Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2543 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2032 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegan- gen am 12.09.2014 Neues Landschaftsprogramm für Niedersachsen Im September 2013 stellte die Fraktion der SPD zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen einen Antrag, welcher vorsah, ein neues Landschaftsprogramm für Niedersachsen zu entwer- fen. Demnach müsse das Landschaftsprogramm von 1989 aktualisiert werden, da sich die Natur seitdem stark verändert habe, Umweltbelastungen zunehmen würden und es eine Notwendigkeit gebe, die Anforderungen der Natura-2000-Gebiete, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des bun- des- und landesweiten Biotopverbundes zu berücksichtigen und in ein neues Landschaftspro- gramm mit einfließen zu lassen. Auch Angelegenheiten des Klimaschutzes seien nicht im bisheri- gen Programm enthalten. Unter anderem wird die Einleitung kritischer Stoffe in öffentliche Gewäs- ser als Problemfeld gesehen, die Reinhaltung dieser Gewässer sei ein wichtiges Anliegen. Im Januar 2014 wurde der Antrag vom Landtag angenommen In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz stellte Axel Brammer (SPD) die hohe Bedeu- tung eines neuen Landschaftsprogrammes heraus, es werde „dringend gebraucht“. Des Weiteren führte Herr Brammer an dieser Stelle aus, dass man alle Betroffenen einbinden wolle, um Ziel- und Interessenkonflikte zu lösen und das Landschaftsprogramm umzusetzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche fortführenden Schritte wurden seit Januar 2014 eingeleitet? 2. Wie bewertet die Landesregierung den momentanen Stand des neuen Landschaftsprogram- mes? 3. Gibt es schon erste konkrete Inhalte des neuen Landschaftsprogrammes? 4. Welche Ergebnisse haben die drei angekündigten Pilotstudien bisher erbracht? 5. Welches Unternehmen führt diese Studien im Auftrag der Landesregierung durch? 6. Welche Sachverhalte werden von den Studien untersucht? 7. Auf welchen Betrag belaufen sich nach jetzigem Kenntnisstand der Landesregierung die Kos- ten für die Studien? 8. Wie lange wird es nach Einschätzung der Landesregierung noch dauern, bis das neue Land- schaftsprogramm vollends ausgearbeitet sein wird und in den parlamentarischen Entschei- dungsweg gegeben werden kann? 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gesamtkosten für die Entwicklung des neuen Kon- zeptes? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.09.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2543 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/01-0048 - Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ein Landschaftsprogramm nach § 10 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes aufzustellen, in dem Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Natur- schutzes und der Landschafspflege aus landesweiter Sicht konkretisiert dargestellt werden sollen. Im Vorlauf zum Landschaftsprogramm ist das Land dabei, erstmalig für Niedersachsen eine umfas- sende Naturschutzstrategie zu erarbeiten, in der Visionen, Zielsetzungen, Prioritäten und strategi- sche Überlegungen zur Umsetzung des Naturschutzes ihren Niederschlag finden sollen. Was in der Naturschutzstrategie naturschutzpolitisch und -fachlich vorgezeichnet ist, wird im Landschaftspro- gramm inhaltlich und räumlich weiter zu konkretisieren und auszudifferenzieren sein. Der Landtag hat sich bereits thematisch mit der Naturschutzstrategie und dem Landschaftspro- gramm befasst. Unter anderem hat der Landtag in seiner 26. Sitzung am 22. Januar 2014 eine Ent- schließung angenommen, in der die Notwendigkeit der Aufstellung eines zeitgemäßen Land- schaftsprogramms unterstrichen wird (Drs. 17/1150). In einer Unterrichtung der Landesregierung vom 10. September 2014 zur Ausführung dieses Beschlusses ist bereits ausführlich über die Ziel- setzung, den Charakter und einige wesentliche Inhalte der in Arbeit befindlichen Naturschutzstrate- gie sowie des Landschaftsprogramms berichtet worden (Drs. 17/1952). Naturschutzstrategie und Landschaftsprogramm waren u. a. auch Gegenstand einer Antwort der Landesregierung vom 22. August 2014 auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/1896). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Wie gegenüber dem Landtag und in Veranstaltungen zur Naturschutzstrategie dargestellt, wurde der Beginn der Arbeiten am Landschaftsprogramm von vornherein zeitversetzt zur Bearbeitung der Naturschutzstrategie für Herbst 2014 terminiert. Die Bearbeitung von Textbausteinen für den Erst- entwurf der Naturschutzstrategie wurde genutzt, um bereits Anhaltspunkte für die Struktur und die Inhalte des Landschaftsprogramms zu gewinnen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Was- serwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der im Wesentlichen die Zuarbeit für das von MU herauszugebende Landschaftsprogramm leistet, wird dem MU Anfang 2015 einen ersten Gliede- rungsentwurf für das Landschaftsprogramm sowie eine Übersicht über die erforderlichen fachlichen Teil-Arbeitsschritte vorlegen. In der zwischen dem MU und dem NLWKN jährlich abgestimmten Zielvereinbarung werden die Teil-Arbeitsschritte fixiert. Für 2015 sind die zu erreichenden Bearbei- tungsziele bereits erörtert worden. Zu 2: Der Arbeitsstand entspricht der Zeitplanung. Zu 3: Das Landschaftsprogramm wird die im Entwurf der Gliederung der Niedersächsischen Natur- schutzstrategie enthaltenen Inhalte vertiefen. Im Rahmen der Niedersächsischen Naturschutztage am 17./18. November 2014 in Soltau ist anhand eines Schaubildes dargestellt worden, dass das Landschaftsprogramm aus einem allgemeinen Teil sowie mehreren themenspezifischen Modulen bestehen soll. Im allgemeinen Teil erfolgt eine gesamträumliche Betrachtung des Zustandes und der voraussichtlichen Entwicklung aller Schutzgüter sowie eine Darstellung der allgemeinen Ziele und Anforderungen an den Schutz und die Entwicklung bzw. Förderung von Landschaften, Lebens- räumen und Arten sowie eine Auseinandersetzung mit den vielfältigen Nutzungsansprüchen. Die themenspezifischen Module sollen landschaftsbezogen ausgerichtet sein (z. B. Gewässerland- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2543 3 schaften, Moorlandschaften, Waldlandschaften, Offenlandschaften, Küsten- und Meereslandschaf- ten). Zu 4 bis 7: Es erschließt sich nicht, was mit „Pilotstudien“ gemeint ist. Der Naturschutzstrategie und dem Landschaftsprogramm sind keine gesonderten Gutachten vorgeschaltet. Daten aus ohnehin lau- fenden und geplanten Bestandserfassungen von Landschaften, FFH-Lebensraumtypen, sonstigen Biotopen sowie Pflanzen- und Tierarten werden für das Landschaftsprogramm genutzt. Auch die Landschaftsrahmenpläne der unteren Naturschutzbehörden und eine Vielzahl weiterer verfügbarer Quellen werden ausgewertet. Gegebenenfalls sind mit „Pilotstudien“ aber auch die von der Landesregierung geplanten umsetzungsbezogenen „Aktionsprogramme“ gemeint (z. B. das bereits herausgegebene Sofortprogramm Niedersächsische Moorlandschaften mit späterer Ergänzung durch ein Langzeitprogramm oder das voraussichtlich Anfang 2015 fertiggestellte Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerland- schaften). Inwieweit Teile der Erarbeitung des Landschaftsprogramms gegebenenfalls extern ver- geben werden sollten, ist zurzeit nicht abschätzbar. Zu 8: Wie in der eingangs erwähnten Unterrichtung der Landesregierung vom 10. September 2014 zur Ausführung des Beschlusses des Landtages vom 22. Januar 2014 mitgeteilt, wird die Erarbeitung des Landschaftsprogramms insgesamt ca. drei Jahre benötigen. Es besteht jedoch die Absicht, fer- tige Einzelmodule möglichst nach und nach zu veröffentlichen und nicht zu warten, bis sämtliche Teile des Programms erstellt sind. Für die Aufstellung des Landschaftsprogramms ist gemäß § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Aus- führungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz die oberste Naturschutzbehörde (MU) zuständig. Es handelt sich beim Landschaftsprogramm um keine von der Legislative zu erlassene Rechts- norm, sondern um einen gutachtlichen Fachplan ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Bür- gerinnen und Bürgern. Insofern erfolgt die Einbindung des Landtages im Rahmen der üblichen Un- terrichtungspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Zu 9: Eine Abschätzung der Personal- und Sachkosten des Landes sowie gegebenenfalls externer Kos- ten für die Erstellung des Landschaftsprogramms liegt nicht vor. Diese ist erst denkbar, wenn der inhaltliche Umfang sowie der erforderliche Bearbeitungs- und Verfahrensaufwand präzise feststeht. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2543 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2032 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 12.09.2014 Neues Landschaftsprogramm für Niedersachsen Antwort der Landesregierung