Niedersächsischer Landtag −−−− 17. Wahlperiode Drucksache 17/2374 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2147 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 08.10.2014 Will sich die rot-grüne Landesregierung 2014 aus der Städtebauförderung verabschieden? Im Programmjahr 2013 stellte die Landesregierung für die Städtebauförderung rund 62,7 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 31,361 Mio. Euro wurden somit vollständig gegenfinanziert. Mit Pressemitteilung vom 05.09.2014 teilte Frau Sozialministerin Rundt mit, dass im Landesprogramm für die Städtebauförderung 2014 Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Der Landesanteil beträgt somit lediglich rund 11,4 Mio. Euro, obwohl im Landeshaushalt 2014 als Landesanteil 28,71 Mio. Euro veranschlagt sind. Gleichzeitig hat der Bund die gesamten Städtebauförderungsmittel von 455 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht. Obwohl die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für 2014 noch nicht vorliegt, ist nach Einschätzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes davon auszugehen, dass Niedersachsen in diesem Jahr rund 50 Mio. Euro an Bundesmitteln hätte erhalten und gegenfinanzieren können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summe an Bundesmitteln steht 2014 in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern als auf Niedersachsen entfallender Anteil der Bundesförderung? 2. Ist es zutreffend, dass Niedersachsen für 2014 im Rahmen der Städtebauförderung rund 50 Mio. Euro an Bundesmitteln hätte erhalten und gegenfinanzieren können? 3. In welcher Höhe lagen dem MS insgesamt Anmeldungen für die einzelnen Städtebauförde- rungsprogramme vor? 4. In welcher Höhe wurden Anmeldungen seitens MS nicht bewilligt und aus welchen Gründen? 5. Weshalb stellt Niedersachsen im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ 2014 nur 140 000 Euro zur Verfügung? 6. Spart die Landesregierung die nicht ausgeschöpften Mittel ein, oder stehen diese für Mehr- ausgaben an anderer Stelle des Landeshaushalts zur Verfügung? (An die Staatskanzlei übersandt am 14.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.11.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 501.11 - 01495-2 - Mit dem Landesprogramm zum Städtebauförderungsprogramm 2014 stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 22,7 Mio. Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden zur Verfügung. Zusammen mit dem Eigenanteil der Gemeinden (rund 11,4 Mio. Euro) und den zweckgebundenen Einnahmen (nochmals rund 11,4 Mio. Euro) steht für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 45,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich können die in den Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2374 2 Vorjahren geförderten Kommunen im Jahr 2014 auf Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren in Höhe von insgesamt rund 125,4 Mio. Euro zurückgreifen, die gemeinsam mit dem kommunalen Eigenanteil in Höhe von rund 62,7 Mio. Euro ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 188,1 Mio. Euro ermöglichen. Mit der Städtebauförderung steht der Landesregierung ein bereits seit mehr als 40 Jahren bewährtes investives Förderprogramm zur Verfügung, mit dem die städtebauliche Erneuerung der niedersächsischen Städte und Gemeinden und damit auch die Sicherung der Lebensqualität für die Menschen in den unterschiedlichen Regionen integrativ und nachhaltig unterstützt werden kann. Die Fördermittel werden je nach Zielsetzung der fünf unterschiedlichen Programme1 auch für städtebauliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels, der militärischen Konversion sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt. Programmübergreifend erfolgt die Förderung auf der Grundlage integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, die unter angemessener Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der geförderten Gebiete ressortübergreifend zu erarbeiten sind. Zusätzlich zu den städtebaulichen Effekten des Programms trägt die Städtebauförderung auch zu einer erheblichen Wertschöpfung und einer beschäftigungswirksamen Verbesserung der Auftragslage in der niedersächsischen Bauwirtschaft bei. Aus sozial- und integrationspolitischer Sicht als besonders erfreulich hervorzuheben ist die auf der Grundlage des Koalitionsvertrags auf Bundesebene erfolgte Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Programm „Soziale Stadt“, das im Programmjahr 2014 durch die neue Bundesregierung erstmals wieder gleichberechtigt in das System der Städtebauförderung integriert und finanziell erheblich aufgestockt worden ist. Damit können die Anmeldungen der Kommunen für die Fördergebiete des Programms „Soziale Stadt“ einschließlich der Neuanmeldungen in voller Höhe bedient und Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 16 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der Benachteiligung des Programms durch die frühere Bundesregierung in den vorangegangenen Programmjahren auch dringend erforderlich. Damit kann das Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, benachteiligte Quartiere sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum zu stabilisieren und aufzuwerten, sodass sich die Lebensbedingungen und -perspektiven der dort lebenden Menschen nachhaltig verbessern. Angesichts der sehr hohen Ausgabereste in der Städtebauförderung ist nicht zu vertreten gewesen, für das Programmjahr 2014 einen höheren Landesanteil zur Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen des Städtebauförderungsprogramms einzusetzen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Maßnahmen der Programme „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ lediglich in besonders begründeten Einzelfällen eine Förderung erhalten bzw. Neuanmeldungen berücksichtigt werden können. Für die Maßnahmen dieser Programme sind daher im Wesentlichen die bislang noch nicht verausgabten Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren einzusetzen. Zusätzlich können aus bereits geförderten Maßnahmen erwirtschaftete zweckgebundene Einnahmen in Höhe von mehr als 11 Mio. Euro eingesetzt werden. Ein Stillstand ist somit auch für die Maßnahmen nicht zu befürchten, denen für das Programmjahr 2014 kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die niedersächsische Landesregierung sich bereits darauf verständigt hat, die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung im Programmjahr 2015 wieder in voller Höhe gegenzufinanzieren und hierfür Landesmittel in Höhe von rund 47,6 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit den Bundesmitteln in gleichem Umfang steht damit ein Programmvolumen für das Städtebauförderungsprogramm 2015 in Höhe von 95,2 Mio. Euro bereit. Die Haushaltsbeschlüsse der Landesregierung stehen bis zur Verabschiedung des Landeshaushalts 2015 durch den Niedersächsischen Landtag unter Finanzierungsvorbehalt . Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vom 23.10.2014 „Hilbers: Landesregierung lässt trotz erhöhter Bundesmittel Geld für Städtebauförderung verfallen“, stellt die Landesregierung nochmals klar, dass die Anmeldungen der Kommunen 1 Städtebauförderprogramme: „Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2374 3 für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ in voller Höhe bedient werden und die Einsparung zulasten der übrigen Programme der Städtebauförderung insbesondere deshalb erfolgt, weil die Kommunen über Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren von mehr als 125 Mio. Euro verfügen können, die bei nicht rechtzeitigem Mittelabruf zu verfallen drohen . Im Ergebnis ist somit festzustellen, dass sich die Landesregierung 2014 nicht aus der Städtebauförderung verabschiedet und die Landesmittel für die Städtebauförderung für das Programmjahr 2015 erheblich aufgestockt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Auf das Land Niedersachsen entfällt ein Anteil in Höhe von 47,578 Mio. Euro. Zu 2: Das Land Niedersachsen hätte maximal 47,578 Mio. Euro Bundesmittel erhalten können. Da die Aufstockung der Bundesmittel für das Programmjahr 2014 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Landeshaushalts noch nicht bekannt war, sind im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen unter Berücksichtigung der Ansätze des Programmjahres 2013 lediglich Landesmittel zur Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen für das Städtebauförderungsprogramm 2014 in Höhe von 31,361 Mio. Euro veranschlagt worden, die auf 11,361 Mio. Euro reduziert worden sind. Es ist somit nicht zutreffend , dass das Land im Programmjahr 2014 Bundesmittel in Höhe von rund 50 Mio. Euro hätte gegenfinanzieren können. Zu 3: Es liegen insgesamt Anmeldungen in Höhe von rund 84,55 Mio. Euro vor (Soziale Stadt: 16 031 642 Euro, Stadtumbau West: 23 921 363 Euro, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 15 672 400 Euro, Städtebaulicher Denkmalschutz: 8 976 900 Euro, Kleinere Städte und Gemeinden : 19 948 733 Euro). Da lediglich Anmeldungen für ein Programmvolumen in Höhe von rund 84,55 Mio. Euro vorliegen, hätten die Bundesfinanzhilfen ohnehin nicht in voller Höhe (Programmvolumen: 95,156 Mio. Euro) in Anspruch genommen werden können. Zu 4: Angemeldete Mittel in Höhe von rund 61,83 Mio. Euro konnten aus den in den Vorbemerkungen und den zu Frage 5 aufgeführten Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu 5: Im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ sind mit insgesamt fünf Maßnahmen die meisten Neuaufnahmen erfolgt. Soweit die Neuanmeldungen nicht berücksichtigt worden sind, liegt dies daran , dass die beabsichtigten Vorhaben nicht den Zielsetzungen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ entsprechen. Das relativ geringe Programmvolumen in Höhe von 140 000 Euro ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die zunächst zu erstellenden integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepte lediglich ein relativ geringes Kostenvolumen aufweisen. Für Fortsetzungsmaßnahmen konnten im Programmjahr 2014 weitere Städtebauförderungsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden, weil das als Fördervoraussetzung geforderte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept in der Mehrzahl der Fälle noch nicht vorliegt. Die Anträge können für 2015 erneut gestellt werden, sodass trotz einer Nichtförderung in 2014 eine Förderung zukünftig möglich ist. Zu 6: Die nicht in Anspruch genommenen Landesmittel werden zur Umsetzung der Einsparverpflichtung aus der globalen Minderausgabe eingesetzt. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 25.11.2014) Drucksache 17/2374 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage- Drucksache 17/2147 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 08.10.2014 Will sich die rot-grüne Landesregierung 2014 aus der Städtebauförderung verabschieden? Antwort der Landesregierung