Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2544 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2113 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 01.10.2014 Wann beginnt die Prüfung auf Wiedereinrichtung des Bahnhaltes Alfhausen? In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage unter der Überschrift „Was unternimmt die Landesregie- rung zur Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes Alfhausen im Landkreis Osnabrück“ vom 22. Mai 2014 äußert die Landesregierung sich nicht konkret zum Zeitpunkt der Reaktivierung des Bahnhal- tepunktes Alfhausen. Vielmehr äußert sie sich lediglich allgemein zu dem Verfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann beginnt die Vorprüfung auf Wiedereinrichtung des Bahnhaltes Alfhausen? 2. Welche Kosten kommen in Art und Höhe auf die Kommune zu? 3. Warum ist der Bahnhalt Alfhausen in der aktuellen Neuausschreibung der Strecke Osna- brück–Wilhelmshaven nicht und auch nicht alternativ berücksichtigt? 4. Finden bei den Planungen zur Wiedereinrichtung des Bahnhaltes Alfhausen die Ergebnisse der Bürgerbefragung Berücksichtigung, die Minister Lies bei seinem Ortstermin in Belm/Vehrte im März 2014 übergeben wurden? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2113/Bahnhalt Alfhausen - Die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) untersucht gegenwärtig im aktuellen Reaktivie- rungsverfahren, welche der bisher gemeldeten Stationen an bestehenden Strecken im Einzelfall wieder in Betrieb genommen werden können. Es gibt im Interesse der Kommunen weder einen Ausschlusstermin oder eine „Stichtagsregelung“ noch ein gebündeltes Untersuchungsverfahren mit einem abschließenden Untersuchungsergebnis; insoweit handelt es sich um ein kontinuierliches Verfahren. Der Halt Alfhausen ist sowohl von der PlaNOS, der Planungsgesellschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück für den öffentlichen, straßengebundenen Personennahverkehr, als auch der Samtge- meinde Bersenbrück zur Reaktivierung vorgeschlagen worden und wird momentan in der aktuellen Untersuchungsrunde betrachtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die LNVG, die in der ersten Stufe die Reaktivierungsvorschläge auf ihre betriebliche und fahrplan- technische Umsetzbarkeit prüft, hat diese Arbeiten im Frühsommer aufgenommen. Derzeit erfolgt eine interne Bewertung der Zwischenergebnisse. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2544 2 Zu 2: Belastbare Kostenschätzungen sind erst von der in einem zweiten Schritt zu initiierenden Vorent- wurfsplanung zu erwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 22.05.2014 verwiesen. Zu 3: Grundlage der Ausschreibung war ein Betriebsprogramm, das auf der vorhandenen Infrastruktur, wozu auch die Stationen zählen, fahrbar ist. Bei positivem Abschluss der laufenden Reaktivie- rungsuntersuchung kann ein solcher Halt auch nachträglich mit dem Verkehrsunternehmen verein- bart werden. Zu 4: Die Prüfung erfolgt an Hand von Kriterien, die mit dem vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingesetzten Lenkungskreis abgestimmt wurden; dazu zählen u. a. die Sicherung beste- hender Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen, die fahrplantechnische Machbarkeit und ein Einwoh- nerpotenzial von mindestens 2 000 Personen im 1,5-km-Radius. Daneben fließen weitere Informa- tionen, insbesondere mit regionalem Bezug, in die Bewertung ein. Ziel ist, die Reaktivierungsent- scheidung in einem transparenten Verfahren an Hand objektiver und belastbarer Daten zu treffen. Olaf Lies (Ausgegeben am 19.12.2014) Drucksache 17/2544 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2113 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 01.10.2014 Wann beginnt die Prüfung auf Wiedereinrichtung des Bahnhaltes Alfhausen? Antwort der Landesregierung