Niedersächsischer Landtag −−−− 17. Wahlperiode Drucksache 17/2377 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2050 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg, Meta Janssen-Kucz und Belit Onay (GRÜNE ), eingegangen am 19.09.2014 Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 Wie die Braunschweiger Zeitung berichtete, feierten im Dezember rund 50 Neonazis in Braunschweig ein sogenanntes Julfest, bei dem auch ein rechter Liedermachen aus Großbritannien auftrat , der dem in Deutschland verbotenen Netzwerk „Blood & Honour“ zuzurechnen ist. Im Oktober fand im Emsland ein Rechtsrockkonzert statt, bei dem auch Michael Regener, Sänger der verbotenen Band „Landser“, auftrat. Ein Konzert in Uelzen wurde von der Polizei im Vorfeld unterbunden. Wir fragen die Landesregierung daher: 1. Welche Konzerte mit rechten Bands haben im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 in Niedersachsen stattgefunden? 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die jeweiligen Konzerte, und aus wel- chen Bundesländern kamen diese? 3. Welche Bands traten bei den Konzerten auf, und wie bewertet die Landesregierung diese? 4. Wie wurde für die Konzerte geworben? 5. Wer oder welche Gruppierung hat die Konzerte organisiert? 6. Lagen Anträge bei der Ordnungsbehörde vor? Wenn ja, wie hat diese entschieden? Wenn nein, wann wurde diese durch wen informiert? 7. Wurden Eintrittsgelder entrichtet? 8. Wann und wie erlangten die Sicherheitsbehörden Kenntnis über die Konzerte? 9. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen? 10. Kam es im Zusammenhang mit dem Konzert zu Straftaten und, wenn ja, zu welchen? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.11.2014 für Inneres und Sport - 23.22-01425/2 - Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen seit Jahren konsequent gegen den Rechtsextremismus in Niedersachsen vor. Hierzu gehört auch eine effektive Strategie zur Verhinderung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, da diese Musik ein wichtiges Ausdrucks- und Propagandamittel für die rechtsextremistische Szene ist. Die Musik hat insbesondere als Integrationsfaktor eine hohe Bedeutung und bildet damit eine Grundlage für den Zusammenhalt rechtsextremisti- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2377 2 scher Organisationen. Des Weiteren dient sie der Gewinnung von vorwiegend jugendlichem Nachwuchs und Sympathisanten für die rechtsextremistische Szene. Die Planung und Durchführung dieser Musikveranstaltungen erfolgen überwiegend konspirativ und bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten häufig unter Angabe eines falschen Hintergrundes. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist es u. a. im engen Zusammenwirken mit den Kommunen und privaten Betreibern von Veranstaltungsräumlichkeiten gelungen, die Anzahl von durchgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen in Niedersachsen insgesamt zu reduzieren und auf diesem sehr niedrigen Niveau zu halten. Auch in der Gesamtkonzeption des Ministeriums für Inneres und Sport gegen Rechtsextremismus vom 16.01.2012 findet sich die konsequente Verhinderung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen als Bekämpfungsschwerpunkt wieder. Darüber hinaus wurden vom Landeskriminalamt Niedersachsen in Kooperation mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen (DEHOGA Niedersachsen) „Informationen für Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten“ entwickelt. In diesem Informationsmerkblatt werden Strategien der (rechts-)extremistischen Szene bei der Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Konzerten dargestellt sowie Hinweise für Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten aufgeführt , wie sie dies erkennen und sich dagegen schützen können. Das Informationsmerkblatt wurde am 23.10.2014 auf der Herbsttagung des DEHOGA Niedersachsen in Hannover vorgestellt und offiziell eingeführt. An dem in der Anfrage genannten „Julfest“ am 30.11.2013 in Braunschweig-Watenbüttel, welches von einem szenebekannten Liedermacher begleitet wurde, nahmen etwa 30 der rechtsextremistischen Szene zuzurechnende Gäste teil. Von den Verfassungsschutzbehörden wird diese Veranstaltung nicht als eigenständiges Konzert statistisch erfasst. Gleiches gilt für die erwähnte Veranstaltung im Emsland. Es handelte sich hierbei um eine im Anschluss an eine Vorstandssitzung des örtlichen NPD-Verbandes angemeldete Geburtstagsfeier eines Angehörigen der rechtsextremistischen Szene am 10.10.2013 in Groß Berßen, Landkreis Emsland . Im Verlauf dieser Feier trat ebenfalls ein szenebekannter Liedermacher auf. Beide Veranstaltungen hatten keine Außenwirkungen und erforderten keine polizeilichen Maßnahmen . Ein über das Internet für den 19.10.2013 beworbenes Musikkonzert der rechtsextremistischen Szene im Bereich der „britischen Besatzungszone“ mit diversen Musikbands konnte durch die Sicherheitsbehörden lokalisiert werden. Das Konzert, an dem etwa 120 Personen teilnehmen wollten, sollte unter dem Vorwand einer privaten Geburtstagsfeier in einem angemieteten Dorfgemeinschaftshaus in Wellendorf, Landkreis Uelzen, stattfinden. Aufgrund der Täuschung über den Anlass kündigte der Eigentümer das Mietverhältnis und die Veranstaltung wurde von der Polizei unterbunden . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen wie folgt: Zu 1: Im genannten Zeitraum ist den Sicherheitsbehörden ein Konzert der rechtsextremistischen Szene bekannt geworden. Dieses fand am 20.07.2013 in Lachendorf, Landkreis Celle, statt. Zu 2 bis 5: An dem von einer der rechtsextremistischen Szene zuzurechnenden Privatperson aus SachsenAnhalt organisierten Konzert in Lachendorf nahmen ca. 50 Personen teil, die überwiegend aus Niedersachsen , Hamburg und Sachsen-Anhalt stammten. Darüber hinaus wurden Personen aus Brandenburg , Bremen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen festgestellt. Auf dem Konzert trat eine den Sicherheitsbehörden namentlich nicht bekannte Band auf. Daher ist eine Bewertung der Band nicht möglich. Ob und wie das Konzert beworben wurde, ist den Sicherheitsbehörden nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2377 3 Zu 6 bis 10: Der Veranstalter hatte das Konzert ursprünglich für einen Veranstaltungsort in einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt angemeldet. Weil der Anmelder die ihm erteilten Auflagen nicht einhalten konnte, zog er die Anmeldung kurzfristig wieder zurück. Der Veranstaltungsort wurde konspirativ nach Niedersachsen verlegt. Eine Anmeldung des Konzerts erfolgte in Niedersachsen nicht. Durch intensive Aufklärungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden konnte der Veranstaltungsort in Niedersachsen am Abend des Veranstaltungstages lokalisiert werden. Anschließend wurde durch die Polizei die Ordnungsbehörde hinzugezogen und es erfolgten Kontaktaufnahmen mit dem Veranstalter , dem Vermieter der Räumlichkeiten und der Feuerwehr Lachendorf. Weiterhin wurden Identitätsfeststellungen auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung getroffen. Straftaten im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind den Sicherheitsbehörden nicht bekannt geworden. Ebenso liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse darüber vor, ob bei dem Konzert Eintrittsgelder entrichtet wurden. Boris Pistorius (Ausgegeben am 25.11.2014) Drucksache 17/2377 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage- Drucksache 17/2050 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg, Meta Janssen-Kucz und Belit Onay (GRÜ-NE), eingegangen am 19.09.2014 Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 Antwort der Landesregierung