Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2486 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2122 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Birkner (FDP), eingegangen am 02.10.2014 Technische Pannen bei der Verfassungsschutzbehörde - veraltete Technik als Sicherheits- lücke? Nach einigen Medienangaben soll die EDV-Ausstattung der Verfassungsschutzbehörde sehr veral- tet sein. Im Verlauf der letzten Wochen sind die Server der Behörde nach einem Stromausfall aus- gefallen, sodass die Behörde für einige Zeit sowohl vom externen als auch vom internen Kommuni- kationsnetz getrennt war. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Verfassungsschutz bisher technisch ausgestattet? 2. Welcher Erneuerungsbedarf besteht dort? 3. Falls ja, wann beabsichtigt die Landesregierung, die Verfassungsschutzbehörde mit moderner Technik auszustatten? 4. Welche Kosten werden dadurch entstehen? 5. Sind bei dem oben erwähnten Vorfall relevante Daten verloren gegangen? 6. Wie oft ist es seit dem Jahr 2013 zum Ausfall der Kommunikationsnetze bei der Verfassungs- schutzbehörde gekommen? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.11.2014 für Inneres und Sport - 51.4 - Am 17.09.2014 sind nach geplanten Umschaltarbeiten an der Energieversorgung der niedersächsi- schen Verfassungsschutzbehörde zwei Server im internen Netz ausgefallen, sodass kurzfristig der hausinterne IT-Betrieb im internen Netz eingeschränkt gewesen ist. Abhängig von der IT-Ausstattung der Arbeitsplätze waren zum Teil keine Arbeiten im internen Netz möglich; zum Teil war nur der Zugriff auf die allgemeine Dokumentenablage des internen Netzes gestört. Am 19.09.2014 war ein Teil der Arbeitsplätze auch im internen Netz wieder uneinge- schränkt funktionsfähig. Am 23.09.2014 war die Störung für die gesamte Behörde behoben. Das externe Netz war von der Störung nicht betroffen und zu jeder Zeit voll funktionsfähig. Darüber hinaus war die Verfassungsschutzbehörde auch im internen Netz zu jeder Zeit uneingeschränkt IT-gestützt erreichbar und auskunftsfähig. Die Kommunikationswege wie Telefon und Fax waren stets gewährleistet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2486 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 4: Bei einer Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Abgeordneten des Landtages einerseits und den dargestellten negativen Folgen für die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes sowie den zu befürchtenden Nachteilen für das Wohl des Landes ist zu berücksichtigen, dass dem Informati- onsrecht des Landtages insoweit nachgekommen wurde, als die Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in der Sitzung am 16.10.2014 ausführlich in nicht öf- fentlicher Sitzung über den Serverausfall und die Netzstruktur bei der niedersächsischen Verfas- sungsschutzbehörde unterrichtet worden sind. Des Weiteren ist dort auch über die derzeitige tech- nische Ausstattung und die seit Ende 2013 bestehenden weiteren Planungen zur Modernisierung der Technik berichtet worden. Das Protokoll dieser nicht öffentlichen Sitzung ist allen Abgeordneten zugänglich. Zur bisherigen technischen Ausstattung der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde (Netz- struktur, Hard- und Softwarekomponenten) sowie über die Planungen zur Modernisierung der Technik können in einer auch der Öffentlichkeit zugänglichen Beantwortung einer Kleinen Anfrage keine Angaben gemacht werden. Einzelheiten zur technischen Ausstattung unterliegen der Geheimhaltung. Eine Offenlegung dieser Informationen würde gleichzeitig auch zur Offenlegung der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbe- hörde insbesondere im Verfassungsschutzverbund und damit zu Nachteilen für das Wohl des Lan- des führen. Angesichts dieser Sachlage ist den Geheimhaltungsinteressen der Verfassungsschutzbehörde ge- genüber einer Veröffentlichung dieser Informationen im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Vorrang einzuräumen. Zu 5: Der Serverausfall im internen Netz hat zu keinen Datenverlusten geführt. Zu 6: Es hat in dem angesprochenen Zeitraum bis auf kurzzeitige, vorhersehbare und angekündigte Ab- schaltungen zu Wartungs- und Servicezwecken keine Ausfälle gegeben. Boris Pistorius (Ausgegeben am 15.12.2014) Drucksache 17/2486 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2122 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Birkner (FDP), eingegangen am 02.10.2014 Technische Pannen bei der Verfassungsschutzbehörde - veraltete Technik als Sicherheitslücke? Antwort der Landesregierung