Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2435 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2274 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Finanzierung von Kindergartenplätzen für ortsfremde Kinder am Beispiel der Stadt Leer Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben der Bund, das Land Niedersachsen und die Kommunen in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Zielsetzung ist es, fami- lien- und bedarfsgerechte sowie passgenaue Lösungen mit hoher Qualität zu entwickeln und ent- sprechende Angebote zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt auch die Möglichkeit, dass Kinder au- ßerhalb ihrer Heimatgemeinde, beispielsweise am Arbeitsort ihrer Eltern, den Kindergarten besu- chen können. In vielen Kommunen Niedersachsens gibt es sinnvolle und bewährte Modelle zur Aufteilung der Kosten. In der Stadt Leer gibt es aktuell rund 70 Kinder, die nicht in der Stadt wohnen, aber einen Kinder- garten in der Stadt besuchen, viele von ihnen den Kindergarten des Kinderschutzbundes. Die Kos- ten für diese 70 Kinder belaufen sich auf fast eine Viertelmillion Euro jährlich. Eine Vereinbarung über einen Finanzausgleich, wie er für viele anderen Kommunen in Niedersachsen besteht, exis- tiert zwischen der Stadt und den umliegenden Gemeinden nicht. Die bisherige vertragliche Rege- lung zwischen Stadt und Landkreis sah vor, dass die Stadt die entstehenden Kosten trägt. Zum Kindergartenjahr 2015 hat die Stadt Leer nun die in Anspruch genommenen Kindergartenplät- ze aus der Finanzierung herausgenommen. Der Landkreis Leer hat zugesagt, als örtlicher Jugend- hilfeträger für die Kosten der Kindergärten einzuspringen. Die tatsächliche Umsetzung dieser Zu- sage ist bisher jedoch nicht erkennbar. Zudem hat der Landkreis angekündigt, die Kosten für die Betreuung gemeindefremder Kinder von der Stadt zurückzufordern. Der Kinderschutzbund Leer e. V. befürchtet nun zunehmend, mit der Aufnahme gemeindefremder Kinder ein finanzielles Risiko einzugehen, und strebt schnellstmögliche Klarstellung und Planungs- sicherheit an. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Modelle der Kostenübernahme sind aus Sicht der Landesregierung bei der Finanzie- rung von ortsfremden Kindergartenplätzen wie im oben beschriebenen Fall möglich und sinn- voll? 2. Welche eltern- und kommunalfreundlichen Lösungsansätze verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Finanzierungsproblematik von Kindergartenplätzen für gemeindefremde Kin- der? 3. Kann dem Kinderschutzbund als Träger des Kindergartens Rechtssicherheit bezüglich der Zahlung der Gebühren für dort betreute ortsfremde Kinder gegeben werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.11.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2435 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 24.11.2014 - 01-0 420/5-2274 - Die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für Tageseinrichtungen für Kinder wird gruppenbezogen als Zuschuss zu den Personalausgaben (§ 16 Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - KiTaG) bzw. zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachaus- gaben (§ 16 a KiTaG) gewährt und ist unabhängig vom einzelnen Kind und dessen Wohnort. Die Vergabe von Plätzen in Kindertageseinrichtungen liegt in alleiniger Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Jugendhilfe bzw. der Kommunen, die die Gesamtverantwortung einer bedarfsgerech- ten Betreuung für die Kinder, deren Eltern in deren Gebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, tragen. Da nach § 12 Abs. 1 Satz 3 KiTaG der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gegen- über dem örtlichen Träger geltend zu machen ist, in dessen Gebiet sich das Kind gewöhnlich auf- hält, hat der örtliche Träger eine entsprechende Anzahl von Kindergartenplätzen zu planen und vorzuhalten und die Kosten dafür zu tragen. Ein generelles Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, verbunden mit der Verpflichtung eines kommu- nalen Kostenausgleichs, unabhängig vom Betreuungsangebot des Wohnortes, besteht in Nieder- sachsen nicht. Derzeit ist auch nicht beabsichtigt, eine landesrechtliche Regelung für einen gene- rellen Kostenausgleich zu schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Arbeitsge- meinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen haben „Gemeinsame Emp- fehlungen über Ausgleichszahlungen für die Aufnahme gemeindefremder Kinder“ herausgegeben, die im Internet eingestellt sind. Danach wird ein pauschalierter Erstattungsbetrag je nach Betreu- ungsart und -dauer vorgeschlagen. Eine Verbindlichkeit für die Anwendung dieser Empfehlungen gibt es jedoch nicht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt: Zu 1 bis 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 02.12.2014) Drucksache 17/2435 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2274 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Finanzierung von Kindergartenplätzen für ortsfremde Kinder am Beispiel der Stadt Leer Antwort der Landesregierung