Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2510 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2269 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 23.10.2014 Korruptionsverdacht im LJPA - Der gelöschte E-Mail-Verkehr des Staatssekretärs Scheibel - Wieso wurde der gelöschte E-Mail-Verkehr nicht innerhalb von 87 Tagen wiederhergestellt? Bei der Vorbereitung der Aktenvorlage vom 19. Mai 2014 teilte Staatssekretär Scheibel durch einen handschriftlichen Vermerk - datiert auf den 20. Mai 2014 - mit: „Ich verfüge über keine ,eigenen‘ Unterlagen, weil mein E-Mail-Verkehr gelöscht ist und etwa erforderliche Ausdrucke dieses Ver- kehrs zu den Vorgängen genommen werden.“ Auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Marco Genthe (Drs. 17/2099) bezüglich der Möglich- keit, einen gelöschten E-Mail-Verkehr wieder herzustellen, antwortete die Landesregierung wie folgt: „Eine gelöschte E-Mail wird zunächst innerhalb des ‚Persönlichen Postfachs‘ in den Ordner ‚Gelöschte Objekte‘ verschoben. Eine automatische Leerung dieses Ordners wird nicht vorgegeben, kann aber vom Anwender manuell oder durch eine Anwendungsregel beim Beenden der Anwen- dung Outlook initiiert werden. Wurde eine E-Mail aus dem Ordner ‚Gelöschte Objekte‘ gelöscht, ist sie dennoch in einem für den Anwender im Zugriff befindlichen Bereich (‚Dumpster‘) im Normalfall für 40 Tage wiederherstellbar. Nach 40 Tagen werden die im ‚Dumpster‘ vorgehaltenen Objekte automatisch in der für den Endanwender nicht mehr in Zugriff befindlichen E-Mail-Server-Datenbank (Dumpster 2.0) für weitere 40 Tage vorgehalten und können ausschließlich durch Administratoren des ZIB wieder zur Verfü- gung gestellt werden. Nach insgesamt 80 Tagen sind E-Mails noch weitere sieben Tage aus dem zentralen Backup (Sicherung) durch Administratoren des ZIB wiederherstellbar. Danach sind die E-Mails nicht mehr wiederherstellbar.“ Dies bedeutet, dass E-Mails innerhalb von 87 Tagen nach dem Löschen wiederhergestellt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurden die E-Mails des Staatssekretärs nicht rechtzeitig wiederherge- stellt, nachdem bekannt geworden ist, dass diese für die parlamentarische Aufarbeitung des Falles relevant sind? 2. Wer hätte die Wiederherstellung der gelöschten E-Mails des Staatssekretärs anordnen müs- sen? 3. Wann erlangte die Justizministerin Kenntnis davon, dass die gelöschten E-Mails innerhalb von 87 Tagen wiederhergestellt werden können, und was hat sie daraufhin veranlasst? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.11.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2510 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 01.12.2014 - 2000 I HB – 105. 5/14 - Auf die (frühere) Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (Drs. 17/2099) hat die Landesregie- rung - neben den von dem Abgeordneten in seiner neuen Anfrage zitierten Auszügen - u. a. noch mitgeteilt: „Der Justizstaatssekretär nutzt das E-Mail-Postfach als Eingangspostfach und nicht zur Archivierung von Posteingängen. Das bedeutet, dass er die E-Mails, die ihn erreichen, zur Kenntnis nimmt und - sofern dies erforderlich ist - weiter bearbeitet. E-Mails an und von dem Justizstaatssekretär gelangen auf drei verschiedenen Wegen zu den Vorgängen des Justizministeriums: Erstens wer- den E-Mails, die neben dem Justizstaatssekretär auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern des Ministeriums erreichen, von diesen stammen oder vom Justizstaatssekretär an diese gerichtet sind, von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu dem jeweiligen Vorgang genom- men, soweit sie aktenrelevant sind. Zweitens verfügt der Justizstaatssekretär in Einzelfällen aus- drücklich in von ihm selbst geschriebenen E-Mails innerhalb des Justizministeriums, dass die E-Mail zum Vorgang genommen werden muss. Drittens leitet er seiner Vorzimmerkraft E-Mails mit der Verfügung zu, diese auszudrucken und im Postumlauf der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter im Justizministerium zuzuleiten, soweit dies geboten ist. Zur Kenntnis genommene und wie beschrieben weiter bearbeitete E-Mails löscht der Justizstaats- sekretär umgehend. Auf diese Weise reduziert sich im Regelfall täglich der Bestand an eingegan- genen E-Mails im Postfach des Justizstaatssekretärs auf Null. Am Ende des Arbeitstages leert der Justizstaatssekretär sein elektronisches Postfach, indem er den Inhalt des Ordners ,gelöschte Ob- jekte‘ löscht. Diese Arbeitsweise dient dem Justizstaatssekretär dazu, einen Überblick über die von ihm abzuarbeitenden Themen eines Tages zu behalten. Ein ,elektronisches Gedächtnis‘, wie es das Programm Outlook anbietet, nutzt der Justizstaatssek- retär demgegenüber nicht. Er lässt sich stattdessen Vorgänge vorlegen oder bittet gegebenenfalls um mündlichen Vortrag. Insoweit entspricht seine Arbeitsweise der tradierten papiernen Verwal- tung.“ Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Verfahrensweise des Justizstaatssekretärs steht im Einklang mit der Entscheidung des Nieder- sächsischen Staatsgerichtshofes vom 24.10.2014 - STGH 7/13 - wegen Aktenvorlage gemäß Arti- kel 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung und stellt sicher, dass alle aktenrelevanten E-Mails durch eine willentliche Zuordnung des Staatssekretärs zu den entsprechenden Vorgängen gelangen. Es bestand und besteht daher kein Anlass, E-Mail-Verkehr, der nicht aktenrelevant und daher ge- löscht ist, wiederherzustellen. Zu 2: Für eine solche Anordnung gab es keinen Anlass. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2510 3 Zu 3: Ich erlangte mit Vorlage des Antwortentwurfs zu der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe vom August 2014 (Drs. 17/2099) am 03.09.2014 Kenntnis und habe daraufhin diese Anfra- ge wie in der Drucksache dargestellt beantwortet. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 19.12.2014) Drucksache 17/2510 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2269 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 23.10.2014 Korruptionsverdacht im LJPA - Der gelöschte E-Mail-Verkehr des Staatssekretärs Scheibel - Wieso wurde der gelöschte E-Mail-Verkehr nicht innerhalb von 87 Tagen wiederhergestellt? Antwort der Landesregierung