen der Landeshauptkasse gedeckt. Gemäß Ziffer 1.8.7 der Verwaltungsvorschriften zu § 26 LHO übersendet die Landeshauptkasse dem Landesbetrieb unaufgefordert monatlich und gegebenen- falls zusätzlich auf Anforderung einen Kontoauszug über die Kassenbestandsverstärkungen und Kassenbestandsabführungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landesbetriebe sind dem Verantwortungsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zugeordnet? 2. Welchen monatlichen Stand hatten die Konten über die Kassenbestandsverstärkungen und Kassenbestandsabführungen dieser Landesbetriebe zu den Stichtagen 31.12.2012, 30.06.2013, 31.12.2013 und 30.06.2014 gemäß den Kontoauszügen, die die Landes- hauptkasse gemäß Ziffer 1.8.7 der Verwaltungsvorschriften zu § 26 LHO an die Landesbe- triebe übersandt hat? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 11.11.2014 - LHK – 04225-1 - Die Kleine Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die dem Geschäftsbereich des MWK zugeordneten Landesbetriebe sind in der Anlage aufgeführt. Zu 2: Die Kontenstände der im Sachbuch der Niedersächsischen Landeshauptkasse (LHK) geführten Ab- rechnungskonten für diese Betriebe ergeben sich aus der Anlage. Da die Anfrage auf die den Lan- desbetrieben gemäß VV Nr. 1.8.7 zu § 26 LHO übersandten Kontoauszüge abstellt, sind in der Zu- sammenstellung die Buchungsstände am jeweiligen Tag der Übersendung aufgeführt. In der LHK werden die Abrechnungskonten der Landesbetriebe im Haushaltswirtschaftssystem als Ausgabekonten geführt. Ein Negativbestand weist eine Forderung des Landesbetriebes gegen das Land aus, ein positiver Bestand stellt eine Forderung des Landes gegenüber dem Landesbetrieb dar. Peter-Jürgen Schneider Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2361 2 (Ausgegeben am 20.11.2014) Anlage Drucksache 17/2361 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2142 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 08.10.2014 Wie haben sich die Landeshauptkassenkonten der Landesbetriebe aus dem Verantwortungsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur seit dem 31.12.2012 entwickelt? Antwort der Landesregierung Anlage