Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2518 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2259 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Verschlechterung der Flüchtlingssituation? Im Juli 2012 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass für Flüchtlinge in Deutschland zukünf- tig dasselbe Existenzminimum wie für andere Menschen auch gelten solle. Zur Umsetzung dieses Urteils bestehen derzeit zwei Gesetzesentwürfe, einer aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) und einer aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Gesetzesentwürfe verfügen des Weiteren nichts über die medizinische Versorgung der Flücht- linge. Bisher dürfen diese nur unbedingt notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen und das erst, wenn anhaltende gesundheitliche Schädigungen drohen und sie eine Genehmigung vorwei- sen können. Eine Präventivbehandlung ist also derzeit nicht möglich. Daher ist die Kritik an den geplanten Gesetzen groß. Unter anderem fordern Flüchtlingshilfsorgani- sationen statt einer Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetztes eine Abschaffung dieses Gesetzes, sodass Flüchtlinge in das normale Sozialhilfesystem eingegliedert werden würden. Die Kommunen würden finanziell entlastet, da der Bund einen Teil der Leistungen aufbringen müsse die sie gegenwärtig zahlen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Eingliederung der Asylbewerber in das all- gemein gültige System der Sozialhilfe? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Gewährung einer vollständigen medizinischen Versor- gung der Flüchtlinge? 3. Auf welche Summe würden sich die Kosten für den Bund belaufen? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Inneres und Sport - 62.13 – 12235 – 8.1.1 N 13 - Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2012 entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend ist, weil sie seit 1993 nicht verändert worden ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungs- bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdi- gen Existenzminimums zu treffen. Mit dem Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes wurde diese Umsetzung vorgenommen. Weiter sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern - Rechtsstellungsverbesse- rungsgesetz - bei der Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen i. S. d. § 44 des Asyl- verfahrensgesetzes zukünftig einen Vorrang des Geldleistungsprinzips vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2518 2 Bezüglich der medizinischen Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz erkennt die Bundesregierung einen grundsätzlichen Reformbedarf an. Eine entspre- chende Prüfung wird im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Aufnahmerichtlinie erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung verfolgt weiterhin das (auch im Koalitionsvertrag dargelegte) Ziel, auf Bun- desebene eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erreichen. Insoweit bewertet die Landesregierung eine mögliche Eingliederung der betroffenen Personengruppen in die beste- henden Sozialleistungssysteme nach SGB II und SGB XII sehr positiv. Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3: Die konkrete Kostenbelastung für den Bund kann nicht beziffert werden. Der Bund würde sich bei Leistungen nach SGB II prozentual an den von den Kommunen getätigten tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung beteiligen und die existenzsichernden Regelleistungen tragen. Demzufolge hängt die Höhe der konkreten Kostenbelastung auch davon ab, welcher Anteil der der- zeitigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Erwerbstätige innerhalb der Altersgrenzen dem SGB II und welcher Anteil als Nicht-Erwerbstätige dem SGB XII zuzuordnen wäre. Dies kann von hier nicht beantwortet werden. Boris Pistorius (Ausgegeben am 16.12.2014) Drucksache 17/2518 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2259 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Verschlechterung der Flüchtlingssituation? Antwort der Landesregierung