Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2436 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2229 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 15.10.2014 Kosten der Kammer für Pflegekräfte Die Haltung der Betroffenen zur Einrichtung einer Pflegekammer wird u. a. wesentlich dadurch ge- prägt, ob sie mit einer Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen verbunden ist oder nicht. Dennoch ist nach Angaben des Sozialministeriums die Finanzierung der Kammer ausschließlich über Pflichtbeiträge, Gebühren und - nur für übertragene Aufgaben - Zahlungen des Landes ge- plant. Bis zur vollständigen Zahlung der Beträge soll das Land laut dem Eckpunktepapier zur Pflegekam- mer aus dem Mai dieses Jahres die Finanzierung durch ein Darlehn oder eine Bürgschaft sichern. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Steht inzwischen fest, ob die „Zwischenfinanzierung“ durch ein Darlehn oder eine Bürgschaft erfolgen soll? 2. Über welchen Zeitraum soll sich die Anschubfinanzierung erstrecken? 3. Falls die Anschubfinanzierung in Form eines Darlehns erfolgt: a) Wie hoch wird dieses Darlehn sein? b) Wird es verzinst werden, und, wenn ja, welcher Zinssatz ist geplant? c) Ab wann ist mit dem Beginn Rückzahlung des Darlehns zu rechnen? d) Wann wird die Rückzahlung abgeschlossen sein? 4. Ist über die Anschubfinanzierung hinaus geplant, die Pflegekammer dauerhaft aus Landesmit- teln zu unterstützen? 5. Mit welcher Höhe der Pflichtbeiträge rechnet die Landesregierung nach Auslaufen der An- schubfinanzierung? 6. Ist eine Erstattung der Anschubfinanzierung aus Beitragsgeldern der Pflegekräfte geplant? 7. Sofern eine Erstattung der Anschubfinanzierung aus Beitragsgeldern geplant ist: Werden sich die Pflichtbeiträge nach Abzahlung der Anschubfinanzierung verringern, und, wenn ja, auf welche Höhe? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2436 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24.11.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 104.2- 41070-08/2 - Ziel der Landesregierung ist es, über die Einrichtung einer niedersächsischen Pflegekammer zu be- raten und zu entscheiden (S. 31 der Koalitionsvereinbarung 1 ). Im Zuge dieses Entscheidungspro- zesses wurde auch eine Kostenabschätzung vorgenommen. Die Pflegekammer Niedersachsen wird sich grundsätzlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finan- zieren. Aufgaben, die vom Land an die Pflegekammer übertragen werden, sind weiterhin vollstän- dig vom Land zu finanzieren, sofern sie nicht ohnehin aus Gebühren (z. B. für die Ausstellung von Berufsurkunden) refinanziert werden. Für die erforderliche Anschubfinanzierung wird die Landesregierung die Mittel bereitstellen. Diese werden zum einen für die Arbeit des Errichtungsausschusses benötigt. Dieser wird seine Arbeit unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen aufnehmen, al- so noch vor der Gründung der Pflegekammer. Zum anderen geht die Landesregierung davon aus, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis die Kammermitglieder vollständig registriert sind und die Beitragseinnahmen regelmäßig und vollstän- dig fließen; Personal- und Sachkosten der Pflegekammer müssen jedoch von Beginn an vollständig zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1, 3 und 6: Die für die Anschubfinanzierung erforderlichen Mittel könnten im Rahmen eines Bankdarlehens (mit oder ohne Bürgschaft des Landes) oder eines Landesdarlehens bereitgestellt werden. Die Pflege- kammer kann diese Mittel erst zurückzahlen, wenn ausreichende Beitragseinnahmen fließen. Es wird dem Errichtungsausschuss obliegen, die Einzelheiten hinsichtlich Höhe, Laufzeit, Zinsen und Rückzahlungsfristen mit dem Kreditgeber und gegebenenfalls mit dem Land als etwaigen Bürgen zu vereinbaren. Zum jetzigen Zeitpunkt können deshalb hierzu keine Aussagen getroffen werden. Aus Rheinland-Pfalz wird jedoch berichtet, dass vonseiten der Banken großes Interesse daran be- stehe, einen Kredit für die Anschubfinanzierung zu günstigen Konditionen und ohne Bürgschaftser- klärung des Landes zu gewähren. Zur Abschätzung des Kostenumfangs wurden anhand der Haushaltsaufstellung der Ärztekammer Niedersachsen die Kosten für eine Mindestausstattung der Pflegekammer kalkuliert, die neben Mit- teln für den reinen Verwaltungsaufwand der Mitgliedererfassung und Bestandspflege auch solche für die inhaltliche Arbeit von Anfang an umfassen muss. Der errechnete Personalbedarf in Höhe von 53 Vollzeitstellen wurde mit den vom Finanzministeri- um (MF) zur Verfügung gestellten standardisierten Personalkostensätzen und Sachkostenpauscha- len gerechnet. Daraus ergibt sich ein Personalbudget von rund 3,7 Mio. Euro. Darüber hinaus sind noch weitere Sachkosten (z. B. für Druck und Versand der Mitgliederzeitschrift, Registratur) in Hö- he von rund 1,1 Mio. Euro zu erwarten. Die Pflegekammer Niedersachsen wird somit ein Haus- haltsvolumen von rund 4,8 Mio. Euro benötigen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag im ersten Jahr komplett vorzufinanzieren ist. Mit steigenden Beitragseinnahmen der Pflegekammer wird sich die Höhe der erforderlichen Anschubfinanzierung entsprechend reduzieren. Ausgegangen 1 Erneuerung und Zusammenhalt. Nachhaltige Politik für Niedersachsen. Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis 2018 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2436 3 wird von Finanzmitteln in Höhe von 3,75 Mio. Euro im zweiten Jahr und ab dem dritten Jahr in Hö- he von 2,5 Mio. Euro. Zu 2: Eine geregelte Betriebsaufnahme der Pflegekammer setzt das Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel voraus. Da anfangs noch nicht alle möglichen Kammermitglieder registriert sein werden, müssen die Fehlbeträge durch die Anschubfinanzierung ausgeglichen werden. Aus heuti- ger Sicht ist damit zu rechnen, dass die Pflegekammer mindestens für die ersten drei Jahre eine solche Unterstützung benötigt. Zu 4: Die Pflegekammer wird sich, wie andere Berufskammern auch, grundsätzlich aus ihren Mitglieds- beiträgen finanzieren, weshalb das Land über die Anschubfinanzierung hinaus keine weitere finan- zielle Unterstützung leisten wird. Lediglich die Kosten für Aufgaben, die die Pflegekammer anstelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Familie übernehmen soll (z. B. Erteilung und Entzug der Berufserlaubnisse, Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise), werden wei- terhin vom Land getragen, sofern sie nicht ohnehin aus Gebühren refinanziert werden. Zu 5 und 7: Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird anhand des Haushaltsplans der Pflegekammer sowie der An- zahl und des Einkommens der einzelnen Kammermitglieder von der Kammerversammlung be- schlossen und in der Beitragsordnung festgelegt. Aus der o. g. Kalkulation (s. Antwort zu den Fra- gen 1 und 3) und unter Berücksichtigung der Anzahl der zu verkammernden Personen wird derzeit von einem durchschnittlichen Monatsbeitrag in Höhe von rund 4 Euro für Teilzeitbeschäftigte und rund 8 Euro für Vollzeitbeschäftigte ausgegangen. Die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags beginnt für jedes potenzielle Kammermitglied mit der Gründung der Pflegekammer - unabhängig vom Zeitpunkt der einzelnen Registrierung. Das Auslau- fen der Anschubfinanzierung hat somit keinen Einfluss auf die Beitragshöhe des einzelnen Mit- glieds. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 02.12.2014) Drucksache 17/2436 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2229 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 15.10.2014 Kosten der Kammer für Pflegekräfte Antwort der Landesregierung