Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2545 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2315 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 30.10.2014 Sanierung der Ortsdurchfahrt Gladebeck (L 556) zur Beseitigung von Gefahrenstellen Die Ortsdurchfahrt Gladebeck (L 556) ist durch die Belastungen der letzten Jahre stark sanierungs- bedürftig. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben, und die Wohnqualität der Anlieger ist ein- geschränkt. Durch Erschütterungen, bedingt durch den Schwerlastverkehr, ist es sogar schon zu baulichen Schäden an einigen Wohnhäusern gekommen. Weiter ist die Ortsdurchfahrt Gladebeck stark durch landwirtschaftlichen Verkehr belastet, da die anliegende Biogasanlage angefahren wird. Eine weitere Gefahrensituation befindet sich an der Ortseinfahrt. Dort befindet sich eine Bushalte- stelle, welche morgens vor allem durch Grundschulkinder stark belebt ist. Die Sicherheit dieser Grundschulkinder ist durch den schnell einfahrenden Verkehr gefährdet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es Maßnahmen, die eine Sanierung bzw. eine Verbesserung der Situation in Gladebeck vorsehen? 2. Welche Maßnahmen sind kurzfristig vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen sind langfristig vorgesehen? 4. Wie ist der Zeithorizont für die angesetzten Maßnahmen? 5. Falls seitens der Landesregierung keine Maßnahmen vorgesehen sind, welche Möglichkeiten gibt es für die Ortschaft Gladebeck, eine Verbesserung der Situation zu erreichen? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2315/ Ortsdurchfahrt Gladebeck - Innerhalb der Ortsdurchfahrt Gladebeck befindet sich die Landesstraße L 556 ohne Zweifel in ei- nem schlechten Zustand. Gleichzeitig ist die verkehrliche Belastung im Vergleich zu anderen Lan- desstraßen als gering einzustufen. Als Folge der jahrelangen Unterfinanzierung des Landesstraßenbauplafonds, dessen Erhaltungs- defizit mittlerweile mehr als 250 Mio. Euro umfasst, weisen derzeit zahlreiche Landesstraßenab- schnitte vergleichbare Schadensbilder auf. Der Schwerpunkt liegt daher in der flächenhaften Erhal- tung des Straßennetzes. Für zahlreiche kostenintensive Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Unabhängig hiervon beplant die Stadt Hardegsen den südlichen Ortseingangsbereich von Glade- beck im Zuge einer Dorferneuerung. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob die Bushalte- stelle vom südlichen Ortsrand in Richtung Ortsmitte verschoben werden kann. Der weitere Verlauf Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2545 2 der Ortsdurchfahrt soll im Anschluss unter Berücksichtigung der erforderlichen Deckensanierung der L 556 beplant werden. Weiterhin findet Ende November dieses Jahres ein gemeinsamer Ortstermin mit der Verkehrsbe- hörde des Landkreises, der Polizei und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - regionaler Geschäftsbereich Gandersheim statt mit der Zielsetzung mögliche verkehrs- behördliche Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrt zu erörtern. Bis zur Erneuerung der Fahrbahn wird die Befahrbarkeit durch punktuelle Instandhaltungsmaß- nahmen sichergestellt. Auch wenn der Fahrkomfort beeinträchtigt ist, wird die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Situation in Gladebeck wird sich mit der Dorferneuerung, welche eine Sanierung der Fahrbahn einschließt, spürbar verbessern. Zu 2: Kurzfristig werden alle auftretenden, verkehrsgefährdenden Schäden punktuell beseitigt. Zu 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4: Die Stadt Hardegsen strebt eine Dorferneuerung im Jahr 2016 an. Zu 5: Siehe dazu die Vorbemerkungen. Olaf Lies (Ausgegeben am 19.12.2014) Drucksache 17/2545 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2315 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 30.10.2014 Sanierung der Ortsdurchfahrt Gladebeck (L 556) zur Beseitigung von Gefahrenstellen Antwort der Landesregierung