Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2276 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Gu- drun Pieper und Annette Schwarz (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Fördert die Landesregierung mit ihrem Städtebauförderungsprogramm 2014 alle angemelde- ten förderfähigen Maßnahmen? Im Rahmen der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion „Der Bund will die Kommunen fördern - die Landesregierung nicht?“ (Drs. 17/2194) antwortete Frau Sozialministerin Rundt, dass im Pro- grammjahr 2014 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 11,361 Mio. Euro in Anspruch genommen und Bundesmittel in Höhe von 36,217 Mio. Euro zurückgemeldet worden seien. Weiterhin antwortete Frau Sozialministerin Rundt, dass für das Programmjahr 2014 Anmeldungen in Höhe von 84,551 Mio. Euro vorlägen und Anmeldungen in Höhe von 61,829 Mio. Euro nicht berücksichtigt werden könnten. Die Landesregierung verfolge das Ziel, dass für die förderfähigen Maßnahmen, die von Städten und Gemeinden angemeldet würden, auch die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung gestellt würden. Und Frau Sozialministerin Rundt weiter: „Ich finde es fahrlässig, anhand der Ausgabereste, die wir haben, zusätzliche Mittel abzurufen, von denen wir jetzt schon wissen, dass sie zukünftig verfallen werden.“ 1 Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben in welchen Programmen welche Maßnahmen mit welcher Mittel- höhe für das Städtebauförderungsprogramm 2014 angemeldet (bitte nach laufenden Maß- nahmen und Neuanmeldungen differenzieren)? 2. Welche Anmeldungen in welchen Programmen wurden nicht berücksichtigt (bitte ebenfalls nach laufenden Maßnahmen und Neuanmeldungen differenzieren)? 3. Welche der nicht berücksichtigten Maßnahmen erfüllten die Förderkriterien der jeweiligen Programme, welche nicht? 4. Bei welchen Maßnahmen hätte die zusätzliche Inanspruchnahme von Bundesmitteln dazu ge- führt, dass Ausgabereste verfallen wären? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.11.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 501.11 - 01425-2 - Mit dem Landesprogramm zum Städtebauförderungsprogramm 2014 stellt das Ministerium für So- ziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 22,7 Mio. Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden zur Verfügung. Zusammen mit dem Ei- genanteil der Gemeinden (rund 11,4 Mio. Euro) und den zweckgebundenen Einnahmen (nochmals rund 11,4 Mio. Euro) steht für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen ein Investitionsvo- 1 Protokoll der 48. Plenarsitzung am 23. Oktober 2014, S. 15 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 2 lumen in Höhe von rund 45,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich können die in den Vorjahren ge- förderten Kommunen im Jahr 2014 auf Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Pro- grammjahren in Höhe von insgesamt rund 125,4 Mio. Euro zurückgreifen, die gemeinsam mit dem kommunalen Eigenanteil in Höhe von rund 62,7 Mio. Euro ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 188,1 Mio. Euro ermöglichen. Mit der Städtebauförderung steht der Landesregierung ein bereits seit mehr als 40 Jahren bewähr- tes investives Förderprogramm zur Verfügung, mit dem die städtebauliche Erneuerung der nieder- sächsischen Städte und Gemeinden und damit auch die Sicherung der Lebensqualität für die Men- schen in den unterschiedlichen Regionen unseres Landes integrativ und nachhaltig unterstützt werden kann. Die Fördermittel werden je nach Zielsetzung der fünf unterschiedlichen Programme auch für städtebauliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels, der militärischen Konversion sowie zur Verbesserung der Le- bensbedingungen in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt. Programmübergreifend erfolgt die Förderung auf der Grundlage integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, die unter an- gemessener Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der geförderten Gebiete ressortüber- greifend zu erarbeiten sind. Zusätzlich zu den städtebaulichen Effekten des Programms trägt die Städtebauförderung auch zu einer erheblichen Wertschöpfung und einer beschäftigungswirksamen Verbesserung der Auftragslage in der niedersächsischen Bauwirtschaft bei. Aus sozial- und integrationspolitischer Sicht als besonders erfreulich hervorzuheben ist die auf der Grundlage des Koalitionsvertrages auf Bundesebene erfolgte Verbesserung der Rahmenbedingun- gen für das Programm „Soziale Stadt“, das im Programmjahr 2014 durch die neue Bundesregie- rung erstmals wieder gleichberechtigt in das System der Städtebauförderung integriert und finanzi- ell erheblich aufgestockt worden ist. Damit können die Anmeldungen der Kommunen für die För- dergebiete des Programms „Soziale Stadt“ einschließlich der Neuanmeldungen in voller Höhe be- dient und Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 16 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der Benachteiligung des Programms durch die frühere Bundesregie- rung in den vorangegangenen Programmjahren auch dringend erforderlich. Damit kann das Pro- gramm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, benachteiligte Quartiere sowohl im ländlichen als auch im städti- schen Raum zu stabilisieren und aufzuwerten, sodass sich die Lebensbedingungen und -perspek- tiven der dort lebenden Menschen nachhaltig verbessern. Angesichts der sehr hohen Ausgabereste in der Städtebauförderung ist nicht zu vertreten gewesen, für das Programmjahr 2014 einen höheren Landesanteil zur Gegenfinanzierung der Bundesfinanz- hilfen des Städtebauförderungsprogramms einzusetzen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Maßnahmen der Programme „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebauli- cher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ lediglich in besonders begründeten Einzelfällen eine Förderung erhalten bzw. Neuanmeldungen berücksichtigt werden können. Für die Maßnahmen dieser Programme sind daher im Wesentlichen die bislang noch nicht verausgabten Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren einzusetzen. Zusätzlich können aus bereits geförderten Maßnahmen erwirtschaftete zweckgebundene Einnahmen in Höhe von mehr als 11 Mio. Euro eingesetzt werden. Ein Stillstand ist somit auch für die Maßnahmen nicht zu befürchten, denen für das Programmjahr 2014 kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wer- den kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die niedersächsische Landesregierung sich bereits darauf verständigt hat, die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung im Pro- grammjahr 2015 wieder in voller Höhe gegenzufinanzieren und hierfür Landesmittel in Höhe von rund 47,6 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit den Bundesmitteln in gleichem Um- fang steht damit ein Programmvolumen für das Städtebauförderungsprogramm 2015 in Höhe von rund 95,2 Mio. Euro bereit. Die Haushaltsbeschlüsse der Landesregierung stehen bis zur Verab- schiedung des Landeshaushalts 2015 durch den Landtag unter Finanzierungsvorbehalt. Im Ergebnis ist somit festzustellen, dass die Landesregierung mit ihrem Städtebauförderungspro- gramm 2014 die angemeldeten förderfähigen Maßnahmen fördert, soweit sie zum Zeitpunkt der Einplanung entscheidungsreif waren und die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel aus vo- rangegangenen Programmjahren in Höhe von insgesamt mehr als 125 Mio. Euro eine Förderung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vertretbar und sinnvoll machen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 3 Soweit förderfähige und entscheidungsreife Neuanmeldungen der Programme „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sowie entsprechende An- meldungen für Fortsetzungsmaßnahmen des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ im Programmjahr 2014 vor dem Hintergrund hoher Ausgabereste nicht berücksichtigt werden konnten, kann grundsätzlich eine Förderung dieser Maßnahmen im Programmjahr 2015 erfolgen. Entspre- chendes gilt für die Fortsetzungsmaßnahmen, die aufgrund hoher Ausgabereste im Programmjahr 2014 keine weiteren Fördermittel erhalten haben und Fortschritte beim Abbau ihrer Ausgabereste vorweisen können. Die Zielsetzung der Landesregierung, Städtebauförderungsmittel für alle förder- fähigen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, ist somit im Kontext der Programmjahre 2014 und 2015 und dabei insbesondere vor dem Hintergrund der beabsichtigten Aufstockung des Pro- grammvolumens für das Städtebauförderungsprogramm 2015 zu sehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht. Die in der nach örtlichen Zuständigkeitsbereichen der Ämter für regionale Landesentwicklung unterteilten Übersicht enthaltenen Neuanmeldungen sind in der Spalte „Region“ mit roter Schrift und durch Kennzeichnung in der Spalte „Neumaßnahme“ (X) hervorgehoben. Die Differenz bezüglich der Gesamthöhe der Anmeldungen in Höhe von 900 000 Euro (statt rund 84,551 Mio. Euro beträgt die Gesamthöhe der Anmeldungen lediglich rund 83,651 Mio. Euro) ist darauf zurückzuführen, dass die Neuanmeldung der Stadt Wolfenbüttel im Programm „Stadtumbau West“ nachträglich von 2,4 auf 1,5 Mio. Euro reduziert worden ist. Damit reduziert sich auch die Höhe der nicht berücksichtigten Anmeldungen auf 60,929 Mio. Euro. Zu 2: Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Übersicht. Die in der al- phabetischen Übersicht enthaltenen Neuanmeldungen sind gelb kenntlich gemacht worden. Zu 3: Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Übersicht. Die Zuord- nung der Anmeldungen zu den Kategorien „Förderkriterien erfüllt“ bzw. „Förderkriterien nicht erfüllt“ ist durch Kennzeichnung der entsprechenden Spalte (X) erfolgt. Zusätzlich kann der Übersicht auch entnommen werden, ob die Anmeldungen zum Zeitpunkt der Einplanung der Städtebauförde- rungsmittel entscheidungsreif waren. Zu 4: Die in den Eingangsbemerkungen dargestellte Reduzierung der Städtebauförderungsmittel (Bun- des- und Landesmittel) für das Programmjahr 2014 soll dazu beitragen, den Abbau der hohen Aus- gabereste zu beschleunigen und einem drohenden Verfall der Mittel entgegenzuwirken. Bei wel- chen Gesamtmaßnahmen ohne diese Maßnahme tatsächlich ein Verfall von Ausgaberesten einge- treten wäre, lässt sich jedoch nicht prognostizieren. Cornelia Rundt Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 4 Anlage 1 Städtebauförderung - Soziale Stadt - Anmeldungen 2014 Maßnahme Neu- Anmeldung Region Soziale Stadt maßnahme Gemeinde BS Braunschweig, Westl. Ringgebiet 1.000.000 BS Göttingen, Westl. Maschmühlenweg 533.000 BS Hann. Münden, Altstadt III 0 BS Peine, Südstadt 1.000.000 BS Salzgitter, Ost- u. Westsiedlung 374.000 BS Wolfsburg, Westhagen 0 BS Summe Fortsetzungsmaßnahmen 2.907.000 BS Summe Neumaßnahmen 0 Summe BS 2.907.000 Han. Barsinghausen 100.000 Han. Diepholz, Willenberg/Lüderstraße 300.000 Han. Garbsen, Auf der Horst 400.000 Han. Laatzen, Mitte wird top 1.200.000 Han. LHH, Hainholz 284.670 Han. LHH, Sahlkamp-Mitte 898.670 Han. LHH, Stöcken 564.670 Han. Rehburg-Loccum, OT Bad Rehburg 500.000 Han. Summe Fortsetzungsmaßnahmen 4.248.010 Han. LHH, Mühlenberg x 85.000 Han. Garbsen, Berenbostel-Kronsberg x 357.000 Han. Nienburg, Nordertor x 80.000 Han. Summe Neumaßnahmen 522.000 Summe Han. 4.770.010 LG Cuxhaven, Lehfeld 254.000 LG Lüneburg, Kaltenmoor 1.000.000 LG Osterholz, Sch.-Mozart/Drosselstr. 600.000 LG Stade, Altländer Viertel 924.432 LG Winsen, Luhe, Albert-Schweitzer-Str. 60.000 LG Summe Fortsetzungsmaßnahmen 2.838.432 LG Summe Neumaßnahmen 0 Summe LG 2.838.432 WE Delmenhorst, Wollepark 900.000 WE Emden, Barenburg 873.000 WE Leer, Oststadt 1.300.000 WE Oldenburg, Kreyenbrück Nord 566.600 WE Osnabrück, Rosenplatz 0 WE Quakenbrück, Neustadt 300.000 WE Wilhelmshaven, Südstadt 1.376.600 WE Summe Fortsetzungsmaßnahmen 5.316.200 WE Quakenbrück, Erweiterung Neustadt x 200.000 WE Summe Neumaßnahmen 200.000 Summe WE 5.516.200 Summe Neumaßnahmen 722.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen 15.309.642 Gesamtsumme 16.031.642 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 5 Städtebauförderung - Stadtumbau West - Anmeldungen 2014 Maßnahme Neu- Anmeldung Region Stadtumbau West maßnahme Gemeinde BS Bovenden, Alter Ortskern 560.000 BS Braunschweig, Weststadt 372.000 BS Hann. Münden, Altstadt IV 566.000 BS Schöningen, Stadtzentrum 200.000 BS SZ-Lebenstedt, Seeviertel 333.000 BS Summe Fortsetzungsmaßnahmen 2.031.000 BS Peine, ehemaliges City Center x 360.000 BS Göttingen x 80.000 BS Wolfenbüttel, Dammfeste und Freiheit x 1.500.000 BS Wolfsburg, Handwerkerviertel x 800.000 BS Summe Neuanmeldungen 2.740.000 Summe BS gesamt 4.771.000 Han. Bückeburg, Windmühlenstraße 500.000 Han. Delligsen, Ortskern Grünenplan 0 Han. Eldagsen, Innenstadt 300.000 Han. Gronau, Südl. Leineinsel 163.000 Han. Hildesheim, Michaelisviertel 400.000 Han. Hildesheim, Moritzberg 280.000 Han. Hildesheim, Oststadt 900.000 Han. Lauenau, Ortsmitte 260.000 Han. LHH, Wasserstadt Limmer 0 Han. Sarstedt 500.000 Han. Summe Fortsetzungsmaßnahmen 3.303.000 Han. Stadthagen „Quartier südl. d. Tulpenweges“ x 235.700 Han. Langenhagen „Wiesenau“ x 200.000 Han. Isernhagen-Zentrum x 442.000 Han. Neustadt a. Rbge. „Bahnhofsumfeld“ x 200.000 Han. LHH, Calenberger Neustadt x 85.330 Han. Summe Neuanmeldungen 1.163.030 Summe Han. gesamt 4.466.030 LG Bremervörde, Westerende 220.000 LG Celle, Allerinsel 2.480.000 LG Oyten, Ortszentrum 520.000 LG Stade, Harschenflether Vorstadt 400.000 LG Zeven, Auf der Worth 360.000 LG Summe Fortsetzungsmaßnahmen 3.980.000 LG Lüneburg, Frommestraße x 50.000 LG Unterlüß, Kernort Unterlüß x 761.333 LG Summe Neuanmeldungen 811.333 Summe LG gesamt 4.791.333 WE Bad Essen, Hafenstraße 0 WE Bad Iburg, Gewerbeflächen am Bahnhof 400.000 WE Berne, Historischer Ortskern 200.000 WE Fürstenau, Pommern Kaserne 1.000.000 WE Meppen, Rechts der Ems 1.600.000 WE Nordhorn, Blanke 173.000 WE Oldenburg, Alter Stadthafen 1.200.000 WE Osnabrück, Konversion Dodesheide 600.000 WE Quakenbrück, Bahnflächen 640.000 WE Varel, Friesland-Kaserne 500.000 WE Wilhelmshaven, Jadestraße / ... 400.000 WE Summe Fortsetzungsmaßnahmen 6.713.000 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 6 Maßnahme Neu- Anmeldung Region Stadtumbau West maßnahme Gemeinde WE Melle, Neue Mitte Nord x 1.000.000 WE Delmenhorst, Östliche Innenstadt x 960.000 WE Brake, Ringquartier x 60.000 WE Fürstenau, Erweiterung Pommern Kaserne x 260.000 WE Summe Neuanmeldungen 2.280.000 Summe WE gesamt 8.993.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen 16.027.000 Summe Neuanmeldungen 6.994.363 Gesamtsumme 23.021.363 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 7 Städtebauförderung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Anmeldungen 2014 Region Maßnahme Neu- Anmeldung Akt. Stadt- und Ortsteilzentren maßnahme Gemeinde BS Braunlage 800.000 BS Hardegsen, Vor dem Tore 300.000 BS Seesen, Stadtzentrum 634.400 Summe Fortsetzungsmaßnahmen BS 1.734.400 x Summe Neuanmeldungen BS 0 Summe BS 1.734.400 Han. Bad Nenndorf, Stadtzentrum 800.000 Han. Barsinghausen, Innenstadt 0 Han. Elze, Innenstadt 660.000 Han. Gehrden, Stadtzentrum 500.000 Han. Rehburg-Loccum, Ortskern Rehburg 600.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen Han. 2.560.000 Han. Weyhe, Ortskern Leeste x 376.000 Summe Neuanmeldungen Han. 376.000 Summe Han. 2.936.000 LG Bremervörde, Innenstadt Süd 800.000 LG Hermannsburg, Ortskern 318.000 LG Stade, OT Bützfleth 800.000 LG Worpswede, Ortskern 300.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen LG 2.218.000 LG Bad Fallingbostel 2.640.000 Summe Neuanmeldungen LG 2.640.000 Summe LG 4.858.000 WE Belm, Marktring 533.000 WE Emden, Innenstadt 65.000 WE Haren (Ems), Stadtkern 400.000 WE Hasbergen, Ortskern 266.600 WE Lengerich, Hist. Ortskern 233.000 WE Wallenhorst, Zentrum 564.400 Summe Fortsetzungsmaßnahmen WE 2.062.000 WE Zetel, Ortskern x 980.000 WE Ganderkesee, Ortskern x 739.000 WE Salzbergen, Ortskern x 430.000 WE Hagen a. T. W., Ortskern x 600.000 WE Brake, Innenstadt x 333.000 WE Fürstenau, Attraktive Innenstadt x 200.000 WE Bramsche, Nördliche Innenstadt x 800.000 Summe Neuanmeldungen WE 4.082.000 Summe WE 6.144.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen 8.574.400 Summe Neuanmeldungen 7.098.000 Gesamtsumme 15.672.400 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 8 Städtebauförderung Programmjahr 2014 - Städtebaulicher Denkmalschutz - Anmeldungen 2014 Region Maßnahme Neu- Anmeldung Städtebaulicher Denkmalschutz maßnahme Gemeinde BS Dassel, OK Flecken Markoldendorf 294.000 BS Duderstadt, Altstadt 400.000 BS Einbeck, Neustadt-Möncheplatz 466.000 BS Göttingen, Historische Altstadt Nord 667.000 BS Helmstedt, Holzberg-St. Stephani 0 BS Hornburg, Innenbereich Stadtkern 200.000 BS Osterode, Nördliche Altstadt-Kornmarkt 396.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen BS 2.423.000 BS Clausthal-Zellerfeld, Ortskern Zellerfeld x 349.000 BS Hardegsen, Nördliche Altstadt x 80.000 BS Wolfsburg, Höfe x 316.000 BS Braunschweig, Magniviertel x 227.000 Summe Neumaßnahmen BS 972.000 Summe BS 3.395.000 Han. Pattensen, Altstadt 500.000 Han. Rinteln, Historische Ortslage 53.300 Summe Fortsetzungsmaßnahmen Han. 553.300 Han. Flecken Aerzen, Kernort Groß Berkel x 80.000 Han. Flecken Aerzen, Kernort Aerzen x 120.000 Han. Bückeburg, Harrlviertel x 360.000 Summe Neumaßnahmen Han. 560.000 Summe Hannover 1.113.300 LG Bardowick, St. Nikolaihof 100.000 LG Celle, Altstadt 800.000 LG Ebstorf, Klosterquartier 100.000 LG Lüneburg, Westliches Wasserviertel 1.000.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen LG 2.000.000 LG Uelzen, Innenstadt x 264.000 Summe Neumaßnahmen LG 264.000 Summe LG 2.264.000 WE Bad Bentheim, Innenstadt 466.600 WE Norden, Historischer Marktplatz 320.000 WE Sande, Neustadtgödens 140.000 WE Weener, Altstadt 340.000 Summe Fortsetzungsmaßnahmen WE 1.266.600 WE Krummhörn, Greetsiel x 274.000 WE Oldenburg, Wallstraße x 240.000 WE Wilhelmshaven, Östliche Südstadt/KWB x 304.000 WE Leer, Altstadt x 120.000 Summe Neumaßnahmen WE 938.000 Summe WE 2.204.600 Summe Fortsetzungsmaßnahmen 6.242.900 Summe Neumaßnahmen 2.734.000 Gesamtsumme 8.976.900 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 9 Städtebauförderung Programmjahr 2014 Kleine Städte und Gemeinden Anmeldungen 2014 Region Maßnahme Neu- Anmeldung Kleinere Städte und Gemeinden maßnahme Gemeinde BS Samtgemeinde Baddeckenstedt/Lutter 96.000 BS Samtgemeinde Dransfeld 10.000 BS Stadt Einbeck/Gemeinde Kreiensen 53.000 BS Gemeinde Friedland, Gleichen, Rosdorf 2.414.600 BS Samtgemeinde Hankensbüttel 0 BS Samtgemeinde Hattorf 225.000 BS Stadt Osterode/Samtgemeinde Bad Grund 1.178.700 BS Gemeinde Sassenburg 0 BS Stadt Schöningen/Samtgemeinde Heeseberg 54.000 BS Samtgemeinde Schöppenstedt/Asse 0 BS Samtgemeinde Velpke 0 Summe Fortsetzungsmaßnahmen BS 4.031.300 Summe Neumaßnahmen BS 0 Summe BS 4.031.300 Han. SG Barnstorf/Gemeinde Goldenstedt 2.567.000 Han. Samtgemeinde Bodenwerder-Polle 256.700 Han. Samtgemeinde Duingen 0 Han. Samtgemeinde Eilsen 1.062.000 Han. Gemeinde Emmerthal 1.384.000 Han. Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf 273.300 Han. Samtgemeinde Gronau 63.600 Han. Stadt Hoya 1.416.000 Han. Samtgemeinde Liebenau 460.000 Han. Flecken Salzhemmendorf und Coppenbrügge 0 Han. Gemeinde Stolzenau 578.000 Han. Samtgemeinde Uchte 99.000 Han. Gem. Wehrbleck/Netzwerk Aueniederung 777.333 Summe Fortsetzungsmaßnahmen Han. 8.936.933 Summe Neumaßnahmen Han. 0 Summe Hannover 8.936.933 LG SG Amelinghausen/SG Ilmenau 0 LG SG Aue (2011 SG Bodenteich/SG Wrestedt) 2.142.000 LG Stadt Bergen/Munster/Faßberg/Hermannsburg/ Wietzendorf 0 LG SG Bevensen-Ebstorf/Gem. Bienenbüttel 80.000 LG Gemeinde Eschede - Entwicklungskonzept 10.000 LG Gemeinde Hagen im Bremischen - Kommunales Netzwerk 0 LG SG Hemmoor 50.667 LG SG Oldendorf-Himmelpforten - Interkommunales überörtliches Entwicklungs- und Handlungskonzept 1.083.000 LG SG Lachendorf 100.000 LG SG Nordkehdingen 480.000 LG SG Rosche 690.000 LG Stadt Rotenburg/W./SG Fintel/Sottrum/Ottersberg/ Scheeßel/Gyhum 0 Summe Fortsetzungsmaßnahmen LG 4.635.667 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 10 Region Maßnahme Neu- Anmeldung Kleinere Städte und Gemeinden maßnahme Gemeinde LG Bispingen/Hanstedt x 26.000 LG SG Börde Lamstedt x 40.000 LG SG Elbtalaue x 40.000 LG Neuenkirchen/Schneverdingen x 53.333 Summe Neumaßnahmen LG 159.333 Summe LG 4.795.000 WE Samtgemeinde Artland, EM'en 830.000 WE Bad Rothenfelde/Dissen, IEK 0 WE Samtgemeinde Brookmerland/SG Hage/Großheide 240.000 WE Hinte/Krummhörn, EM'en 1.004.000 WE Samtgemeinde Lathen, IEK 0 WE Samtgemeinde Sögel, IEK 0 WE Wangerland/Jever/Wangerooge, IEK 0 Summe Fortsetzungsmaßnahmen WE 2.074.000 WE Gemeinde Apen, SG Jümme, IEK x 44.000 WE Gemeinde Dornum und Baltrum, IEK x 40.000 WE Stadt Löningen, IEK x 27.500 Summe Neumaßnahmen WE 111.500 Summe WE 2.185.500 Summe Fortsetzungsmaßnahmen 19.677.900 Summe Neumaßnahmen 270.833 Gesamtsumme 19.948.733 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 11 Anlage 2 Anzahl Programm Städtebauförderungsprogramm 2014 In 2014 nicht berücksichtigte Gesamtmaßnahmen Stadtumbau West 1 Stadtumbau West Bad Iburg Gewerbeflächen am Bahnhof 2 Stadtumbau West Bovenden Alter Ortskern 3 Stadtumbau West Braunschweig Weststadt 4 Stadtumbau West Bremervörde Westerende 5 Stadtumbau West Celle Allerinsel 6 Stadtumbau West Delmenhorst Östl. Innenstadt 7 Stadtumbau West Eldagsen Innenstadt 8 Stadtumbau West Fürstenau Pommernkaserne 9 Stadtumbau West Fürstenau Erweiterung Pommernkaserne 10 Stadtumbau West Göttingen Nordstadt 11 Stadtumbau West Gronau Südl. Leineinsel 12 Stadtumbau West Hann.-Münden Altstadt IV 13 Stadtumbau West Hannover Calenberger Neustadt 14 Stadtumbau West Hildesheim Michaelisviertel 15 Stadtumbau West Hildesheim Moritzberg 16 Stadtumbau West Hildesheim Oststadt 17 Stadtumbau West Isernhagen Zentrum 18 Stadtumbau West Langenhagen Wiesenau 19 Stadtumbau West Lauenau Ortsmitte 20 Stadtumbau West Lüneburg Frommestraße 21 Stadtumbau West Meppen Rechts der Ems 22 Stadtumbau West Neustadt a. Rbge. Bahnhofsumfeld 23 Stadtumbau West Oldenburg Alter Stadthafen 24 Stadtumbau West Osnabrück Konversion Dodesheide 25 Stadtumbau West Oyten Ortszentrum 26 Stadtumbau West Peine Ehemaliges City Center 27 Stadtumbau West Quakenbrück Bahnflächen 28 Stadtumbau West Salzgitter-Lebenstedt Seeviertel 29 Stadtumbau West Sarstedt Innenstadt 30 Stadtumbau West Stade Harschenflether Vorstadt 31 Stadtumbau West Stadthagen Quartier südl. d. Tulpenweges 32 Stadtumbau West Varel Friesland-Kaserne 33 Stadtumbau West Wilhelmshaven Jadestraße / ... 34 Stadtumbau West Wolfsburg Handwerkerviertel 35 Stadtumbau West Zeven Auf der Worth gesamt Anzahl: 35 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 1 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Bad Nenndorf Stadtzentrum 2 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Belm Marktring 3 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Brake Innenstadt 4 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Bramsche Nördliche Innenstadt 5 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Bremervörde Innenstadt Süd 6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Elze Innenstadt 7 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Emden Innenstadt 8 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Fürstenau Attraktive Innenstadt 9 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Ganderkesee Ortskern 10 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Gehrden Stadtzentrum 11 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Haren (Ems) Stadtkern 12 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Hasbergen Ortskern 13 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Hermannsburg Ortskern Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 12 Anzahl Programm Städtebauförderungsprogramm 2014 In 2014 nicht berücksichtigte Gesamtmaßnahmen 14 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Lengerich Hist. Ortskern 15 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Rehburg-Loccum Ortskern Rehburg 16 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Salzbergen Ortskern 17 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Seesen Stadtzentrum 18 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Stade OT Bützfleth 19 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Wallenhorst Zentrum 20 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Weyhe Ortskern Leeste 21 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Worpswede Ortskern gesamt Anzahl: 21 Städtebaulicher Denkmalschutz 1 Städtebaulicher Denkmalschutz Bad Bentheim Innenstadt 2 Städtebaulicher Denkmalschutz Bardowick St. Nikolaihof 3 Städtebaulicher Denkmalschutz Braunschweig Magniviertel 4 Städtebaulicher Denkmalschutz Bückeburg Harrlviertel 5 Städtebaulicher Denkmalschutz Celle Altstadt 6 Städtebaulicher Denkmalschutz Clausthal-Zellerfeld Ortskern Zellerfeld 7 Städtebaulicher Denkmalschutz Dassel OK Flecken Markoldendorf 8 Städtebaulicher Denkmalschutz Duderstadt Altstadt 9 Städtebaulicher Denkmalschutz Ebstorf Klosterquartier 10 Städtebaulicher Denkmalschutz Einbeck Neustadt-Möncheplatz 11 Städtebaulicher Denkmalschutz Flecken Aerzen Kernort Aerzen 12 Städtebaulicher Denkmalschutz Flecken Aerzen Kernort Groß Berkel 13 Städtebaulicher Denkmalschutz Göttingen Historische Altstadt Nord 14 Städtebaulicher Denkmalschutz Hardegsen Nördliche Altstadt 15 Städtebaulicher Denkmalschutz Hornburg Innenbereich Stadtkern 16 Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt 17 Städtebaulicher Denkmalschutz Lüneburg Westliches Wasserviertel 18 Städtebaulicher Denkmalschutz Norden Historischer Marktplatz 19 Städtebaulicher Denkmalschutz Oldenburg Wallstraße 20 Städtebaulicher Denkmalschutz Pattensen Altstadt 21 Städtebaulicher Denkmalschutz Rinteln Historische Ortslage 22 Städtebaulicher Denkmalschutz Sande Neustadtgödens 23 Städtebaulicher Denkmalschutz Uelzen Innenstadt 24 Städtebaulicher Denkmalschutz Weener Altstadt 25 Städtebaulicher Denkmalschutz Wilhelmshaven Östliche Südstadt/KWB 26 Städtebaulicher Denkmalschutz Wolfsburg Höfe gesamt Anzahl: 26 Kleinere Städte und Gemeinden 1 Kleinere Städte und Gemeinden Artland Samtgemeinde 2 Kleinere Städte und Gemeinden Aue Samtgemeinde 3 Kleinere Städte und Gemeinden Baddeckenstedt/Lutter Samtgemeinde 4 Kleinere Städte und Gemeinden Barnstorf/Goldenstedt Samtgemeinde/ Gemeinde 5 Kleinere Städte und Gemeinden Bevensen-Ebstorf/ Bienenbüttel Samtgemeinde/ Gemeinde 6 Kleinere Städte und Gemeinden Bodenwerder-Polle Samtgemeinde 7 Kleinere Städte und Gemeinden Börde Lamstedt Samtgemeinde 8 Kleinere Städte und Gemeinden Brookmerland/Hage/ Großheide Samtgemeinde 9 Kleinere Städte und Gemeinden Dransfeld Samtgemeinde 10 Kleinere Städte und Gemeinden Eilsen Samtgemeinde 11 Kleinere Städte und Gemeinden Einbeck/Kreiensen Stadt/ Gemeinde 12 Kleinere Städte und Gemeinden Emmerthal Gemeinde 13 Kleinere Städte und Gemeinden Eschede Gemeinde Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 13 Anzahl Programm Städtebauförderungsprogramm 2014 In 2014 nicht berücksichtigte Gesamtmaßnahmen 14 Kleinere Städte und Gemeinden EschershausenStadtoldendorf Samtgemeinde 15 Kleinere Städte und Gemeinden Friedland/Gleichen/ Rosdorf Gemeinden 16 Kleinere Städte und Gemeinden Gronau Samtgemeinde 17 Kleinere Städte und Gemeinden Hattorf Samtgemeinde 18 Kleinere Städte und Gemeinden Hemmoor Samtgemeinde 19 Kleinere Städte und Gemeinden Hinte/Krummhörn Gemeinden 20 Kleinere Städte und Gemeinden Hoya Stadt 21 Kleinere Städte und Gemeinden Lachendorf Samtgemeinde 22 Kleinere Städte und Gemeinden Liebenau Samtgemeinde 23 Kleinere Städte und Gemeinden Löningen Stadt 24 Kleinere Städte und Gemeinden Nordkehdingen Samtgemeinde 25 Kleinere Städte und Gemeinden Oldendorf-Himmelpforten Samtgemeinde 26 Kleinere Städte und Gemeinden Osterode/Bad Grund Stadt/ Samtgemeinde 27 Kleinere Städte und Gemeinden Rosche Samtgemeinde 28 Kleinere Städte und Gemeinden Schöningen/Heeseberg Stadt/ Samtgemeinde 29 Kleinere Städte und Gemeinden Stolzenau Gemeinde 30 Kleinere Städte und Gemeinden Uchte Samtgemeinde 31 Kleinere Städte und Gemeinden Wehrbleck Gemeinde gesamt Anzahl: 31 Die Neuanmeldungen wurden gelb kenntlich gemacht Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 14 Anlage 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2487 15 (Ausgegeben am 15.12.2014) Drucksache 17/2487 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2276 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Fördert die Landesregierung mit ihrem Städtebauförderungsprogramm 2014 alle angemeldeten förderfähigen Maßnahmen? Antwort der Landesregierung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3