Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2514 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2112 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 01.10.2014 Wie sieht die Neuregelung der Verteilung der Mittel nach § 45 a PBefG aus? § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes regelt den Anspruch auf staatliche Ausgleichszahlun- gen für preisrabattierte Fahrkarten im Linienverkehr. Die Verkehrsunternehmen oder die Verbünde können Schülern und Auszubildenden eine besondere Ermäßigung bei Zeitfahrausweisen gewäh- ren. Bieten sie diese Ermäßigung an, steht ihnen nach dem Personenbeförderungsgesetz das Recht auf entsprechende Ausgleichszahlungen zu. Insbesondere in ländlichen Gebieten wie den durch die Unternehmen des Verkehrsverbundes Ems-Jade bedienten Regionen (Landkreise Leer, Aurich, Emsland, Friesland und Wittmund) stellen die Mittel, die durch das Land zum Ausgleich für rabattierte Zeitfahrkarten im Ausbildungsverkehr an die Busunternehmen geleistet werden, eine zentrale Säule der Finanzierung des ÖPNV dar. In dem im Mai 2014 vorgelegten Abschlussbericht „Demografischer Wandel: Modellprojekt Siche- rung der Mobilität auf dem Land“ - durch die Ingenieursgesellschaft für Verkehrs- und Eisenbahn- wesen mbH für das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erstellt - heißt es auf Seite 71 unter Punkt 7.4 „Finanzierung“ bzw. 7.4.1 „Neuregelung der Verteilung der Mittel nach § 45 a PBefG“: „Die Finanzierung von Verkehrsdienstleitungen durch Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr nach § 45 a PBefG weist eingeschränkte Steuerungswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten so- wie eine fehlende Transparenz auf. (…) Eine Neuregelung zur Verteilung der Mittel nach § 45 a soll wirtschaftliche Anreize für die effiziente Gestaltung von Mobilitätslösungen geben. Notwendig sind eine hohe Transparenz des Verteilungsverfahrens sowie eine Beteiligung der Aufgabenträger beim Einsatz der Mittel (…). Das Land Niedersachsen bemüht sich weiterhin intensiv um eine Neurege- lung der Verteilung der Mittel, welche derzeit für Ausgleichszahlungen im Schülerverkehr nach § 45 a PBefG zur Verfügung stehen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wird die Landesregierung den § 45 a PBefG neu regeln, und welche Änderungen sind konkret geplant? 2. Wann werden die Verkehrsunternehmen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Höhe der je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gezahlten Ausgleichzahlungen informiert? 3. Werden die Finanzmittel den Verkehrsunternehmen nach § 45 a PBefG nach der Neurege- lung weiterhin in mindestens der aktuellen Höhe zur Verfügung stehen? 4. Ist durch die Landesregierung eine Übertragung der Finanzmittel auf die Aufgabenträger vor- gesehen? Würden hierbei entstehende zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt und ausge- glichen? 5. Wie stellt die Landesregierung nach der Neuregelung die Transparenz und Wettbewerbsneut- ralität des Abrechnungsverfahrens nach § 45 a PBefG sicher? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2514 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2112/§45 PBefG - Werden Schüler im Linienverkehr befördert, steht den Verkehrsunternehmen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs ein anteiliger Ausgleichsanspruch gegen das Land zu, soweit der Ertrag aus den Beförderungsentgelten zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Dieser Rechtsanspruch leitet sich aus der bundesrechtlichen Regelung des § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ab. Gemäß § 64 a PBefG sind die Länder ermächtigt, § 45 a PBefG durch eine eigene landesrechtliche Regelung zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung und zur Begrenzung der Ausgaben hat Niedersachsen diese Möglichkeit 2006 genutzt und mit fast allen niedersächsischen Unternehmen Verträge über die Ab- geltung dieses bundesrechtlich geregelten Anspruchs geschlossen. Diese Verträge wurden auf- grund einer am 31.08.2012 geschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersach- sen und den Vertretern der Verkehrsverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) bis längstens 31.12.2016 ver- längert. Die frühere Landesregierung hatte 2009 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landes, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), der Verkehrsunternehmen, der Ver- bände VDV und GVN, der kommunalen Spitzenverbände und der ÖPNV-Aufgabenträger, mit der Erarbeitung einer neuen Regelung für die Ausgleichszahlungen zur Schülerbeförderung betraut. Als ein Zwischenergebnis dieser Arbeitsgruppe konnte aber lediglich die Vertragsverlängerung bis Ende 2016 erreicht werden. Im Fokus der Arbeitsgruppe stehen nunmehr - neben der finanziellen Ausgestaltung der Ausgleichszahlungen - ein transparentes Verfahren im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie Beihilfekonformität und Wettbewerbsneutralität. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2016). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 2: Ein solches Informationsbedürfnis ist bislang seitens der Verkehrsunternehmen in der Arbeitsgrup- pe nicht vorgetragen worden, es könnte sich gegebenenfalls aus dem Ergebnis der Arbeitsgruppe ergeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3: Die Beantwortung der Frage setzt ein abschließendes Ergebnis in der Arbeitsgruppe voraus. Die Neuregelung ist jedenfalls nicht darauf ausgerichtet, dem ÖPNV-Finanzierungskreislauf bishe- rige Mittel zu entziehen. Zu 4: Das Für und Wider einer Übertragung der Finanzmittel auf die Aufgabenträger kann erst nach Vor- liegen der konkreten Inhalte der Nachfolgeregelung diskutiert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2514 3 Zu 5: Die Beantwortung der Frage setzt ein abschließendes Ergebnis in der Arbeitsgruppe voraus. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Olaf Lies (Ausgegeben am 16.12.2014) Drucksache 17/2514 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2112 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 01.10.2014 Wie sieht die Neuregelung der Verteilung der Mittel nach § 45 a PBefG aus? Antwort der Landesregierung