Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2398 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2210 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 15.10.2014 Wie bewertet die Landesregierung den Zustand des Achimer Corporalsdeiches? Der Corporalsdeich ist ein Abschnitt des Weserdeiches in Achim. Bereits seit vielen Jahren wird ei- ne Sanierung dieses Deichabschnitts diskutiert. Besonders notwendig scheint hier der Einbau was- serundurchlässiger Schichten, um anstehendes Hochwasser besser abzuhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand des Corporalsdeiches in Achim? 2. Wie ist der momentane Stand der Planung für eine Sanierung dieses Deichabschnitts? 3. Wann soll der Abschnitt saniert werden? 4. Was wird die Sanierung dieses Abschnitts plangemäß an Kosten verursachen? 5. Ist in den Augen der Landesregierung die Hochwassergefahr in den vergangenen Jahrzehn- ten gestiegen/wird sie in den nächsten Jahren steigen, und, falls ja, wie ist diese steigende Gefahr mit dem sinkenden Budget im Hochwasserschutz vereinbar? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.11.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/02-0067 - Für die Wasser- und Bodenverbände (WBV) Bierden-Bollen-Uphusen und Achim-Bierden ist im Juni 2002 ein Rahmenentwurf für die Verbesserung der Deichsicherheit aufgestellt und seinerzeit von der Bezirksregierung Lüneburg geprüft worden. Die Länge des Deiches beträgt 7 980 m. Er beginnt am Fuße des Geestrückens der Stadt Achim und endet an der Landesgrenze Bremen/Nie- dersachsen. Hier geht der Deich weiter in der Aufsicht des „Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer“. Der Abschnitt im Bereich der Kläranlage Achim bis nach Clüverswerder, rund 1 300 m (WBV Bier- den-Bollen-Uphusen), war der gefährdetste Abschnitt und ist bereits vor vier Jahren erneuert wor- den (einschließlich Bau des Deichverteidigungsweges). Oberhalb dessen befindet sich der Corporalsdeich (WBV Achim-Bierden) mit einer Länge von rund 1 200 m. Zurzeit wird die Planung für diesen Deichabschnitt erarbeitet. Parallel dazu wird die Ein- zelfallprüfung gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, um zu klären, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine unmittelba- re Gefahr für die Deichsicherheit besteht hier trotz des binnenseitig anfallenden Qualmwassers nicht. Die regelmäßigen Deichschauen des Landkreises Verden ergaben keine besonderen Vor- kommnisse. Bei der Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land Niedersachsen handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Leistung. Eine Verpflichtung des Landes besteht nur, soweit Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2398 2 es sich um nach dem Niedersächsischen Deichgesetz gewidmete Hochwasserschutzanlagen han- delt sowie bei landeseigenen Anlagen. Die Förderung im Bereich des Hochwasserschutzes erfolgt in Abhängigkeit von der Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Das Land Niedersachsen fördert jährlich eine Vielzahl von Hochwasserschutzmaßnahmen über das sogenannte Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz im Binnenland. In diesem Jahr stehen hierfür einschließlich der EU-Mittel aus der vorangegangenen Förderperiode rund 16,4 Mio. Euro zur Verfügung. Da in 2014 landesweit mehr Hochwasserschutzmaßnahmen ange- meldet wurden als finanziert werden können, war notwendigerweise eine Prioritätensetzung vorzu- nehmen. Diese hat dazu geführt, dass die in Rede stehende Maßnahme des WBV Achim-Bierden im Bau- und Finanzierungsprogramm 2014 nicht berücksichtigt ist. Die bereits angesprochene Prioritätensetzung aller landesweit beantragten Hochwasserschutz- maßnahmen erfolgt jährlich neu, sodass Anfang 2015 feststehen wird, ob die Maßnahme im Jahr 2015 gefördert werden kann. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkungen. Zu 2: Siehe Vorbemerkungen. Zu 3: Siehe Vorbemerkungen. Sofern eine besondere Dringlichkeit für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme gegeben ist, besteht die Möglichkeit unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen das Vorhaben durch den Deichverband Achim-Bierden ausnahmsweise vorzufinanzieren. Zu 4: Zum jetzigen Stand der Planung werden die Gesamtkosten für die Maßnahme überschlägig auf 175 000 Euro geschätzt. Zu 5: In der Antwort der Landesregierung (Drs. 17/1730) auf die Große Anfrage der CDU-Landtags- fraktion „Hochwasserschutz in Niedersachsen“ ist die Entwicklung des Hochwasserregimes in den Vorbemerkungen und den Antworten zu den Fragen 5 und 6 ausführlich beschrieben. Gemittelt über ganz Niedersachsen zeigt sich eine Zunahme der Niederschläge sowohl im Winter und im Herbst als auch geringfügig im Frühling. Im Sommer zeigt sich eine Abnahme der Niederschläge. Die jährliche Anzahl der Starkregenereignisse nimmt zu. Für die Extrema der Hochwasserereignis- se ist derzeit keine Zunahme ersichtlich. Es liegen keine Anhaltpunkte vor, die Veranlassung dazu geben, dass diese Entwicklung nicht auch für den Bereich des Achimer Corporalsdeichs an der Weser anzunehmen ist. Ein wesentlicher Teil der finanziellen Mittel zur Förderung des Hochwasserschutzes stammt aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Als Kompensation zu Kürzungen der GAK in den vergangenen Jahren hat das Land zusätzlich 1,1 Mio. Euro außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe in 2014 für Vorhaben des Hochwasserschut- zes veranschlagt. Darüber hinaus ist zur Verstärkung des Hochwasserschutzes vorgesehen die Haushaltsmittel der GAK (jährlich 7,055 Mio. Euro) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem ELER-Fonds in Höhe von insgesamt rund 45 Mio. Euro zu ergänzen. Stefan Wenzel (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 28.11.2014) Drucksache 17/2398 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2210 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 15.10.2014 Wie bewertet die Landesregierung den Zustand des Achimer Corporalsdeiches? Antwort der Landesregierung