Niedersächsischer Landtag −−−− 17. Wahlperiode Drucksache 17/2375 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1996neu - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Angelika Jahns, Burkhard Jasper, Annette Schwarz und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 16.09.2014 Rekrutieren humanitäre Hilfsorganisationen in Niedersachsen Terrorkämpfer für den „Islamischen Staat“? Die Sendung „Kontraste“ berichtete am 28. August 2014 über die islamischen Hilfsorganisationen „Ansaar International e. V.“ und „Helfen in Not“ mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Beide Organisationen leisten nach eigenen Angaben humanitäre Arbeit, vornehmlich in Syrien, und profitieren von Spendengeldern aus Deutschland. Der Vorsitzende von „Ansaar International e. V“, Joel Kayser, war zu einem Interview mit „Kontraste“ zu den Zielen seiner Organisation nicht bereit. Nach den Recherchen von „Kontraste“ sei die Arbeit beider Organisationen jedoch nicht humanitär ausgerichtet, sondern streng religiös motiviert. In Videos würden salafistische Handzeichen gezeigt, und Kindern werde der fundamentalistische Islam indoktriniert. Auch das Weltbild der Mitglieder lasse sich anhand von Videobotschaften leicht nachvollziehen. So drohe der Hassprediger Ibrahim Abou Nagy auf einer Spendengala von „Helfen in Not“ Juden und Christen mit der Hölle, weil sie den Koran nicht befolgten. Beide Organisationen stehen laut „Kontraste“ im Verdacht, mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu kooperieren, zur Radikalisierung junger Muslime in Deutschland beizutragen und neue Kämpfer für Syrien zu rekrutieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die angeblich humanitären Aktivitäten dieser Organisatio- nen, und welche Erkenntnisse hat sie über Unterorganisationen oder in sonst irgendeiner Weise mit „Helfen in Not“ oder „Ansaar International e. V.“ in Verbindung stehende Hilfsorganisationen in Niedersachsen? 2. Sind beide Organisationen bzw. deren Unterorganisationen oder die in sonst in irgendeiner Weise mit „Helfen in Not“ oder „Ansaar International e. V.“ in Verbindung stehenden Hilfsorganisationen in Niedersachsen als gemeinnützig im Sinne von § 52 der Abgabenordnung anerkannt , und ist die Landesregierung der Auffassung, dass bei der tatsächlichen Geschäftsführung dieser Organisationen keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gefördert werden und diese dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandeln? 3. Was wird die Landesregierung unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 2 weiter unternehmen ? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.11.2014 für Inneres und Sport - 54.116 - Der Salafismus ist momentan die dynamischste islamistische Bewegung in Deutschland. Salafisten glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime, der sogenannten rechtschaf- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2375 2 fenden Altvorderen (arab. Al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus). Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und den Überlieferungen über das Leben des Propheten Muhammad (sunna) auszurichten . Salafisten lehnen alle Entwicklungen im Islam, die erst nach dieser islamischen Frühzeit eingesetzt haben, wie etwa die Entstehung der etablierten islamischen Rechtsschulen, aber auch liberalere Formen des Islams und die Vereinbarkeit mit der Demokratie und die Gleichheit der Geschlechter ab. Stattdessen streben Salafisten danach, Staat, Gesellschaft und das Privatleben jedes Individuums so umzugestalten, dass sie den vermeintlich von Gott geforderten Normen entsprechen. Bei der Umsetzung dieser Ziele muss jedoch zwischen zwei Richtungen des Salafismus unterschieden werden. Politische Salafisten stützen sich auf intensive Propagandatätigkeit, die sie als Dawa-Arbeit bezeichnen, um für ihre Vision einer gottgewollten Staats- und Gesellschaftsform zu werben und gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Jihadistische Salafisten setzen darüber hinaus und vor allem auf das Mittel der Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Thematik der islamischen humanitären Hilfsorganisationen in Syrien zu betrachten. Während jihadistische Salafisten schwerpunktmäßig zum bewaffneten Kampf in den Reihen des IS aufrufen, unterstützen politische Salafisten hauptsächlich Hilfsorganisationen, die für oder in den Kriegsgebieten tätig sind. Dabei gibt es Hilfsorganisationen, deren humanitäre Hilfe ausschließlich der notleidenden Zivilbevölkerung zugutekommt. Andere Organisationen leisten Hilfsmaßnahmen, die terroristische Gruppierungen unterstützen. In diesem Fall wird deutlich, wie die Grenzen zwischen politischem und jihadistischem Salafismus verschwimmen und dass eine eindeutige extremistische Motivation der Unterstützer von Hilfsorganisationen schwer nachzuweisen ist. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der 2013 gegründete Verein „Helfen in Not e. V.“ will nach eigener Aussage vor allem die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffenen Menschen unterstützen. Die Spenden dafür werden auf Benefizveranstaltungen gesammelt, auf denen regelmäßig salafistische Prediger, auch aus dem gewaltaffinen Spektrum auftreten. „Helfen in Not e. V.“ führte bereits mehrere Hilfskonvois mit medizinischen Gütern und Kleidung nach Syrien durch. Einige davon starteten in Niedersachsen. In die Organisation und Abwicklung dieser Transporte waren auch Personen aus dem salafistischen Spektrum eingebunden . Zudem sind der Vorsitzende und der Vorstand des Vereins „Helfen in Not e. V.“ den Sicherheitsbehörden als Anhänger einer islamistischen Ideologie bekannt. „Ansaar International e. V.“ wurde 2012 gegründet und sieht sich als Hilfsbund für notleidende Glaubensgeschwister weltweit. In Deutschland gibt es mehrere sogenannte Ansaar International Teams, die Spenden sammeln, Werbeaktionen durchführen und mit Facebook-Auftritten für sich werben. Über Aktivitäten solcher Teams in Niedersachsen liegen jedoch derzeit keine Erkenntnisse vor. Aktuell liegt der Schwerpunkt des Vereins auf der humanitären Hilfe für Syrien, wohin bereits mehrere Hilfskonvois durchgeführt wurden. „Ansaar International e. V.“ ist eng mit der deutschen Salafistenszene verwoben, was auch daran ersichtlich wird, dass bei Benefizveranstaltungen regelmäßig bekannte salafistische Prediger auftreten. Nach Angaben der Vereine kommt zumindest ein Teil der Spendengelder den Hilfskonvois und der Unterstützung von Familien in Syrien zugute. Die tatsächliche Verwendung der Gelder ist nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen nicht verifizierbar. Es liegen keine belegbaren Informationen darüber vor, dass diese Vereine mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) kooperieren , zur Radikalisierung junger Muslime in Deutschland beitragen und neue Kämpfer für Syrien rekrutieren . Im Zusammenhang mit den vorgenannten Aktivitäten der Vereine „Helfen in Not e. V.“ und „Ansaar International e. V.“ sind bislang keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbare Handlungen in Niedersachsen bekannt geworden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2375 3 Zu 2: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 25 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 31.03.2014 zum Thema „Salafismus in Niedersachsen“ verwiesen. Neben einer Zunahme von Reisebewegungen nach Syrien werden salafistische Akteure in Syrien auch materiell aus Deutschland unterstützt. So rufen Salafisten in Deutschland massiv zu Spendensammlungen , etwa über Benefizveranstaltungen, auf. Ebenso organisieren sie Hilfskonvois, um Geld- und Sachspenden oder auch Krankenwagen nach Syrien liefern zu können. Dazu werden Spendensammlungen auch in niedersächsischen Moscheen durchgeführt. Der 2013 angemeldete salafistische Verein „Afrikabrunnen e. V.“ mit Sitz in Osnabrück arbeitet mit „Helfen in Not e. V.“ im Hinblick auf angebliche Hilfsleistungen für Syrien zusammen. „Afrikabrunnen e. V.“ hat in der Vergangenheit Benefizveranstaltungen veranstaltet, bei denen bekannte salafistische Prediger wie Sven Lau oder Pierre Vogel aufgetreten sind. Es liegen Erkenntnisse vor, dass Mitglieder von „Afrikabrunnen e. V.“ gemeinsam mit „Helfen in Not e. V.“ Hilfsgüter nach Syrien gebracht haben. Wem diese Sachspenden in Syrien zugutekamen, ist nicht bekannt. Auch Muhamed Ciftci rief im Internet dazu auf, den Verein „Helfen in Not e. V.“ in seinem Engagement in Syrien zu unterstützen. Es ist kaum möglich zu differenzieren, ob die jeweiligen Spenden als humanitäre Hilfsleistungen der syrischen Zivilbevölkerung zugutekommen oder ob sie der Unterstützung jihadistischer Gruppierungen dienen. Zu 3: Aussagen zu der Frage, ob ein bestimmter Verein (oder eine andere Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) als gemeinnützig anerkannt ist, kann die Landesregierung nicht treffen, weil Angaben über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse - wie alle persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse von natürlichen und juristischen Personen, die einem Amtsträger in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a bis c Abgabenordnung (AO) genannten Verfahren über den Steuerpflichtigen oder andere Personen bekannt werden - dem Steuergeheimnis des § 30 AO unterliegen. Die Finanzbehörden - einschließlich des Finanzministeriums - sind zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Zu 4: Soweit Frage 4 einen steuerlichen Bezug aufweist, weil sie sich an den Wortlaut des § 51 Abs. 3 Satz 1 AO anlehnt, weise ich auf Folgendes hin: § 51 Abs. 3 AO schließt sogenannte extremistische Körperschaften von der Steuerbegünstigung für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen aus, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken (steuerbegünstigten Zwecken) dienen. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist danach, dass die Körperschaft weder nach ihrer Satzung noch ihrer tatsächlichen Geschäftsführung Bestrebungen i. S. d. § 4 des BVerfSchG verfolgt und auch nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwider handelt. Wird eine Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nicht vorliegen. Wird die Körperschaft nicht in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch aufgeführt, liegen der Finanzbehörde aber im Einzelfall Erkenntnisse vor, die auf ein extremistisches Handeln hindeuten, wird sie - entsprechend der bundeseinheitlich abgestimmten Anweisung in dem vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Anwendungserlass zur Abgabenordnung - durch weitere Ermittlungen den Ausschluss der Steuerbegünstigung prüfen. Zu 5: Der frühzeitigen Erkennung salafistischer, insbesondere terroristischer, Tendenzen kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen schöpfen in Bezug auf salafistische Personen, Gruppierungen, Vereine oder sonstige Organisationen, die in Verbindung zu terroristischen Aktivitäten stehen oder eine solche nicht von vornherein auszuschließen ist, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten aus. Dementsprechend wer- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2375 4 den intensive staatsschutzpolizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durchgeführt. Um den Gefahren des Neo-Salafismus entgegenzutreten, entwickelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter Einbeziehung der islamischen Verbände sowie unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück ein Konzept für die Struktur und Arbeit einer zivilgesellschaftlichen Beratungsstelle zur Prävention. Aufgabe dieser Präventionsstelle wird es sein, erkennbare sozialpsychologische Prozesse einer sogenannten Radikalisierung junger Menschen zum Neo-Salafismus aufzuhalten sowie Betroffene und Personen des sozialen Nahraums dieser Personen entsprechend zu beraten. Durch die Schaffung einer solchen zivilgesellschaftlichen Beratungsstelle sollen sowohl Komm- als auch Hol-Strukturen für Beratungs- und Begleitungsprozesse etabliert werden. Der Verfassungsschutz stellt auf Anfrage Informationen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Hintergründe , Entstehung und Gefahren des Salafismus zur Verfügung. Dies geschieht in der Regel über Fachvorträge für Lehrkräfte und Angehörige der Stadtverwaltungen. Der niedersächsische Verfassungsschutz ist damit fachlicher Informationsgeber und Kooperationspartner von anderen Organisatoren und Behörden mit dem Ziel der Salafismusprävention. Boris Pistorius (Ausgegeben am 25.11.2014) Drucksache 17/2375 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage- Drucksache 17/1996neu - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Angelika Jahns, BurkhardJasper, Annette Schwarz und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 16.09.2014 Rekrutieren humanitäre Hilfsorganisationen in Niedersachsen Terrorkämpfer für den „Islamischen Staat“? Antwort der Landesregierung