Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2516 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2308 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Gabriela König und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 31.10.2014 Wann endet die „Schilderposse“ entlang der B 71? Die Bundesstraße 71 (B 71) verläuft zwischen Bremerhaven und Magdeburg und führt in Nieder- sachsen u. a. durch die Städte Bremervörde, Zeven, Rotenburg, Soltau und Uelzen. Für einige die- ser Städte gibt es Entlastungsstraßen, die für die Entlastung des jeweiligen Ortskerns von Durch- gangs- und Schwerlastverkehr gebaut worden sind. Diese Entlastungsstraßen haben mehrere Mil- lionen Euro gekostet, sind aber nicht als Bundesstraße gewidmet worden. Am Beispiel der Entlastungsstraßen für Zeven und Bremervörde wird deutlich, dass aufgrund von Vorschriften ein Hinweis für den Durchgangsverkehr auf die jeweilige neue Entlastungsstraße un- zulässig ist. Die Bremervörder Zeitung und der Norddeutsche Rundfunk haben dies am Beispiel der Stadt Bremervörde konkretisiert. Für 18 Millionen Euro wurde eine Ortskernentlastungsstraße im Zuge der Kreisstraße 148 (K 148) gebaut. Das Aufstellen von Hinweisschildern auf diese Entlas- tungsstraße ist derzeit aber unzulässig, weil der überörtliche Verkehr über die Bundesstraße, also über den Ortskern, abzuwickeln ist. Dieser Umstand wurde auch von der Satiresendung „extra3“ thematisiert. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, äußerte im Anschluss an den Bei- trag von „extra3“ in der Bremervörder Zeitung, dass er sich die Errichtung von Hinweisschildern durchaus vorstellen könne, und appellierte unter dem Hinweis, dass der Bund ein Auge zudrücke, an den Landkreis, unter Berücksichtigung des Planfeststellungsbeschlusses eine Prüfung durchzu- führen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Beschilderungen oder Hinweisschilder sind für Entlastungsstraßen, die nicht über ei- ne Widmung zur Abwicklung übergeordneter Verkehre verfügen, rechtlich möglich? 2. Besteht für die kommunale Entlastungsstraße in Zeven oder für die Ortskernentlastungsstra- ße im Zuge der K 148 bei Bremervörde die Möglichkeit, die gewünschte Entlastung durch Hinweisschilder unverzüglich herzustellen? 3. Wann wird es voraussichtlich eine „unbürokratische“ Lösung im Sinne der betroffenen Bürge- rinnen und Bürger geben? (An die Staatskanzlei übersandt am 06.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2308/B71 - Die richtungsweisende Beschilderung wird bundeseinheitlich durch die Vorschriften der Straßen- verkehrsordnung (StVO) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien ge- regelt. Ob die Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen vorliegen, haben die je- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2516 2 weils zuständigen Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen und letztlich, auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse, über eine Anordnung zu entscheiden. Die Feststellungen der Verkehrsbehörden zeigen, dass gerade ein Großteil der ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer nicht mehr der wegweisenden Beschilderung folgen, sondern den bereits sehr weit verbreiteten Navigationsgeräten. Diese Geräte orientieren sich bei ihrem jeweiligen Routen- vorschlag an der prognostizierten Fahrzeit für eine Strecke. Hierbei werden die kürzesten Verbin- dungen in der Regel von den Geräten favorisiert. Die Ortsdurchfahrt von Bremervörde wird neben der B 71 auch noch von der B 74 und B 495 in An- spruch genommen. Der verkehrliche Hauptstrom dieser Ortsdurchfahrt verläuft überwiegend zwi- schen Bremerhaven und Stade/Hamburg. Diese Fahrbeziehung soll zukünftig auf die geplante Au- tobahn 20 verlagert werden. Die im Zuge der Kreisstraßen 148 und 125 gebaute Entlastungsstraße dient vorrangig der Entlas- tung der Ortsdurchfahrten der Ortschaften Bevern und Minstedt und hatte daher auch bereits in den Planungen nur eine geringe Entlastung der Ortsdurchfahrt von Bremervörde vorgesehen. Die Kreisstraßen 148 und 125 sowie die neu gebaute Entlastungsstraße haben nur den Ausbaustan- dard von Kreisstraßen und sind daher baulich nicht geeignet, den Verkehr einer Bundesstraße im vollen Umfang abzuwickeln. Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit wird die zuständige Verkehrs- behörde die in Rede stehende Strecke als „Nebenstrecke“ in die richtungsweisende Beschilderung aufnehmen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird sich voraussichtlich Anfang 2015 realisieren lassen. Die Entlastungsstraße in Zeven hat den Zweck, die inneren kommunalen Straßennetze zu entlas- ten. Die Straße ist baulich auch nicht geeignet, den Verkehr einer Bundesstraße im vollen Umfang abzuwickeln. Eine Beschilderung als „Nebenstrecke“ kommt hier allerdings nicht in Betracht, da die Straße im nördlichen Bereich u. a. durch Wohngebiete geführt wird und eine solche Wegweisung daher nur zu Verlagerungen der Problematik führen würde, was nicht gewollt ist. Eine Ortsumge- hung für Zeven ist für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes angemeldet worden. Wie seitens des Bundes diese Maßnahme bewertet wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Ob bzw. inwieweit Entlastungsstraßen in die richtungsweisende Beschilderung einbezogen werden können, ist von den örtlichen und baulichen Gegebenheiten abhängig. Zu 2 und 3: Siehe Vorbemerkung. Olaf Lies (Ausgegeben am 16.12.2014) Drucksache 17/2516 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2308 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Gabriela König und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 31.10.2014 Wann endet die „Schilderposse“ entlang der B 71? Antwort der Landesregierung