Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2542 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2278 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Bahnstrecke Bremen–Bremerhaven: Wann sind die Baumaßnahmen zum Lärmschutz in Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck abgeschlossen? Im Osterholzer Kreisblatt, Regionalausgabe des Weser-Kurier vom 08.09.2014, ist zum Ausbau der Lärmschutzmaßnahmen in Osterholz-Scharmbeck Folgendes zu lesen: „Nach der Vermessung des Areals werden die Lärmschutzelemente platziert. Wann das passiert, könne derzeit nicht bekannt gegeben werden, teilt das Hamburger Regionalbüro der Bahn mit.“ In der Ausgabe vom 01.10.2014 des Osterholzer Kreisblatt wird über den Bau der Lärmschutzwand zwischen Bremen-Marßel und Ritterhude informiert: „1,4 km Lärmschutzwand baut das Unternehmen Eurovia im Auftrag der Bahn zwischen Marßel und Ritterhude“. Laut Bericht soll die Baumaßnahme „Ende Oktober fertig“ sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird die Baumaßnahme im Bereich Ritterhude bis Ende Oktober 2014 fertiggestellt sein? 2. Wann wird mit der Baumaßnahme im Bereich der Ortschaft Scharmbeckstotel begonnen, und wann wird diese abgeschlossen sein? 3. Wird es in der Ortschaft Scharmbeckstotel Bereiche geben, für die kein aktiver Lärmschutz vorgesehen ist, obwohl die „Lärmgrenzwerte“ überschritten werden? Wenn ja, was ist wo ge- plant, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten? 4. Wann wird mit den Baumaßnahmen im Bereich der Stadt Osterholz-Scharmbeck einschließ- lich der Ortschaft Sandhausen in welchen Abschnitten begonnen, und wann werden diese abgeschlossen sein? 5. Werden auch im Bereich des Bahnhofs der Stadt Osterholz-Scharmbeck Lärmschutzwände errichtet? 6. Werden die Lärmschutzwände im Bereich des Bahnhofs der Stadt Osterholz-Scharmbeck so platziert, dass die aufgrund des Austausches der Einzelsegmente der Schienenstränge ent- stehende Lärmemission infolge des Übergangs vom alten auf den neuen Schienenstrang mindestens bis auf die Lärmgrenzwerte gemindert wird? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2278/ Bahnstrecke Bremen - Lärmschutzmaßnahmen an Bahnanlagen werden auf der Grundlage des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) beim Bau neuer Schienenwege oder bei einer wesentlichen Änderung vorhandener Schienenwege durchge- führt. Als sogenannte Lärmvorsorge sind Maßnahmen gegen den Verkehrslärm zu treffen, der als Folge der Baumaßnahme für die Zukunft prognostiziert wird. Lärmvorsorge erfolgt demnach beim Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2542 2 Schienenverkehr als aktive Maßnahme durch Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis. Die in der Verkehrslärmschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte sind dabei einzuhal- ten. Dagegen beinhaltet das Immissionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage für die Lärmsanierung an bestehenden und im Sinne des BImSchG baulich nicht wesentlich geänderten Schienenwegen. Demzufolge sind auch gesetzliche Immissionsgrenzwerte für bestehende Schienenwege rechtlich nicht festgelegt. Auch wenn für den Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen somit explizit kei- ne verbindlichen Regelungen vorhanden sind, bestehen Möglichkeiten, Lärmschutzmaßnahmen als Lärmsanierung durchzuführen. Sie werden als freiwillige Leistung auf Basis des seit 1999 beste- henden Lärmsanierungsprogramms des Bundes gewährt. Hiermit soll für bestehende hoch belaste- te Bahnstrecken die Lärmbelastung der Anwohner auf die freiwillige Lärmgrenzwerte gemindert werden. Diese Grenzwerte betragen am Tag 70 dB(A) und in der Nacht 60 dB(A). Aus einer Grenzwertüberschreitung leitet sich der Umfang der erforderlichen Lärmschutzmaßnahme ab. Ob und wo eine Lärmschutzwand errichtet werden kann, hängt zu einen vom Ergebnis einer vom Eisenbahn-Bundesamt vorgegebenen Kosten-Nutzen-Bewertung und zum anderen von den bauli- chen Möglichkeiten an der Strecke ab. Da es sich bei der Lärmsanierung um eine freiwillige Leistung des Bundes handelt, die von der Deutschen Bahn Netz AG umgesetzt wird, ist bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die ausschließliche Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG hinzuweisen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 6: Da es sich bei den hier gestellten Fragen um solche handelt, die in den ausschließlichen Zustän- digkeitsbereich der Deutschen Bahn AG fallen, kann das Land Niedersachsen zu den Fragestel- lungen keine Auskunft geben. Olaf Lies (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2542 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2278 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Bahnstrecke Bremen–Bremerhaven: Wann sind die Baumaßnahmen zum Lärmschutz in Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck abgeschlossen? Antwort der Landesregierung