Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2484 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1914 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöh- rens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Frank Oesterhelweg, Ernst Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 27.08.2014 Wann ist ein Ringelschwanz intakt und unversehrt? Der Tierschutz in Niedersachsen soll gefördert werden, indem Landwirte eine Prämie dafür be- kommen, dass sie auf das Kupieren der Ringelschwänze bei Schweinen verzichten und die Schweine gleichzeitig in einem gesunden und unversehrten Zustand die Schlachthöfe erreichen. „Voraussetzung für die Teilnahme (an der Ringelschwanzprämie) ist der Verzicht auf das nicht- kurative Kürzen von Ringelschwänzen von Schweinen. Die Ringelschwanzprämie wird gewährt, wenn während des einjährigen Verpflichtungszeitraums tatsächlich mindestens 70 % der Mast- schweine einer beantragten Stalleinheit einen intakten und unversehrten Ringelschwanz aufweisen. Die Auszahlung erfolgt an den Antragssteller, der die Schweine der Schlachtung zuführt und den geforderten Erfolg nachweisen kann“, antwortet Minister Meyer auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Drucksache 17/1825 „Wo kommt die Ringelschwanzprämie an?“. Die Interessensgemeinschaft deutscher Schweinehalter e. V. bemerkt in einem Bericht „Verzicht auf das Schwanzbeißen bei Ferkeln in Schweden, der Schweiz, Norwegen und Finnland“, dass die Bewertung der Unversehrtheit in Studien sehr stark variiere. So seien in den Angaben aus dem Schlachthofbereich oftmals nur Schwanzverluste als solche eingestuft worden, wenn Schwänze nahezu vollständig verloren gegangen sind. Bei Berücksichtigung der Teilverluste wären Verluste laut Angaben einer Studie aus Schweden viermal so hoch wie angegeben. Unterschiedliche Inter- pretationen und Bewertungsansätze müssen vermieden werden, um zum einen Tierwohl zu sichern und zum anderen Betrug in Niedersachsen vorzubeugen. Eine genaue Definition für einen intakten Ringelschwanz wird bislang weder in Erklärungen noch in Antworten der Landesregierung auf Anfragen gegeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung 1. Wie definiert die Landesregierung einen intakten und unversehrten Ringelschwanz? 2. Ab welchem Grad werden schon kleinere Nekrosen bereits als versehrt definiert? 3. Wie genau weist der Antragssteller „den geforderten Erfolg“ nach, von dem in der Antwort der Landesregierung zu lesen ist? 4. Wer prüft mit welcher Methode, ob ein Ringelschwanz intakt und unversehrt ist? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.09.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2484 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.11.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 104-01425 102 - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung folgt in ihrer Definition eines intakten Ringelschwanzes der Auffassung aner- kannter Experten. Danach ist ein „intakter Ringelschwanz“ ein unversehrter Schwanz ohne Teilver- lust. Jeder Teilverlust des Schwanzes ist eine Schwanzverletzung und daher ein Ausschlusskriteri- um. Zu 2: Siehe oben. Zu 3: Jeder Bestand, für den ein Antrag auf Ringelschwanzprämie gestellt wurde, soll nach folgendem Schema kontrolliert werden: – Jeder Mastdurchgang wird (maximal vier Wochen) vor der Schlachtung durch den Hoftierarzt kontrolliert, wobei ein Protokoll nach vorgegebenen Muster zu erstellen ist. Hierin sind u. a. die nicht intakten Ringelschwänze zu vermerken. Mindestens 70 % der Mastschweine müssen zu jedem Zeitpunkt während der Mast einen ge- sunden Ringelschwanz haben. – Zusätzlich soll mindestens einmal jährlich eine unangemeldete Kontrolle durch einen unabhän- gigen Prüfdienst (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) erfolgen. Die Protokolle des Tierarztes sowie Bestandsregister und Schlachtbescheinigungen sind einzu- reichen. Zu 4: Siehe oben. Christian Meyer (Ausgegeben am 16.12.2014) Drucksache 17/2484 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1914 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Frank Oesterhelweg, Ernst Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 27.08.2014 Wann ist ein Ringelschwanz intakt und unversehrt? Antwort der Landesregierung