Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann, Karin Bertholdes-Sandrock, Helmut Dammann- Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Clemens Gro- ße Macke, Frank Oesterhelweg, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Allgemeines Verbot der Schnabelbehandlung ab 2017 - Ein Gewinn für den Tierschutz in Niedersachsen? Nach Zielsetzung des ergebnisoffenen Niedersächsischen Tierschutzplans aus dem Jahr 2010 sol- len im Jahr 2016 alle Formen der Schnabelbehandlungen bei Legehennen verboten werden. In dem Artikel „Revolution im Hühnerstall“ der Süddeutschen Zeitung vom 29.07.2014 wird ange- kündigt, dass ein vollständiges Verbot der Schnabelbehandlung tatsächlich ab 2017 allgemein zu erwarten sein werde. Der „Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen“ (KAT) informierte nach Angaben der besagten Zeitung seine Mitglieder mit den Worten „Wir möchten Sie bitten, sich rechtzeitig auf die Umstellung der Herden vorzubereiten“ über die geplante Maßnahme. Ferner wird Landwirtschaftsminister Meyer mit der Aussage „Die KAT-Entscheidung ist ein erfreulicher Durchbruch für mehr Tierschutz. Die schmerzhafte Praxis des Schnabelkürzens bei Küken wird damit einheitlich in Deutschland und vorrausichtlich auch in den Niederlanden beendet“ in dem Artikel zi- tiert. Namhafte Tierzuchtunternehmen befürchten durch die komplette Abschaffung der Schnabelbe- handlung bei Legehennen indes eine Verschlechterung des Tierwohls, da der natürliche Trieb zu Federpicken und Kannibalismus zu starken Schmerzen bei den betroffenen Tieren führe. Trotz ei- ner intensiven Forschungsarbeit sei es in den vergangenen 20 Jahren nicht gelungen, ein Huhn zu züchten, welches keine Neigung zu Federpicken und Kannibalismus zeige, so die Experten. Aus diesem Grund befürworten sie eine besonders schonende Schnabelbehandlung anstelle eines kompletten Verbots. Wie ebenfalls im angeführten Artikel der Süddeutschen Zeitung dargestellt, seien gängige Metho- den der Schnabelbehandlung in Niedersachsen zum einen das Kürzen mit einem 800 Grad heißen Messer und zum anderen die Schnabelbehandlung mit der Infrarotmethode (IR-Methode), die nur die scharfe Spitze des Oberschnabels entfernt, wobei die Schnabelfunktion voll erhalten bleibe. Beide Methoden werden in dem Artikel laut Zitat Meyer als „schmerzhafte Praxis“ beschrieben. Gleichzeitig komme die im Januar 2013 veröffentlichte histopathologische Untersuchung von Dr. Wolfram Haider vom Institut für Tierpathologie in Berlin zu dem Schluss, dass die Anwendung der IR-Methode für das Schnabelkürzen einen sehr schonenden Eingriff darstelle und die vollstän- dige Funktionsfähigkeit und ein schmerzfreier Gebrauch des Schnabels nach dieser Behandlung gegeben seien. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Erfasst die Landesregierung, welcher Anteil aller Legehennen in den einzelnen Landkreisen Niedersachsens von der Problematik des Kannibalismus und Federpickens betroffen ist, un- terteilt nach Beständen mit behandelten und unbehandelten Schnäbeln? 2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Welche Studien und/oder Untersuchungen bestätigen gegebenenfalls diese Einschätzung? 4. Sind Legehennen in ökologischer Haltung weniger oder mehr von der Problematik betroffen als Legehennen, die in konventioneller Freiland- oder Bodenhaltung leben? 5. Welche genauen Erkenntnisse sind der Landesregierung durch Untersuchungen der einzel- nen Veterinärämter der Landkreise zu der Problematik des Kannibalismus und Federpickens bei Legehennen, bezogen auf die verschiedenen Haltungsformen, bekannt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 2 6. Welche Methoden der Schnabelbehandlung werden nach Kenntnis der Landesregierung zu welchem Anteil bei Küken in Niedersachsen durchgeführt? 7. Welches Schmerzempfinden lösen die jeweiligen Methoden des Schnabelkürzens nach Kenntnis der Landesregierung bei den behandelten jungen Legehennen aus? 8. Welche Studien liegen der Landesregierung für die Einschätzung zu 7. zugrunde? 9. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung für und gegen das Schnabelkür- zen durch die moderne IR-Methode? 10. Ist es nach Einschätzung der Landesregierung kurzfristig bis 2017 möglich, in Niedersachsen flächendeckend auf das Schnäbelkürzen von Legehennen zu verzichten? 11. Welche Anpassung der Haltungsbedingungen muss nach Einschätzung der Landesregierung durchgeführt werden, um ein Federpicken und Kannibalismus bei Legehennen sicher und re- gelmäßig zu vermeiden? 12. Welche Unterschiede weist die österreichische Haltung von Legehennen nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zur deutschen Haltung auf? 13. Inwiefern hält die Landesregierung es für zweckmäßig, österreichische Standards in Deutsch- land zu übernehmen, um durch ständige Verdunklung Federpicken und Kannibalismus unter Legehennen zu verhindern, obwohl Verdunklung nicht tiergerecht und in Deutschland nicht er- laubt ist? 14. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Landesregierung ein Verzicht auf das Schnabelkürzen auf die Leistung der Legehennen aus, unterschieden nach den verschiedenen gängigen Hal- tungsformen? 15. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Landesregierung ein Verzicht auf das Schnabelkürzen auf die Tierverluste aus, unterschieden nach den verschiedenen gängigen Haltungsformen von Legehennen? 16. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Landesregierung ein Verzicht auf das Schnabelkürzen auf die Befiederung, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen gängigen Haltungsformen von Legehennen, aus? 17. Wie schätzt die Landesregierung den personellen Mehraufwand in der Legehennenhaltung durch den Verzicht auf das Schnabelkürzen ein? 18. Mit welcher finanziellen Mehrbelastung für die Landwirte rechnet die Landesregierung bei ei- nem absoluten Verzicht auf das Schnabelkürzen pro Huhn und pro Ei? 19. Wer wird bzw. soll nach Einschätzung der Landesregierung für den finanziellen Mehraufwand der Landwirte im Falle des Verzichts auf das Schnabelkürzen aufkommen? 20. Nach dem Abschlussbericht zum ersten Pilotprojekt im Tierschutzplan mit nicht schnabelge- kürzten Legehennen ist es zu erheblich höheren Tierverlusten gekommen. Wie will die Lan- desregierung der Öffentlichkeit erklären, dass die Legehennenhaltung mit höherer Tiermortali- tät im Stall durch den Verzicht auf die Schnabelbehandlung dennoch tiergerechter ist? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 903) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11.11.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 204.1-01425-495 (N) - Nach Jahren ergebnisloser Verhandlungen bezüglich des Verzichts auf prophylaktische, nicht kura- tive Eingriffe in der Nutztierhaltung wurde im Mai 2011 der Tierschutzplan Niedersachsen von der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 3 damaligen CDU/FDP-geführten Landesregierung aufgelegt. Dieses Arbeitsprogramm sieht u. a. ei- nen Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen bis spätestens Ende 2016 vor. Dass der Ausstieg aus dem Schnabelkürzen in Niedersachsen schon lange ein Thema ist, wird auch dadurch deutlich, dass sich bereits im Mai 2010 eine Delegation aus Niedersachsen, der u. a. führende Ver- treter der Geflügelwirtschaft angehörten, in Österreich über das dort erfolgreich umgesetzte schritt- weise Verfahren zum Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen informiert hat. Der Zucht- fortschritt - insbesondere bei braunen Legelinien - wie auch die betriebsindividuelle Optimierung von Haltung und Management haben diese Entwicklung in unserem Nachbarland ermöglicht. Federpicken und Kannibalismus sind Verhaltensstörungen die - völlig unabhängig davon, ob die Hennen schnabelkupiert sind oder nicht - anzeigen, dass die Tiere unter erheblichem Stress leiden, der ihr Anpassungsvermögen überfordert. Treten Federpicken und Kannibalismus auf, wird dies mittlerweile als Indikator, d. h. als Hinweisgeber dafür gesehen, dass die Haltung der Tiere Defizite aufweist, die behoben werden müssen. Anstelle der ursächlichen Bekämpfung des Problems stellt das Kürzen der Schnäbel dagegen eine rein symptomatische Behandlung dar, die auf die grund- sätzliche Neigung der Hennen zum gegenseitigen Bepicken keinen Einfluss nimmt; es wird lediglich die Gefahr schwerer Verletzungen reduziert, da sich die Tiere mit einem stumpfen Schnabel ge- genseitig nicht so großen Schaden zufügen können wie mit einem spitzen Schnabel. Unabhängig von der angewandten Methode des Schnabelkürzens (schneidbrennendes Instrument oder Infrarot) handelt es sich in jedem Fall um einen schwerwiegenden Eingriff für das Tier. Teile des Knochens werden entfernt bzw. zerstört, Nerven sowie Blut- und Lymphgefäße werden verletzt und das sen- sorische Vermögen des Schnabels als hochsensibles Tastorgan zur Prüfung der Nahrung und zur Gefiederpflege wird erheblich beeinträchtigt. Die Bestrebungen müssen daher weg vom rein symp- tomatischen Eingriff „Schnabelkürzen“ hin zur Beseitigung der tatsächlichen Ursachen und Defizite in den Jung- und Legehennenhaltungen gelenkt werden. Niedersachsen steht hiermit nicht allein: Staaten, die jetzt schon auf Schnabelkürzen verzichten, sind neben Österreich, das überwiegend braune Legelinien einsetzt, auch Staaten wie Schweden, Norwegen und Finnland, die weiße Lege- linien bevorzugen. Seit dem 01.07.2014 hat sich auch die dänische Eierbranche zum vollständigen Verzicht auf Schnabelkürzen verpflichtet. Die Niederlande wollen im September 2018 nachziehen. Diese Entwicklungen zeigen, dass auch hiesige Tierhalter gut daran tun, sich den tatsächlichen Problemen in der Legehennenhaltung zu stellen und den Ausstieg aus dem Schnabelkürzen mitzu- gehen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Vorschlag des niedersächsischen Fachministeriums (ML) und nachgeordneter Behörden für ein sukzessives Ausstiegsszenario auf freiwilliger Basis - vergleichbar dem Vorgehen von Öster- reich - mit nachvollziehbarer wissenschaftlicher Begleitung und Dokumentation der einzelnen Le- gehennenherden ließ sich in Niedersachsen trotz intensiver Verhandlungen bisher nicht umsetzen. Da es ferner keine Rechtsgrundlage gibt, nach der die Tierhalterinnen oder Tierhalter verpflichtet sind, das Auftreten von Federpicken und/oder Kannibalismus in ihren Herden zu dokumentieren, gibt es keine Möglichkeit für die Landesregierung zu ermitteln, welcher Anteil der Legehennen - ku- piert oder nicht - von der Problematik „Federpicken/Kannibalismus“ betroffen ist. Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3: Derzeit wird im Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hoch- schule Hannover im Rahmen einer Dissertation eine Auswertung zum „Einfluss des Schnabelzustandes auf die Tiergesundheit von Legehennen in Praxisbetrieben mit Bodenhaltung“ vorgenom- men. Dazu wurde auf acht Betrieben zeitgleich jeweils eine Herde begleitet, deren Hennen kupiert waren, und eine Herde, deren Tiere einen intakten Schnabel aufwiesen. Bei neun dieser 16 Pilot- herden trat im Verlauf der wissenschaftlichen Betreuung ein Kannibalismusgeschehen auf. Fünf der betroffenen Herden waren nicht schnabelgekürzt, in vier Herden hatten die Tiere einen kupierten Schnabel. Bis auf einen Fall betraf es immer sowohl die kupierte als auch die nicht kupierte Herde auf dem Betrieb (erste Ergebnisse wurden vorgestellt auf der Vortragstagung der Deutschen Ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 4 sellschaft für Züchtungskunde und Gesellschaft für Tierzuchtwissenschaften am 17./18.09.2014 in Dummerstorf). Dies stützt die Einschätzung, dass bei Problemen in den Herden Kannibalismus un- abhängig davon auftritt, ob die Tiere schnabelgekürzt sind oder nicht, und dass es zukünftig viel- mehr entscheidend sein muss, auf den Betrieben die Ursachen dieser Verhaltensstörung zu be- kämpfen. Die Gesamtauswertung der Untersuchung wird für das Frühjahr 2015 erwartet. Zu 4: Kannibalismus ist eine Verhaltensstörung, die dem Erkundungs- bzw. Nahrungsaufnahmeverhalten zugeordnet werden kann und nicht mit aggressivem Verhalten zu verwechseln ist. So sind Küken z. B. darauf fokussiert, instinktiv nach Gegenständen zu picken, die, ähnlich wie Insekten, die zum natürlichen Futterspektrum gehören, glänzen. Fehlt eine Umgebung mit vielfältigen Erkundungsrei- zen, konzentrieren sich beispielsweise Jungküken in der Phase des Schiebens der Federkiele auf die glänzenden Federkiele anderer Küken und beginnen, diese zu bepicken. In Biobetrieben hat Geflügel aufgrund einer von Einstreu, Scharrraum und Grünauslauf geprägten Umgebung und geringerer Besatzdichten bei gutem Management die Möglichkeit, Instinkte vielfälti- ger auszuleben und sich nicht auf das Bepicken von Artgenossen zu konzentrieren - im Gegensatz zu Tieren, die bei hohen Besatzdichten in eintöniger Umgebung gehalten werden. Zu den weiteren Faktoren, die Kannibalismus fördern bzw. auslösen können, zählen neben der Aufzucht und der Haltung im Legebetrieb die Fütterung und andere Krankheitsgeschehen. In der Praxis zeigt sich, dass grundsätzlich sowohl Legehennen in ökologischer Haltung als auch Legehennen in konventioneller Freiland- oder Bodenhaltung von der beschriebenen Problematik betroffen sein können. Aufgrund der Haltungsbedingungen in Ökobetrieben und in Freilandbetrie- ben sind jedoch die Voraussetzungen für eine tiergerechte Haltung besser gegeben. Die Heteroge- nität des Gefiederzustandes von Legehennen in ökologischer Haltung geht, neben unterschiedli- cher Rasseeigenschaften, vor allem einher mit den Erfahrungen der Geflügelhalter und deren Ma- nagement der Legehennengruppe. Zu 5: Aufgabe der kommunalen Veterinärbehörden ist es, die Einhaltung und Umsetzung tierschutzrecht- licher Vorgaben zu überwachen. Systematische Untersuchungen zum Auftreten von Federpicken und Kannibalismus gehören nicht zum Aufgabenspektrum der Vor-Ort-Behörden und sind von dort auch nicht zu leisten, insofern kann auch nicht auf entsprechende Ergebnisse zurückgegriffen wer- den. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Zu 6: Zunächst sei angemerkt, dass es sich in keinem Fall um eine „Behandlung“ im medizinisch-therapeutischen Sinne handelt. Das Schnabelkürzen ist vielmehr ein Eingriff, der gemäß § 6 Tierschutz- gesetz eine grundsätzlich verbotene Teilamputation durch Entfernen oder Zerstören von Gewebe darstellt. Nach dem Runderlass des ML vom 24.01.2013 darf das Schnabelkürzen bei Legehennenküken seit 01.09.2013 grundsätzlich nur noch in der Brüterei mit der PSP-Methode (Poultry Service Pro- cessor, Schnabelkürzen durch Einwirkung eines Infrarotstrahls, Novatech-Gerät) durchgeführt wer- den. Das bedeutet, dass das Gros der in Niedersachsen noch schnabelgekürzten Küken bereits mit der PSP Methode kupiert wird. Eine Ausnahmegenehmigung wurde lediglich einer kleineren Brüte- rei zugestanden, in der das Schnabelkürzen noch mit dem „Debeaker“ (sogenanntes heißes Messer ) durch sachkundige Mitarbeiter am ersten Lebenstag vorgenommen wird. Die Ausnahmege- nehmigung wurde dieser Brüterei erst nach Besichtigung von Betrieb und Tieren unter Einbindung der zuständigen kommunalen Veterinärbehörde, des betreuenden Tierarztes und des beim Nieder- sächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ansässigen Tierschutzdienstes erteilt. Sogenannte Stutzkolonnen, die von einem Junghennenaufzüchter zum nächsten ziehen und den Eingriff bis zum zehnten Lebenstag der Küken im Akkord durchführen, sind in Niedersachsen nicht mehr zulässig. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 5 Zu 7: Der Schnabel ist ein hochsensibles Organ, welches aufgrund seiner Funktion und der Versorgung mit Nerven häufig mit den Fingerspitzen des Menschen verglichen wird. Er besteht aus einer knö- chernen Grundlage, darüber befindet sich eine bindegewebige Schicht, die von Plattenepithel über- zogen wird. Knochen und Bindegewebe werden durchzogen von Nervenfaserbündeln, Nervenfa- sern und Nervenendapparaten sowie Blut- und Lymphgefäßen. Das gesamte Organ wird von einer harten Hornscheide abgedeckt. Beim Haushuhn sind die Nervenendapparate in der Spitze des Un- terschnabels zum sogenannten Schnabelspitzenorgan (Bill-Tip-Organ) konzentriert. Es handelt sich um ein komplexes Organ des Tastsinns, welches große Bedeutung für die Prüfung der aufgenom- menen Nahrung und bei der Gefiederpflege hat. Beim Haushuhn besteht das Bill-Tip-Organ aus ca. 20 Tastpapillen, von denen jede wiederum von 30 bis 80 Nervenfasern versorgt wird. Die Nerven- fasern enden in verschiedenen nervösen Endkörperchen, sogenannten Mechanorezeptoren (z. B. Herbstsche Körperchen, Grandrysche Körperchen), Nozizeptoren und Thermorezeptoren. Die ein- zelnen Tastpapillen werden durch zwischenliegendes Horn mechanisch gegeneinander abge- schirmt, sodass sie eine hohe Trennschärfe bei der Reizaufnahme erreichen. Die hohe Rezepto- rendichte im Schnabelspitzenorgan findet ihren Ausdruck auch in der weit überproportionalen Re- präsentation dieses Gebietes im Endhirn des Huhns (Nickel et al. 1992). Aufgrund der hier dargestellten Anatomie des Schnabels ist - unabhängig von der angewandten Methode - jeder Eingriff in dieses hoch spezialisierte, intensiv mit Nerven versorgte Tastorgan, der eine bleibende Kürzung der Schnabelspitze zum Ziel hat, für das betreffende Tier mit erheblichen Schmerzen verbunden, denn es werden in jedem Fall spezielle Nervenstrukturen, Blut- und Lymphgefäße sowie Knochen zerstört. Zu 8: Aufgrund des in der Antwort zu Frage 7 dargestellten Sachverhalts ist es nach Auffassung der Lan- desregierung müßig, die verschiedenen Methoden des Schnabelkürzens bezüglich der jeweiligen Schmerzauslösung gegeneinander abzuwägen, da bei jeder Methode, die eine bleibende Kürzung der Schnabelspitze erzielen soll, von erheblichen Schmerzen der betroffenen Küken auszugehen ist. Auch die in der Anfrage erwähnte Untersuchung von Dr. Haider zeigt, dass es nach dem Eingriff zu einer Hitzekoagulation in allen Gewebsstrukturen der Schnabelspitze kommt, die in der ersten Lebenswoche zu einer vollständigen Nekrose der Schnabelspitze führt. Erst nach fünf Wochen ist die Heilung nach Dr. Haiders Aussagen weitgehend abgeschlossen und die Regeneration von Ner- vengewebe beginnt. Das Remodelling des Schnabelknochens ist nach zehn Wochen weitgehend abgeschlossen und erst nach 22 Wochen sind wieder zahlreiche Nervenfasern und Rezeptoren im Bereich der Schnabelspitze zu finden. Hierbei handelt es sich nach den Untersuchungen des LAVES allerdings nicht um eine de novo (= „von Neuem“)-Regeneration von Rezeptoren, es kommt vielmehr zu einer tiefgreifenden Läsion, bei der Weichteil- und Knochengewebe irreversibel ge- schädigt werden (Brügmann 2012). Auch das LAVES kommt zu dem Schluss, dass der Infrarot- strahl, der bei der PSP-Methode mit 400 bis 500° C auf den noch weichen Schnabel des Eintags- kükens trifft, zu einer primären Hitzekoagulation/-gerinnung aller Gewebsstrukturen an der Spitze von Ober- und Unterschnabel führt. Bei nach dem Eingriff verendeten Küken war ein Drittel bis die Hälfte des Ober- und bis ein Viertel des Unterschnabels nekrotisch, d. h. abgestorben bzw. ver- brannt. Die dabei in der histologischen Untersuchung unter der äußeren Hornscheide nachweisba- re Brandblase zeigt, dass die Infrarotbestrahlung zu einer Verbrennung 2. bis 3. Grades führt. Auch drei Wochen nach dem Eingriff waren im Übergang zum gesunden Gewebe noch Entzündungszel- len nachweisbar. Aus der Humanmedizin ist bekannt, dass Entzündungszellen Botenstoffe, soge- nannte Mediatoren, freisetzen, die die Nervenfasern reizen und somit Schmerzen entstehen lassen. Zumindest in den ersten zwei bis drei Wochen nach dem Eingriff ist daher auch bei der Infrarot- Methode von erheblichen Schmerzen bei den betroffenen Tieren auszugehen. Ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß es als Spätfolge des Eingriffs bei der einen oder anderen Methode zudem zu Neurom(=Nervenknoten)-Bildungen kommt, die eventuell Phantomschmerzen auslösen können, ist für die Entscheidung der Landesregierung, zukünftig generell auf Schnabelkürzen zu verzichten, nicht maßgeblich, da bereits die akuten Folgen des Eingriffs in jedem Fall als erheblich einge- schätzt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 6 Zu 9: Für die Infrarot-Methode spricht, dass sie im Gegensatz zum manuellen Schnabelkürzen mit dem „heißen Messer“ relativ gut zu standardisieren ist. Des Weiteren entstehen keine offenen Wunden, sodass auch das Infektionsrisiko nach dem Eingriff als gering einzustufen ist. Allerdings kann es nach Praxiserfahrungen durch unsachgemäße Geräteeinstellung auch bei der Infrarot-Methode zu starken Kürzungen bis hin zu Verbrennungen an der Zunge der Tiere kommen. Unter Wertung der in der Antwort zu Frage 8 dargelegten drastischen Folgen für das Eintagsküken (vgl. histologische Befunde von Dr. Haider und LAVES) stellt auch die Infrarot-Methode insgesamt keinen schonenden Eingriff dar; insofern ist die Infrarot-Methode bis zum notwendigen vollständigen Verzicht auf Schnabelkürzen allenfalls als „Brückentechnologie“ einzustufen. Zu 10: Wie bereits in der Einleitung dargestellt, handelt es sich bei dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen um ein Ziel, das die Landesregierung seit Jahren verfolgt. In diesem Zusammen- hang sei exemplarisch der Besuch einer niedersächsischen Delegation, der u. a. führende Vertreter der Geflügelwirtschaft angehörten, 2010 in Österreich erwähnt, um sich dort über das erfolgreich umgesetzte schrittweise Verfahren zum Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen zu in- formieren. Insofern ist klarzustellen, dass es sich beim Ausstieg aus dem Schnabelkürzen um einen seit vielen Jahren in Arbeit befindlichen Prozess handelt, in den neben der Wissenschaft auch die Wirtschaft von Anfang an intensiv eingebunden war und auch weiterhin ist. Verbraucherinnen oder Verbraucher erwarten seit langem, dass die Haltungsbedingungen den Tie- ren angepasst werden und nicht die Tiere den Haltungsbedingungen. Es gibt genügend gemein- sam mit der Wirtschaft einschließlich landwirtschaftlicher Interessenverbände und der Landwirt- schaftskammer, den Behörden sowie Tierschutzorganisationen und der Wissenschaft im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen zusammengetragene und einvernehmlich verabschiedete Er- kenntnisse, deren Einhaltung es den Junghennenaufzüchtern und Legehennenhaltern ermöglichen, unkupierte Tiere zu halten (vgl. Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kanni- balismus in der Jung- und Legehennenhaltung, 2013 - download unter www.ml.niedersachsen.de/ download/75730/Empfehlungen_zur_Verhinderung_von_Federpicken_und_Kannibalismus_zum_ Verzicht_auf_Schnabelkuerzen_bei_Jung-_und_Legehennen.pdf). Es wird allerdings nicht mit ei- nem „weiter so wie bisher“ gehen. Insbesondere die Aufzucht, für die es bislang noch keine tier- schutzrechtlichen Vorgaben gab, muss optimiert werden. Nicht eine „billige“ Junghenne ist eine „gute“ Junghenne, sondern eine, die bei moderaten Besatzdichten angepasst an das spätere Hal- tungssystem aufgezogen wurde und die ausreichend Gewicht mitbringt, um die hohen Leistungen in der Legeperiode körperlich durchzuhalten. Hierzu hat die Fach-AG Legehennen ebenfalls ein- vernehmlich mit allen Beteiligten, d. h. auch der Wirtschaft, „Mindestanforderungen für die Jung- hennenaufzucht“ beschlossen, die Niedersachsen auf Bundesebene in die Tierschutz-Nutztier- haltungsverordnung einbringen wird. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt unter Einbeziehung der im Rahmen des Tier- schutzplans Niedersachsen erarbeiteten „Niedersächsischen Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhaltung“ Schulungen für Jung- und Legehennenhalter zum Management unkupierter Herden durch, sodass die Tierhalterinnen oder Tierhalter für das Thema sensibilisiert und entsprechend sachkundig gemacht werden. Insgesamt liegen für Legehennen genügend Erkenntnisse vor, um die Aufzucht und Haltung der Tiere so zu optimieren, dass die Gefahr von Federpicken und vor allem Kannibalismus deutlich re- duziert wird und die Verluste mit unkupierten Schnäbeln nicht höher liegen müssen als mit kupier- ten. Im Gegenteil, die Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass die Auseinandersetzung mit den Ursachen dieser Verhaltensstörungen und deren Bekämpfung dazu geführt haben, dass der Anteil der Herden mit Kannibalismusproblemen im Zuge des Ausstiegs aus dem Schnabelkürzen deutlich, d. h. von 9 % zunächst auf 5,7 % und jetzt auf 1,1 %, gesenkt werden konnte (Niebuhr 2010, 2013). Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass es bei Einhaltung der „Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhaltung“ ab 2017 in Niedersachsen möglich sein wird, auf Schnabelkürzen bei Legehennen zu verzichten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 7 Zu 11: Federpicken und Kannibalismus sind bei Legehennen keine primär aggressiv motivierten Verhal- tensweisen, sondern es sind Verhaltensstörungen, die eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Tiere anzeigen (= Indikatorfunktion). Es wird davon ausgegangen, dass diese Verhaltensstö- rungen im Zusammenhang mit einem umorientierten Futteraufnahme- und Erkundungsverhalten stehen. Sie zeigen, dass das Anpassungsvermögen des Einzeltieres überfordert ist. Auslösende Faktoren können in verschiedenen Bereichen auftreten (= multifaktorielles Geschehen): z. B. Fütte- rung, Beschäftigung, Management, Aufzucht, Besatzdichte, Stallklima, Licht, Erkrankung oder auch Stress allgemein. Häufig wird es sich um eine Kombination mehrerer Faktoren handeln. Ziel muss es daher sein, Haltung, Fütterung und Management so zu optimieren, dass die Hennen einen „Puffer “ haben, um mögliche Stresssituationen im Verlauf der Legeperiode ohne Ausbruch von Verhal- tensstörung zu kompensieren. Hierzu sind betriebsindividuelle Schwachstellenanalysen erforder- lich, um mögliche Risikofaktoren in der jeweiligen Haltung zu identifizieren und zu beseitigen. Aus der Praxis ist bekannt, dass auch in kupierten Herden drastische Kannibalismusausbrüche auf- treten können, die trotz Schnabelkürzen zum Teil zu erheblichen Verletzungen der Tiere unterei- nander und zu hohen Verlusten führen, auf die die Halterinnen oder Halter bisher mit Notfallmaß- nahmen reagieren. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bisher auch viele kupierte Herden bei uns weit unter den geforderten 20 Lux Lichtintensität gehalten werden. Insofern gibt es keine Alter- native zu dem eingeschlagenen Weg, die Ursachen für Federpicken und Kannibalismus abzustel- len, um künftig generell das Kannibalismusrisiko zu senken und auf Schnabelkürzen zu verzichten. Mit entscheidend ist die „Qualität“ der Junghenne. Nur eine robuste und widerstandsfähige Jung- henne in gutem Gesundheitszustand hat ausreichend Reserven, um Stresssituationen in der Lege- phase ohne Verhaltensstörungen meistern zu können. Weiterhin ist relevant, dass die Tiere über ausreichend Körpergewicht verfügen - derzeit sind viele Junghennenherden bei der Umstallung in den Legebetrieb deutlich zu leicht - und nicht zu früh in die Legespitze geführt werden (genetisch bedingt, setzt der Legebeginn immer früher ein, die Tiere müssen zunächst voll entwickelt sein). Die Herden müssen eine gute Uniformität aufweisen, d. h. die Einzeltiere sollten einen möglichst gleichmäßigen Entwicklungsstand haben. Zwischen Aufzucht- und Legebetrieb muss darüber hin- aus für jeden Durchgang eine intensive Abstimmung vor allem bezüglich Lichtprogramm und Fütte- rung sowie Tiergesundheitsstatus stattfinden. Besteht zwischen Aufzucht- und Legebetrieb bei- spielsweise ein zu großer Unterschied in der Lichtintensität und -dauer, sind die Tiere gleich zu Be- ginn der Legeperiode einem erheblichen Stressor ausgesetzt, der sich bei entsprechender Abstim- mung problemlos vermeiden lässt. Auch die bedarfsgerechte Fütterung der Hennen hat maßgeblichen Einfluss; eine ausschließlich preisoptimierte Fütterung reicht in vielen Fällen nicht aus, um hohe Leistungen ohne Köperge- wichtseinbußen der Hennen und damit erheblichen Stress der Tiere zu realisieren. In vielen Pilot- herden, die im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen untersucht wurden, blieben die Ge- wichte der Legehennen deutlich hinter den Empfehlungen der Zuchtunternehmen zurück. Dreh- und Angelpunkt für das Gelingen der Haltung unkupierter Hennen ist vor allem die Sachkun- de der Tierhalterin oder des Tierhalters bzw. der Betreuerin oder des Betreuers. Diese müssen frühzeitig erkennen, wenn in einer Herde Probleme auftreten, damit rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Ferner sollten automatische Tierwaagen eingesetzt oder in regelmäßigen Abständen manuelle Probewiegungen einer aussagekräftigen Anzahl von Hennen durchgeführt werden. In den Pilotprojekten des Tierschutzplans Niedersachsen hat sich gezeigt, dass frühzeitige Gegenmaßnahmen bei ersten Anzeichen von Federpicken und/oder Kannibalismus das Gesche- hen beruhigen können. Sachkunde und intensive Betreuung müssen „Hand in Hand“ gehen. Hierzu gibt es entsprechende Schulungs- und Informationsangebote z. B. von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (vgl. auch Antwort zu Frage 10). Weitere Details zur Junghennenaufzucht und Le- gehennenhaltung sowie zu Notfallmaßnahmen beim Auftreten von Federpicken und/oder Kanniba- lismus sind den „Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhaltung“ zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 8 Zu 12: Die Haltungsbedingungen basieren in Österreich wie in Deutschland auf dem gleichen Gemein- schaftsrecht (Richtlinie 1999/74/EG). Hauptunterschied ist aus Sicht der Landesregierung, dass es in Österreich in einer konzertierten Aktion vor allem von Zuchtfirmen, Futtermittelfirmen, Aufzüch- tern, Legehennehaltern, Handel, Tierschutzorganisationen, Wissenschaft bis hin zu den Behörden gelungen ist, gemeinsam einen sukzessiven Ausstieg aus dem Schnabelkupieren der Hennen zu vereinbaren und umzusetzen. Auf diesem Weg wurde in Österreich erreicht, 2 bis 3 Cent höhere Eierpreise als in Deutschland zu erzielen. Dadurch ist es den Halterinnen oder Haltern möglich, die seitens der Wissenschaft und Praxis einhellig empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, die erforder- lich sind, um das Risiko für das Auftreten von Verhaltensstörungen deutlich zu senken. Zu 13: Die immer wieder getroffene Aussage bzw. Behauptung, dass in Österreich nur durch Verdunkeln der Ställe agiert wird, ist nicht zutreffend; dies hat der zweimalige Erfahrungsaustausch einer nie- dersächsischen Delegation vor Ort und die Berichterstattung durch Prof. Dr. Knut Niebuhr von der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Wien gezeigt. In Österreich wird sehr viel mehr ge- tan, als sich bei nachgewiesenen Problemfällen auf das Abdunkeln der Ställe zu beschränken. Die gesamte Haltung - angefangen von der Junghenne über intensive Absprachen zwischen Aufzüch- ter und Legehennenhalter bis hin zur Haltung der Legehennen selbst (vgl. Antwort Frage 11) - wur- de in einem Prozess aller Beteiligten unter wissenschaftlicher Begleitung optimiert. Die dort ge- machten Erfahrungen und daraus resultierenden Managementempfehlungen wurden gemeinsam mit entsprechenden Empfehlungen aus den Niederlanden im Rahmen des Tierschutzplans Nieder- sachsen überarbeitet und an die hiesigen Verhältnisse angepasst. Resultat sind die „Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhal- tung“, die Tierhalterinnen oder Tierhaltern sowie Betreuerinnen oder Betreuern ausführliche Hilfe- stellung und Managementhinweise für die Junghennenaufzucht, die Legehennenhaltung und Maß- nahmen beim Auftreten von Verhaltensstörungen geben. Die Wirksamkeit dieses Notfallplanes, der ebenfalls deutlich mehr Empfehlungen enthält als nur die Lichtreduktion, wurde im Laufe des Pilot- projektes von der Tierärztlichen Hochschule Hannover belegt. Derzeitige Situation in vielen Legedurchgängen in Deutschland ist, dass die Hennen trotz Schna- belkürzen weit unter den geforderten 20 Lux gehalten werden, denn Federpicken und Kannibalis- mus wird durch den rein symptomatischen Eingriff des Kürzens nicht verhindert (vgl. auch Antwort zu Frage 11). Erst wenn sich Tierhalterinnen/Tierhalter und Betreuerinnen/Betreuer mit den tat- sächlichen Problemen in der Hennenhaltung auseinandersetzen, Mängel bewusst wahrnehmen und auch abstellen, kann das Risiko für Federpicken und Kannibalismus tatsächlich gesenkt und können die Tiere bei den gesetzlich geforderten Lichtintensitäten einschließlich Tageslichteinfall gehalten werden. Dass dies möglich ist, zeigen schon jetzt konventionelle Betriebe in Niedersach- sen, die auf Schnabelkürzen verzichten sowie Betriebe des ökologischen Landbaus. Insofern ist keine Änderung der gesetzlichen Regelungen in Deutschland erforderlich, sondern eine betriebsin- dividuelle Optimierung der Haltung, die die gesamte Kette von der Aufzucht bis zum Abschluss der Legeperiode umfasst. Zu 14: Bei Einhaltung der „Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhaltung“ wird bei keiner Haltungsform eine nachhaltige Auswirkung auf die Leistung erwartet. Im Gegenteil, in Österreich hat sich gezeigt, dass Optimierungsmaßnahmen des Systems nicht nur helfen, Federpicken und Kannibalismus zu vermeiden, sondern auch der Gesunderhaltung und Sicherung der Produktivität dienen und diese sogar punktuell verbessern. Nach NIEBUHR (2010, 2012, 2013) zeigen die Erfahrungen aus Österreich, dass der Verzicht auf Schnabelkürzen neben einer erhöhten Verbraucherakzeptanz und dem Vermeiden eines Tier- schutzproblems auch zur grundsätzlichen Verbesserung und Absicherung der Legehennenhaltung führen kann. Zu 15: Bei Einhaltung der „Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhaltung“ werden bei keiner Haltungsform negative Auswirkungen auf die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 9 Verluste erwartet. Im Gegenteil, durch Verbesserungen im Management wird mit zurückgehenden Tierverlusten gerechnet. Unabhängig vom Verzicht auf Schnabelkürzen sieht die Landesregierung in vielen Betrieben allerdings dringenden Handlungsbedarf bezüglich einer Minimierung von Tier- verlusten in der Legehennenhaltung, denn eine in Niedersachsen im Jahr 2013 durchgeführte Ab- frage bei den kommunalen Veterinärbehörden ergab zum Teil hohe Tierverluste in der Legeperiode (bis 26 % pro Durchgang). Ähnliche hohe Zahlen sind aus vergleichbaren Erhebungen in Mecklen- burg-Vorpommern bekannt. In Einzelfällen wird über Verluste von mehr als einem Drittel bis über die Hälfte der eingestallten Hennen berichtet. Insofern ist es dringend erforderlich, hier - unabhän- gig vom Verzicht auf Schnabelkürzen - zu Verbesserungen im Management zu kommen. Vergleichbar diesen Erfahrungen aus der sonstigen Praxis zeigen sich in den ersten Pilotvorhaben zum Verzicht auf Schnabelkürzen sowohl in Niedersachsen als auch in Bayern ebenfalls große Un- terschiede im Management der einzelnen Aufzucht- und Legebetrieben. Im ersten niedersächsi- schen Pilotprojekt wurden nur in fünf der neun besuchten Herden überhaupt Daten zu den Verlus- ten geliefert. Demnach betrugen die durchschnittlichen Aufzuchtverluste dieser fünf Herden 2 % (von 0,9 % bis 3,98 %). Elf Herden wurden in der Legeperiode begleitet; hier betrugen die durch- schnittlichen Verluste 18,6 % (von 9,1 % bis 43,75 %). Dabei sind die Verluste nur in Relation zur Gesamtnutzungsdauer der Hennen zu bewerten, die bei den Pilotherden relativ lang ausfiel. Zwei Herden durchliefen sogar eine Legepause mit einer anschließenden zweiten Legephase. Damit lag das erzielte Lebensalter der elf Pilotherden zwischen 73 und 99 Wochen (im Mittel 79,5 Wochen) (SPINDLER et al. 2014 in Druck). Die Tierbetreuerinnen/-betreuer brachten die zum Teil hohen Verluste zwar durchaus mit Kannibalismusgeschehen in einzelnen Herden in Verbindung, dies ließ sich seitens der Wissenschaft aber nicht verifizieren, da es in keiner Pilotherde eine detaillierte Do- kumentation der Verlustursachen gab. Es können hier auch durchaus andere Ursachen wie Er- krankungen oder Haltungsmängel eine Rolle gespielt haben, zumal das durchschnittliche Lebend- gewicht aller Pilotherden mit einer Ausnahme sowohl in der Legespitze als auch gegen Ende der Legephase unterhalb der Empfehlungen der Zuchtorganisationen lag. Obgleich eine ausreichende Körperkondition der Hennen über die gesamte Haltungsperiode einen wichtigen Faktor bei der Ge- sunderhaltung der Tiere und zur Vermeidung von Verhaltensstörungen darstellt, verfügte nur etwa die Hälfte der Pilotbetriebe über automatische Tierwaagen im Stall. Auch manuelle Wiegungen wurden nicht von allen Betrieben durchgeführt. Insgesamt konnte das erste niedersächsische Pilot- projekt zeigen, dass ganz offensichtlich in vielen Betrieben ein Optimierungsbedarf hinsichtlich Hal- tungsbedingungen und Managementmaßnahmen unter Berücksichtigung betriebsindividueller Schwachstellenanalysen angezeigt ist (SPINDLER et al. 2014 - in Druck). Zu 16: Bei Einhaltung der „Nds. Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus in der Jung- und Legehennenhaltung“ werden in keiner Haltungsform Verschlechterungen im Gefie- derzustand erwartet. Praxiserfahrungen zeigen, dass derzeit auch viele Herden mit schnabelge- kürzten Hennen insbesondere gegen Ende der Legeperiode deutliche Gefiederschäden aufweisen. Durch Verbesserungen im Management wird eher mit zurückgehenden Gefiederschäden gerech- net. Dies hat sich tendenziell auch im Verlauf des Ausstiegs aus dem Schnabelkürzen in österrei- chischen Herden gezeigt, wobei auch dort die Anzahl der Herden mit mittleren bis schweren Gefie- derschäden 2012 noch bei 15,7 % lag (NIEBUHR 2013). Im Rahmen des ersten niedersächsischen Pilotprojekts wurden von der Tierärztlichen Hochschule Hannover Gefiederschäden und Federverluste in den verschiedenen Altersabschnitten beurteilt. Vergleichbar der Situation in sonstigen Praxisbetrieben zeigte sich, dass besonders am Ende der Legeperiode massive Gefiederschäden auftraten und die Herden dadurch einen schlechten Ge- samteindruck machten. Als Ursache der Gefiederschäden und Federverluste kommen neben Fe- derpickschäden, Schäden infolge mechanischer Abnutzung, Ernährung und auch Stress infrage. Da keine diesbezüglichen ethologischen Untersuchungen durchgeführt wurden, kann die tatsächli- che Ursache der schlechten Befiederung nicht ohne weiteres einem Pickgeschehen zugeordnet werden (SPINDLER et al. 2014 in Druck - download unter: www.ml.niedersachsen.de/download/ 87567/Abschlussbericht_TiHo_Verzicht_auf_Schnabelkuerzen_bei_Legehennen_-_Fachinfo.pdf). Nach den bayerischen Pilotuntersuchungen war, sofern Kontrollgruppen vorhanden waren, das Ge- fieder in der Regel bei den schnabelkupierten Hennen besser als bei den nicht schnabelkupierten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 10 Tieren. Anzumerken ist jedoch, dass in einigen Betrieben nicht schnabelkupierte Herden einen besseren Gefiederscore erreichten als kupierte Tiere in anderen Betrieben. In die Gruppe mit ge- ringen und mittleren Gefiederschäden fielen sowohl Boden- als auch Freilandhaltungsbetriebe so- wie weiße und braune Linien. Auch war kein eindeutiger Einfluss der Betriebsgröße zu erkennen. Auffällig war, dass die meisten Betriebe mit einer sehr guten Gefiederbeurteilung im ersten Unter- suchungszeitraum auch am Ende der Legeperiode am wenigsten Gefiederschäden aufwiesen und umgekehrt. Positiv wird in Bayern bewertet, dass mehrere teilnehmende Landwirte planen, ihren Betrieb auch nach Ende des Projektes auf die Haltung unkupierter Hennen umzustellen (SCHWARZER et al. 2014). Zu 17: Die Ergebnisse des ersten niedersächsischen Pilotprojekts zeigen, dass die Sachkunde von Tier- halterinnen/Tierhaltern und Betreuerinnen/Betreuern sowie eine intensive Begleitung und Beobach- tung nicht schnabelgekürzter Herden von besonderer Wichtigkeit ist, um gegebenenfalls auftreten- de Probleme rechtzeitig erkennen und entsprechend gegensteuern zu können. Da die Tiere sehr genau beobachtet werden müssen, ist grundsätzlich von einem erhöhten Betreuungsaufwand aus- zugehen. Da betriebsindividuelle Schwachstellenanalysen erforderlich sind, die naturgemäß unter- schiedlich ausfallen werden, lässt sich der personelle Aufwand für die Haltung von Legehennen mit intakten Schnäbeln nicht verallgemeinert darstellen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang al- lerdings, dass die Haltung von Hennen mit intakten Schnäbeln schon lange die Norm sein sollte, von der das geltende Tierschutzrecht lediglich im Falle der Unerlässlichkeit des Eingriffs Ausnah- men zulässt. Rein wirtschaftliche Überlegungen vermögen die Unerlässlichkeit jedoch nicht zu be- gründen. Zu 18: Als Faustzahl gilt pro Ei: plus 1 Cent für die Optimierung der Junghennen-Aufzucht, plus 1 Cent für die Optimierung von Fütterung/Beschäftigung, plus 1 Cent für die Intensivierung der Betreuung. ∑ plus 3 Cent pro Ei. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 217 Eiern pro Kopf und Jahr (Statistisches Bundesamt 2012) entspricht dies 6,51 Euro pro Verbraucher und Jahr. Zu 19: Es ist davon auszugehen, dass der erfolgreiche Ausstieg aus dem Schnabelkürzen kaum zu den derzeitigen Eierpreisen in Deutschland zu haben ist. Für die Betriebe ist er mit personellem und fi- nanziellem Mehraufwand verbunden, der nach Auffassung der Landesregierung allerdings leistbar ist (vgl. Antwort zu Frage 18). Ein wirtschaftsseitig getragener Fonds wie in Österreich ist in Nieder- sachsen bisher nicht realisiert worden. Die Landesregierung will den Verzicht auf das Schnabelkür- zen mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützen. Einbezogen werden muss auch der Lebensmitteleinzelhandel; ent- sprechende Gespräche werden derzeit geführt. Aktuell hat sich ein großes Einzelhandelsunter- nehmen vertraglich verpflichtet, Eier von knapp 50 000 unkupierten Hennen, die in einem Projekt des Landwirtschaftsministeriums für mehr Tierwohl unter wissenschaftlicher Begleitung der Tier- ärztlichen Hochschule Hannover und der Hochschule Osnabrück gehalten werden, zu entspre- chenden Preisen zu vermarkten. Zu 20: Siehe Antworten zu den Fragen 4, 6 bis 8, 10, 11, 15 und 17. Christian Meyer (Ausgegeben am 24.11.2014) Drucksache 17/2370 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann, Karin Bertholdes-Sandrock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Allgemeines Verbot der Schnabelbehandlung ab 2017 - Ein Gewinn für den Tierschutz in Niedersachsen? Antwort der Landesregierung