Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2438 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2266 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU), eingegangen am 27.10.2014 Monatelange Untätigkeit der Landesschulbehörde bei Sachschaden während eines Schüler- austausches Der internationale Austausch von Schülerinnen und Schülern ist ein zentraler Beitrag zur Völker- verständigung und ermöglicht jungen Menschen, den Alltag anderer Kulturen und Gesellschaften zu erfahren und zu erleben. In zahlreichen niedersächsischen Schulen pflegen und organisieren Lehrkräfte mit großem Engagement intensive internationale Kontakte. Ohne die Bereitschaft der El- tern, Austauschschülerinnen und -schüler aufzunehmen und an ihrem Familienleben teilhaben zu lassen, wären die internationalen Begegnungen nicht denkbar. Dafür brauchen die Familien gute Rahmenbedingungen. Während eines Schüleraustausches des Hölty-Gymnasiums Wunstorf mit einer französischen Schule im Frühjahr 2013 verursachte ein Gastschüler durch einen unverschuldeten Unfall einen Sachschaden in vierstelliger Höhe im Haus der Familie, der nur teilweise von der privaten Versiche- rung gedeckt war. Die Versicherung des Austauschschülers weigerte sich zunächst, den verblei- benden Schaden von knapp 2 500 Euro auszugleichen. Aufgrund des negativen Bescheides des Kommunalen Schadensausgleichs Hannover wandte sich die Stadt Wunstorf am 7. August 2013 schriftlich an die Landesschulbehörde Hannover mit der Bit- te um Prüfung einer möglichen Billigkeitsentschädigung. Das Schreiben blieb sechs Monate unbe- antwortet. Auch die betroffene Familie nahm mehrfach mit der Landesschulbehörde Hannover/De- zernat 1 Kontakt auf. Weder der Absender noch die Familie erhielten eine Eingangsbestätigung oder eine Zwischennachricht. Erst auf wiederholte schriftliche Nachfragen der Stadt Wunstorf vom 14. November 2013 und vom 28. Januar 2014 an den Präsidenten der Landesschulbehörde wurde der Familie einen Monat später mit einem knappen Schreiben durch die Leitung des Fachbereiches Recht der Landesschulbehörde, datiert auf den 27. Februar 2014, mitgeteilt, dass die Übernahme des Schadens abgelehnt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung das Versäumnis der Landesschulbehörde, die Familie bzw. die Stadt Wunstorf in einer angemessenen Frist über das Ergebnis der Prüfung zu unterrich- ten, obwohl die Landesschulbehörde mehrfach von der Kommune und der Gastfamilie an die ausstehende Beantwortung des Schreibens vom 7. August 2013 erinnert wurde (bitte eine ausführliche Stellungnahme zum Verwaltungsvorgang)? 2. Aus welchen Gründen wurde die Billigkeitsentschädigung durch das Land abgelehnt, beson- ders weil es bei diesem exemplarischen Fall um das Interesse des Landes geht, internationa- le Schüleraustausche zu fördern, und hält die Landesregierung den negativen Bescheid in diesem speziellen Fall für angemessen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen dieses Falles, der sich jederzeit wieder- holen könnte, auf die Bereitschaft der Eltern, Austauschschüler aufzunehmen, wenn diese be- fürchten müssen, nicht versicherte Sachschäden selbst tragen zu müssen? 4. Wie will das Land in Zukunft dafür sorgen, das finanzielle Risiko für Familien bei eventuell entstehenden Sachschäden im Rahmen von Schüleraustauschen zu minimieren, wenn pri- vate und öffentliche Versicherungen nicht dafür aufkommen? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.11.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2438 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 24.11.2014 - 01-0 420/5-2266 - Das Kultusministerium unterstützt den internationalen Austausch von Schülerinnen und Schülern. Schüleraustausche tragen neben der Förderung der Fremdsprachenkenntnisse dazu bei, die lan- deskundlichen Kenntnisse über das Austauschland zu erweitern, interkulturelle Begegnungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zu fördern und ein dauerhaftes Interesse an den Partnerländern zu wecken. Der vom Fragesteller angeführte Schüleraustausch zwischen dem Hölty-Gymnasium Wunstorf mit einer französischen Schule hat nach den Bestimmungen des sogenannten Schulfahrtenerlasses stattgefunden. Während dieses Schüleraustausches verursachte ein Gastschüler einen Sachscha- den in vierstelliger Höhe im Haus der Gastfamilie. Mit Schreiben vom 07.08.2013 hat die Stadt Wunstorf, nachdem der Kommunale Schadenaus- gleich die Erstattung des durch den Austauschschüler verursachten Sachschadens abgelehnt hat, die Niedersächsische Landesschulbehörde - Regionalabteilung Hannover - um Ausgleich des Schadens gegenüber der Gastfamilie gebeten. Eine Vollmacht, um im Namen und im Auftrag der Gasteltern oder des Schülers zu handeln, lag nicht vor, diese haben sich auch nicht direkt an die Niedersächsische Landesschulbehörde gewandt. Die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler deckt Sachschäden von schul- fremden Dritten nicht ab. Auch durch den Kommunalen Schadenausgleich wird Haftpflichtde- ckungsschutz für Schülerinnen und Schüler nur ausnahmsweise gewährt, nämlich für Schülerlotsen sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen, am fachpraktischen Unterricht in außerschulischen Werkstätten und Betriebspraktika von Teilnehme- rinnen und Teilnehmern an Lehrgängen zur Berufsvorbereitung. Im vorliegenden Fall handelte es sich hingegen um einen Sachschaden im Haus der Gasteltern, also außerhalb des Verantwor- tungsbereichs der Schule und bei Verrichtung einer privaten Angelegenheit. Der Kommunale Schadenausgleich hat demzufolge die Erstattung der Sachschäden der Gasteltern abgelehnt. Für Sachschäden bei Dritten haften Schülerinnen und Schüler selbst für den angerichteten Scha- den, auch wenn dieser nur leicht fahrlässig angerichtet wurde. Unterschiede zwischen Schülerin- nen und Schülern aus Niedersachsen und Austauschschülerinnen und Austauschschülern werden hier nicht gemacht. Austauschschülerinnen und Austauschschülern und ihren Gasteltern wird des- halb der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Eine private Haftpflichtversi- cherung hat im vorliegenden Fall den Schaden schließlich auch reguliert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Wegen der Klärung der zivilrechtlichen Haftungsfragen wurde das Schreiben der Stadt Wunstorf zunächst an das Justitiariat des Fachbereiches Recht der Niedersächsischen Landesschulbehörde - Regionalabteilung Lüneburg - abgegeben. Eine Abgabenachricht an die Einsender einer Anfrage bei Weitergabe innerhalb der Regionalabteilungen der Schulbehörde ist nicht üblich. Nach Rücklauf des Vorgangs aus der Regionalabteilung Lüneburg wurde im Hinblick auf die Klärung haushalts- rechtlicher Fragestellungen auch der Fachbereich Finanzen beteiligt. Der in Anspruch genommene Zeitrahmen war notwendig, um eine rechtlich umfassende und einwandfreie Prüfung der Sach- und Rechtslage durchführen zu können. Zu 2: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat in der Angelegenheit keinen ablehnenden Bescheid erlassen, vielmehr wurde der Stadt Wunstorf als anfragendem Schulträger die Rechtslage darge- legt. Auch den Gasteltern wurde die Rechtslage erläutert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2438 3 Zu 3 und 4: Gasteltern wurde und wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, sodass Sachschäden über diese Versicherung abgewickelt werden können. Ein vergleichbarer Fall mit ei- nem bei Gasteltern verursachten Sachschaden ist nicht bekannt, sodass davon ausgegangen wer- den kann, dass die Absicherung über private Haftpflichtversicherungen wie im vorliegenden Fall für Schüleraustausche ausreicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In Vertretung Peter Bräth (Ausgegeben am 02.12.2014) Drucksache 17/2438 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2266 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU), eingegangen am 27.10.2014 Monatelange Untätigkeit der Landesschulbehörde bei Sachschaden während eines Schüleraustausches Antwort der Landesregierung