Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2389 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2250 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 21.10.2014 Park-and-Ride-Gebühr ist das falsche Signal Seit August 2014 erhebt die P+R-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg Parkgebühren für das P+R- Parkhaus in Hamburg Neugraben an der Landesgrenze zu Niedersachen. Die Auswirkungen im Parkverhalten der Pendler sind im niedersächsischen Umland deutlich spürbar. Zusätzlich beein- flusst das Tarifsystem des HVV das Pendlerverhalten erheblich. Viele Bahnfahrer aus dem Landkreis Stade und Hamburg steigen in Neu Wulmstorf ein. Die Tatsa- che, dass das Parken in Neugraben Geld kostet, hat die Situation verschärft. Das Verkehrspla- nungsunternehmen Zacharias aus Hannover empfiehlt der Gemeinde Neu Wulmstorf, die Park- platzzahl von derzeit 330 auf 650 Plätze zu erhöhen. Zurzeit gibt es ein ganz massives Problem in den angrenzenden Wohngebieten, in denen die Straßen durch Pendler zugeparkt werden. Für die Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen für Pendler, die erkennbar nicht aus der eigenen Gemeinde kommen, käme auf die Gemeinde Neu Wulmstorf bei der Errichtung weiterer 370 Park- plätze mindestens ein Eigenanteil von 1,5 Mio. Euro zu. So die Schätzungen der Planer. Der ADAC hält die Erhebung von Parkgebühren für das völlig falsch. So animiere man keine Auto- fahrer, auf die Bahn umzusteigen. Seit Einrichtung der S-Bahn von Hamburg nach Stade steigen die Pendlerzahlen deutlich. Leider liegen den Gemeinden und Städten keine neuen Erhebungen vor. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es für die S-Bahnstrecke Hamburg–Stade ein abgestimmtes Pendlerparkraumkonzept zwischen Niedersachsen und Hamburg? 2. Gibt es für die Bahnstrecke Hamburg–Rotenburg ein abgestimmtes Pendlerparkraumkonzept zwischen Niedersachsen und Hamburg? 3. Gibt es für die Bahnstrecke Hamburg–Lüneburg ein abgestimmtes Pendlerparkraumkonzept zwischen Niedersachsen und Hamburg? 4. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, der Gemeinde Neu Wulmstorf bei der Pla- nung der fehlenden Parkplätze zu unterstützen? 5. Gibt es Zuschüsse für diese Planungen? 6. Welchen Zuschuss pro Parkplatz kann die Gemeinde Neu Wulmstorf pro Parkplatz vom Land Niedersachsen erwarten? 7. Bezuschusst das Land auch Infrastrukturmaßnahmen wie Zufahrten, Fußgängerüberwege, Fußgängertunnel und behindertengerechte Zu- und Abfahrten? 8. Wenn ja, in welcher Höhe? 9. Bezuschusst das Land abgeschlossene Fahrradparkplätze und E-Bike-Ladestationen? 10. Wenn ja, in welcher Höhe? 11. Gibt es eine Abhängigkeit zwischen bezuschussten Pendler-Parkplätzen und Ein- und Aus- steigerzahlen an Bahnhöfen? 12. Wenn ja, wie sind die Berechnungen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2389 2 13. Wie viele Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung? 14. Wann könnte die Gemeinde Neu Wulmstorf damit beginnen, weiteren Parkraum zu schaffen? 15. Wie haben sich die Ein- und Ausstiegszahlen nach der Umwandlung des Haltepunktes Neu Wulmstorf zu einer S-Bahnstation seit dem Jahr 2008 entwickelt? 16. Gibt es Ein- und Aussteigerprognosen für die nächsten Jahre? 17. Kann die Gemeinde Neu Wulmstorf für bezuschusste Parkplätze Parkgebühren erheben? 18. Wenn ja, in welcher Höhe? 19. Kann die Gemeinde Neu Wulmstorf den eigenen Bürgern die Parkgebühren erlassen? 20. Wenn nein, warum nicht? (An die Staatskanzlei übersandt am 28.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.11.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2250/Park-and-Ride - Die Metropolregion Hamburg hat im Jahr 2010 ein P+R-Konzept für ihren Zuständigkeitsbereich er- stellen lassen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kapazität und Auslastung der nieder- sächsischen P+R-Anlagen in der Metropolregion mit erfasst. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) war bei der Erfassung und Verifizierung der Eingangsdaten beteiligt. Die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen wurden von der Metropolregion verfasst. Aufbauend auf diesem Konzept hat die Hamburger Bürgerschaft im Jahr 2013 entschieden, für ausgewählte P+R-Anlagen im Hamburger Stadtgebiet künftig Gebühren zu erheben. Eine Abstim- mung mit dem Land/der LNVG hat hierzu nicht stattgefunden. Als Konsequenz werden in dem von vielen niedersächsischen Einpendlern frequentierten Parkhaus in Hamburg-Neugraben seit Som- mer 2014 Parkgebühren erhoben, was zu einer Anpassung des Nutzerverhaltens (u a. Ausweichen auf kostenfreie Parkplätze) geführt hat, wovon auch das niedersächsische Umland betroffen ist. Die Gemeinde Neu Wulmstorf ist daraufhin bereits bei der LNVG vorstellig geworden, um die Rahmen- bedingungen einer weiteren Förderung von P+R-Kapazitäten abzuklären. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Zu 2: Siehe Vorbemerkung. Zu 3: Siehe Vorbemerkung. Zu 4: Die Kommunen planen ihre P+R-Anlagen eigenverantwortlich im eigenen Wirkungskreis. Das Land stellt für die Realisierung von Vorhaben Fördermittel zur Verfügung. Der Landesregierung ist bekannt, dass sich die Gemeinde Neu Wulmstorf seit einigen Jahren mit der Erhöhung der P+R-Platzzahl beschäftigt; bisher liegt dafür jedoch kein Förderantrag vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2389 3 Zu 5: Im Fall der Realisierung des Vorhabens können 10 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben zu- sätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben zur Finanzierung externer Planungsleistungen gefördert werden. Zu 6: Der Landesregierung ist bekannt, dass sich die Gemeinde Neu Wulmstorf seit einigen Jahren mit der Erhöhung der P+R-Platzzahl beschäftigt. Bisher liegt dafür jedoch kein Förderantrag vor. So- fern der Bedarf nach zusätzlichen Park-and-Ride-Kapazitäten eindeutig nachgewiesen wird, kann eine Förderung durch das Land erfolgen. Die Förderung beträgt bis zu 75 % der als zuwendungs- fähig festgestellten Ausgaben innerhalb vorgegebener Höchstbeträge. Bei einem mehrstöckigen Stellplatz werden maximal 8 000 Euro netto und bei einem ebenerdigen Stellplatz maximal 4 000 Euro netto als zuwendungsfähige Bau- und Grunderwerbsausgaben an- gesetzt. Zusätzlich wird der Ansatz für die externen Planungsleistungen (siehe Antwort zu 5) sowie bei der Realisierung durch eine Gemeinde wird die Umsatzsteuer (19 %) den zuwendungsfähigen Ausgaben hinzugerechnet. Zu 7: Ja, Infrastrukturmaßnahmen werden bei P+R-Anlagen gefördert, sofern eine Zweckbindung zum ÖPNV besteht. Zu 8: In Höhe der Ausgaben, die innerhalb der vorgenannten Höchstbeträge abgebildet werden können (siehe Antwort zu 6). Zu 9: Ja. Zu 10: Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art der Fahrradabstellanlagen. Grundsätzlich gilt auch hier der Fördersatz von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstbeträge an zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbsausgaben betragen für nicht überdachte Plätze jeweils maximal 400 Euro netto, für überdachte Stellplätze maximal 650 Euro netto, im abschließbaren Sammelkäfig 800 Euro netto und in einer bewachten Fahrradstation oder in Einzelboxen (schlechteste tägliche Auslastung, daher nicht sinnvoll) 1 100 Euro netto. Elektroladestationen für Fahrräder werden mit einem Höchstbetrag von 6 000 Euro netto je Lade- säule mit mehreren Anschlussmöglichkeiten einschließlich Bau, Grunderwerb, Anschaffung, Mon- tage und Kabelverlegung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bezüglich der Umsatzsteuer und Planungskosten gilt das Gleiche wie in der Antwort zu 6. Zu 11: Nein, die Förderung richtet sich nach dem nachgewiesenen Bedarf. Der Bedarf wird mittels Zäh- lung der umliegenden geparkten Fahrzeuge („Wildparker“) nachgewiesen. Zu 12: Siehe Antwort zu 11. Zu 13: Die Haushaltsmittel werden für sämtliche ÖPNV-Maßnahmen eingeplant. Es erfolgt keine Differen- zierung nach ÖPNV-Infrastrukturarten (z. B.: P+R- und B+R-Anlagen). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2389 4 Zu 14: Die Gemeinde Neu Wulmstorf muss die erforderlichen planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen und einen begründeten Förderantrag bei der LNVG stellen. Sobald die- ser ins Landesförderprogramm aufgenommen worden ist, kann die Gemeinde mit der Umsetzung beginnen. Im Hinblick auf die Antragsfrist des ÖPNV-Förderprogramms ist eine Realisierung im Jahr 2016 möglich. Zu 15: Am Bahnhof Neu Wulmstorf hat sich die Summe der Ein- und Aussteiger für einen durchschnittli- chen Tageswert wie folgt entwickelt: Montag bis Freitag von 2 550 im Jahr 2008 auf 5 700 im Jahr 2013, Samstag von 970 im Jahr 2008 auf 2 700 im Jahr 2013, Sonntag von 700 im Jahr 2008 auf 1 730 im Jahr 2013. Zu 16: Nein. Zu 17: Ja, zur Deckung der laufenden Kosten für Unterhaltungsaufwand (Reinigung, Sicherung usw.). Zu 18: Bis zu dem Betrag, ab dem ein Gewinn für die Gemeinde entsteht. Zu 19: Über die Regelungen zur Erhebung der Parkraumgebühren entscheidet die Gemeinde im Rahmen gesetzlicher Vorgaben in eigener Zuständigkeit. Zu 20: Siehe Antwort zu 19. Olaf Lies (Ausgegeben am 26.11.2014) Drucksache 17/2389 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2250 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 21.10.2014 Park-and-Ride-Gebühr ist das falsche Signal Antwort der Landesregierung