Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2541 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2256 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegan- gen am 21.10.2014 Wann wusste Minister Wenzel von den Feuchtstellen auf dem Hallenboden im ALG? Am 9. Oktober 2014 besuchte Umweltminister Stefan Wenzel das Abfalllager Gorleben (ALG). Grund dieses Besuches waren Feuchtstellen auf dem Hallenboden, die zuvor bei einer Begehung entdeckt wurden. Ursache für die Feuchtstellen könnte nach bisherigen Erkenntnissen der Gesell- schaft für Nuklearservice mbH (GNS) eine erhöhte Luftfeuchtigkeit mit Kondenswasserbildung als Folge eines Starkregenereignisses im Juli gewesen sein. Zuletzt wurden am 18. Juli drei Behälter aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim im ALG eingela- gert. Sowohl die Konstruktion und die vorhandene Inspektionsmöglichkeit der Behälter im Abfalllager als auch die Tatsache, dass die Feuchtigkeit nur an einigen Stellen auf dem Hallenboden vorgefunden wurde, führten vorerst nur zu einer Einstufung der Prüfungen als Vorsorgemaßnahme. Nach Auf- fassung Wenzels muss dennoch „die Ursache intensiv geprüft werden und die Einhaltung sämtl icher Genehmigungen und Vorgaben sichergestellt sein“. Bis zum Abschluss der Prüfungen sollen keine weiteren Behälter im ALG eingelagert werden. Das Ministerium kündigt zudem weitere Sicherheitsüberprüfungen an, die unter dem Aspekt der Scha- densvorsorge intensiviert werden sollen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann war die Begehung im Abfalllager Gorleben, bei der die Feuchtstellen auf dem Hallen- boden aufgefallen sind? 2. Wann war das Starkregenereignis im Juli, welches als Ursache der Feuchtstellen vermutet wurde? 3. Inwieweit waren die Feuchtstellen bei Einlagerung der Behälter aus Neckarwestheim am 18. Juli schon bekannt? 4. Ab wann wusste Minister Wenzel von den Feuchtstellen auf dem Hallenboden? 5. Wie war der Ablauf Besuchs von Minister Wenzel am 9. Oktober? 6. Gibt es Hinweise, dass Genehmigungen oder Vorgaben nicht eingehalten wurden, und, wenn ja, welche? 7. Wie lange werden die Prüfungen voraussichtlich andauern? 8. Welche genauen Sicherheitsüberprüfungen werden vorgenommen? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2541 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0023 - Das Abfalllager Gorleben (ALG) wird von der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), Werk Gorleben, betrieben und liegt auf einem gemeinsamen Gelände mit dem Transportbehälterlager Gorleben und der Pilotkonditionierungsanlage (PKA). Das Lager besteht aus einem ca. 4 500 m 2 großen und ca. 5 m hohen Lagerbereich sowie einem Empfangsbereich. Im ALG werden radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert, die vor allem aus dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke stammen. Die Aufbewahrung der konditionierten Abfälle erfolgt in für die Zwischenlagerung zugelassenen Abfallbehältern wie z. B. Konrad-Containern und Rundbehältern aus Stahl, Beton oder Gusseisen. Es dürfen nur Abfallge- binde eingelagert werden, die den Technischen Annahmebedingungen des ALG entsprechen. Die Grundlage für den Betrieb des ALG ist die Ursprungsgenehmigung nach § 3 (heute § 7) der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 27.10.1983, zuletzt geändert durch den Nachtrag XII vom 23.12.2008. Die Genehmigung inklusive ihrer Nachträge umfasst nur die Zwischenlagerung und die mit der Zwischenlagerung zusammenhängenden Tätigkeiten in der Lagerhalle mit sonsti- gen radioaktiven Stoffen. Diese dürfen nur konditioniert und in zugelassenen Abfallbehältern zwi- schengelagert werden. Das zulässige Aktivitätsinventar des Abfalllagers Gorleben ist auf 5 x 10E18 Bq begrenzt. Seit dem 26.02.2014 ist das MU die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Ge- nehmigungs- und Aufsichtsverfahren werden von externen Sachverständigen begleitet. Zuletzt wurden am 18.07.2014 drei MOSAIK-Behälter aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim ein- gelagert. Während dieser Einlagerung hat die Aufsichtsbehörde Feuchtstellen auf dem Hallenbo- den des Lagers festgestellt. Im Anschluss an die Einlagerung wurde die GNS von der Aufsichtsbehörde gebeten, Proben des Wassers am Hallenboden zu nehmen und radiologisch auszuwerten. Die Aufsichtsbehörde hat fer- ner mit Schreiben vom 24.07.2014 die GNS um eine Stellungnahme zu den o. g. Ereignissen sowie um Beantwortung von Fragen gebeten. Mit Schreiben vom 19.08.2014 hat die GNS wie folgt ge- antwortet: – Als Ursache wird ein Starkregenereignis am 08. und 09.07.2014 nicht ausgeschlossen. Aus Sicht des Betreibers ist die beobachtete Feuchtigkeit eher auf eine Taupunktunterschreitung an inneren Gebäudeteilen zurückzuführen. – Der Betreiber wird zukünftig die klimatischen Bedingungen genauer beobachten und im Falle eines Starkregenereignisses die Lüftungsklappen im Hallendach des ALG schließen. – Im TBL wurde zum Zeitpunkt des Starkregenereignisses ein Regeneintrag beobachtet. Dieser ist in die Regenwasserkanäle abgeleitet worden. – Bei der PKA gab es keine Auffälligkeiten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Zu 2: Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2541 3 Zu 3: Die Feuchtstellen wurden im Rahmen der Einlagerung erstmalig von der Aufsichtsbehörde festge- stellt. Der Betreiber führte auf Nachfrage hierzu aus, dass bisher keine Feuchtstellen im ALG beo- bachtet wurden. Zu 4: Die Tatsache, dass die Feuchtigkeit nur an einigen Stellen auf dem Hallenboden vorgefunden wur- de und keine Kontamination vorlag, führte zu einer Einstufung des Befundes als „Auffälligkeit“ und nicht als meldepflichtiges Ereignis im Sinne der Genehmigung. Gleichwohl war es das Ziel der Aufsichtsbehörde, die Ursache für die Feuchtigkeit auf dem Boden intensiv zu ermitteln und im Dialog mit der GNS geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige Einträge von Feuchtigkeit auf den Hallenboden zu etablieren. Insoweit erfolgte zunächst eine fundierte Sachverhaltsermittlung des Vorkommnisses einschließlich einer aufsichtlichen Beur- teilung des Sachverhalts unter Zuziehung eines unabhängigen Sachverständigen durch den zu- ständigen Aufsichtsbeamten. Auf der Grundlage dieser gesicherten Erkenntnislage wurde der Mi- nister mit Vermerk vom 26.09.2014 über die o. g. Ereignisse, die zugrundeliegenden Sachverhalte und die ad-hoc Maßnahmen des Betreibers unterrichtet. Zu 5: Der Ablauf des Besuchs von Minister Wenzel gestaltete sich wie folgt: 09.10.2014, 5:00 Uhr, Hannover: Abfahrt MU, 09.10.2014, 7:30 Uhr, Gorleben: Ankunft in Gorleben, Begrüßung durch GNS Werk Gorleben, Be- gehung des ALG, Nachbesprechung der Begehung und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem Betreiber, 09.10.2014, 9.30 Uhr, Gorleben: Ende des Termins. Zu 6: Nein. Zu 7: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt eine Modellierung der klimatischen Bedingungen im ALG. Auf dieser Grundlage wird der Betreiber die gegebenenfalls erforderlichen organisatorischen, techni- schen und baulichen Maßnahmen erarbeiten. Nach Aussage des Betreibers werden die Ergebnisse im Dezember 2014 der Aufsichtsbehörde vorgestellt. Erst danach kann der Umfang der Prüfungen sowie ein seriöser Zeitpunkt für deren Abschluss ge- nannt werden. Zu 8: Siehe Ausführungen zu Frage 7. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2541 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2256 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Wann wusste Minister Wenzel von den Feuchtstellen auf dem Hallenboden im ALG? Antwort der Landesregierung