Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2249 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Almuth von Below- Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Masterplätze für Architekturstudenten in Niedersachsen In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion unter dem Titel „Anpas- sung des Architektur-, Innenarchitektur-, Stadtplaner- sowie Landschaftsarchitekturstudiums an die Bedürfnisse der Praxis“ (Drs. 17/353) heißt es: „Die Landesregierung misst der Architektenausbil- dung eine hohe Bedeutung zu. Grundlage dafür ist eine entsprechende Ausbildung auf hohem Qualitätsniveau. Von den niedersächsischen Hochschulen wird ein bedarfsgerechtes qualitätsgesi- chertes Ausbildungsangebot vorgehalten und laufend weiterentwickelt.“ Die Architekturstudiengänge sind in Niedersachsen seit dem Wintersemester 2008/2009 vollständig auf die Bachelor- und Masterstrukturen umgestellt. In der Antwort auf die Anfrage verweist die Lan- desregierung darauf, dass für die Bachelorabsolventen genug Masterstudienplätze zur Verfügung stünden. Weiter heißt es dazu: „Aus Sicht der Landesregierung wäre es wünschenswert, wenn zu- künftig auch weiterbildende, berufsbegleitend studierbare Masterstudiengänge in Orientierung an der Nachfrage entstünden. Hierauf wird im Rahmen der Offenen Hochschule hingewirkt.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Bachelor- und Masterstudienplätze gibt es an den niedersächsischen Hochschulen im Bereich Architektur, und wie hoch ist der jeweilige Numerus Clausus (bitte nach Hochschu- len, Bachelor- und Masterstudienplätzen sowie NC auflisten)? 2. Wie viele der oben abgefragten Studienplätze sind besetzt; und wie viele sind unbesetzt ge- blieben (bitte differenziert nach Bachelor und Master auflisten)? 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber erhielten an den einzelnen Hochschulen Absagen (bitte nach Bachelor- und Masterstudium auflisten)? 4. Welche Kosten würden entstehen, wenn man die Zahl der Masterstudienplätze im Architek- turstudium signifikant ausbauen würde? 5. Welche Auswahlkriterien werden an den Hochschulen in Niedersachen beim Zugang zu ei- nem Masterstudium Architektur angewendet (bitte aufgelistet nach Hochschulen)? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Auswahlkriterien für den Zugang zu einem Masterstu- dium Architektur, und sieht sie diese als gerecht an? 7. Was unternimmt die Landesregierung gegenwärtig aktiv, um die Zahl der Masterstudienplätze aufzustocken? (An die Staatskanzlei übersandt am 28.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.11.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/17/2249 - In Niedersachsen steht für qualifizierte Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Architektur- studiengänge eine ausreichende Zahl an Masterstudienplätzen in konsekutiven Studiengängen zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1 bis 3: Zu den Fragen 1 bis 3 wird die Übersicht über die Anfängerkapazitäten und Studierendenzahlen im Studiengang Architektur der Technischen Universität Braunschweig (TU BS), der Leibniz Universi- tät Hannover (U Ha), der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HS HHG) und der Hoch- schule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (HS WOE) übermittelt (Anlage) sowie auf die folgende Übersicht der Auswahlgrenzen dieser Hochschulen zum Wintersemester 2013/2014 verwiesen: Im Rahmen einer Umfrage bei den niedersächsischen Hochschulen zum WS 2013/2014 haben sich für den Studiengang Architektur folgende Auswahlgrenzen ergeben: Bachelor Master TU BS Architektur alle zugelassen alle zugelassen Sustainable Design kein BA alle zugelassen U Ha Architektur 2,7 alle zugelassen HS HHG Architektur kein NC kein NC HS WOE Architektur kein NC kein NC Im Hinblick auf die nicht vollständig ausgeschöpften Aufnahmekapazitäten bleibt festzustellen, dass die Studienwünsche für den Studiengang Architektur in Niedersachsen realisiert werden konnten. Die Zahl der jeweiligen Absagen liegt nicht vor. Diese Zahl wäre auch nicht aussagekräftig, da viele Bewerberinnen und Bewerber sich an mehreren Hochschulen bewerben, um ihre Chancen zu wah- ren (sogenannte Mehrfachbewerbungen). Zu 4: Zu den Kosten, die bei einer Ausweitung der Masterstudienplätze im Studiengang Architektur ent- stehen würden, wird die nachstehende Übersicht übermittelt: TU BS U HA HS HHG HS WOE Nds gesamt Bachelor Plätze 193 125 98 139 Masterplätze 95 75 39 41 Clusterpreis (HS Pakt) 7 750 7 750 7 000 7 000 Kosten bei Erhöhung der Masterkap. auf x % der Bachelorkapazitäten 60 % 80 600 Euro 0 Euro 69 300 Euro 148 400 Euro 298 300 Euro 70 % 155 388 Euro 48 438 Euro 103 600 Euro 197 050 Euro 504 475 Euro 80 % 230 175 Euro 96 875 Euro 137 900 Euro 245 700 Euro 710 650 Euro 90 % 304 963 Euro 145 313 Euro 172 200 Euro 294 350 Euro 916 825 Euro Kosten je Studienplatz: 0,5 * Clusterpreis des Bachelorstudiengangs Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 3 Zu 5: Nachstehend werden die Zugangskriterien der einzelnen Hochschulen aufgeführt: 1. Universität Hannover a) Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule oder Hochschule, die einem Bologna-Signatarstaat angehört in den Studiengängen Architektur, Städtebau oder einem fachlich geeigneten Studiengang mit mindestens der Note 2,5 (Nachweis der beson- deren Eignung), b) gleichwertiger Abschluss an einer anderen ausländischen Hochschule in einem fachlich ge- eigneten Studiengang, c) wenn der Studienabschluss noch nicht vorliegt, müssen mindestens 83 % der erforderlichen Leistungen (150 Leistungspunkte) nachgewiesen werden, d) Nachweis der besonderen Eignung durch eine Abschlussnote (im Fall von Buchst. b) durch eine aus den Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote) von 2,5 sowie durch ein dem Bewerbungsschreiben beizufügendes Motivationsschreiben (maximal 4 500 Zeichen) sowie einer Bewerbungsmappe (9 bis 12 Seiten DIN A3), e) einschlägiges Praktikum von drei Monaten, f) gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. 2. Technische Universität Braunschweig a) Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule oder Hochschule, die einem Bologna-Signatarstaat angehört in den Studiengängen Architektur, Städtebau oder einem fachlich geeigneten Studiengang, b) gleichwertiger Abschluss an einer anderen ausländischen Hochschule in einem fachlich ge- eigneten Studiengang, c) wenn der Studienabschluss noch nicht vorliegt, müssen mindestens 80 % der erforderlichen Leistungen (144 Leistungspunkte) nachgewiesen werden, d) Nachweis der besonderen Eignung durch eine Abschlussnote (im Fall von Buchst. b) durch eine aus den Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote) von 3,0 und durch ein dem Bewerbungsschreiben beizufügendes Motivationsschreiben sowie ein Portfolio der bisheri- gen Arbeiten, e) berufsspezifisches Praktikum von 26 Wochen, f) gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. 3. Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen a) einschlägiger Bachelorabschluss (insbesondere aus dem Bereich Architektur), einschlägi- ges Diplom (insbesondere aus dem Bereich Architektur) oder Abschluss einer Berufsaka- demie, die rechtlich dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet ist und der einem mindestens dreijährigen Bachelorstudium gleichwertig ist, b) gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule, c) wenn der Studienabschluss noch nicht vorliegt, müssen mindestens 90 % der erforderlichen Leistungen (162 Leistungspunkte) nachgewiesen werden, d) gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sowie ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache. 4. Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth a) erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Studiengang Architektur oder einem fachlich eng verwandten Studiengang, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 4 b) wenn der Studienabschluss noch nicht vorliegt, müssen mindestens 90 % der erforderlichen Leistungen (162 Leistungspunkte) nachgewiesen werden, c) Nachweis der besonderen Eignung durch eine Abschlussnote (im Fall von Buchst. b) durch eine aus den Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote) von 2,75, d) berufsspezifisches Praktikum von zehn Wochen (mindestens eine Hälfte vor Studienbeginn absolviert), e) gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Zu 6: Die von den unter 5. aufgelisteten Hochschulen angewandten Zugangskriterien entsprechen den Regelungen des § 18 Abs. 8 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Zudem konkreti- sieren sie gemäß § 18 Abs. 8 Satz 3 NHG auch den Übergang ins Masterstudium, wenn einzelne Prüfungsleistungen des Bachelorabschlusses noch nicht nachgewiesen werden können. Zu 7: In Niedersachsen steht im Studiengang Architektur für qualifizierte Bachelorabsolventinnen und -absolventen eine ausreichende Zahl an Masterstudienplätzen in konsekutiven Studiengängen zur Verfügung. Masterstudiengänge dienen der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung und können direkt im Anschluss an das Bachelorstudium oder nach einer ersten Berufstätigkeit studiert werden. Im Studienjahr 2014/2015 standen im Studienfach Architektur 555 Bacheloranfängerplätze und 250 Masteranfängerplätze - und damit mehr Masterplätze als je zuvor - zur Verfügung. Die Landesregierung wirkt im Rahmen der Offenen Hochschule darauf hin, dass zukünftig auch weiter- bildende, berufsbegleitend studierbare Masterstudiengänge in Orientierung an der Nachfrage ent- stehen können. Gabriele Heinen-Kljajić Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 5 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 6 (Ausgegeben am 15.12.2014) Drucksache 17/2483 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2249 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Masterplätze für Architekturstudenten in Niedersachsen Antwort der Landesregierung Anlage