Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2546 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2335 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 06.11.2014 Parkplatzsituation am Bahnhof Einbeck-Salzderhelden Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den ländlichen Regionen um Einbeck und Dassel nutzen jeden Tag die Bahnanbindungen nach Hannover und Göttingen, um an ihren Ar- beitsplatz zu gelangen. Dem Bahnhof Einbeck-Salzderhelden kommt dabei eine zentrale Bedeu- tung zu. Jedoch reicht die dort angebotene Anzahl der Parkplätze nicht aus. Die derzeit schon an- gespannte Situation wird sich in den Wintermonaten weiter verschärfen, da erfahrungsgemäß viele Pendler, die sonst das Auto nutzen, auf die Bahn umsteigen. Die Stadt Einbeck und der Ortsrat Salzderhelden setzen sich aus diesem Grund für eine Erweite- rung des Parkplatzes ein und haben einen Zuschuss für die geplante Baumaßnahme bei der Lan- desnahverkehrsgesellschaft beantragt. Die Stadt Einbeck hat nun aber mitgeteilt, dass die Landesnahverkehrsgesellschaft eine Förderung zur Erweiterung des Parkraumes zurückgewiesen hat. Angeführte Gründe seien u. a. die negative demografische Entwicklung sowie die geplante Reakti- vierung der Bahnstrecke Einbeck-Salzderhelden–Einbeck. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die ablehnende Haltung der Landesnahverkehrsgesell- schaft, und teilt sie die Gründe für die Ablehnung? 2. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Landesnahverkehrsgesellschaft die Park- raumerweiterung finanziell unterstützt, und mit welchem Zeithorizont ist bis zur Umsetzung zu rechnen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich eine bessere Anbindung für Pendler posi- tiv auf die Bevölkerungsentwicklung auswirken kann? Wenn ja, warum wurde der Antrag der Stadt Einbeck abgelehnt? 4. Warum ist eine mögliche Reaktivierung der Bahnstrecke Einbeck-Salzderhelden–Einbeck ein Ablehnungsgrund für die Förderung zur Erweiterung des Parkplatzes, obwohl dadurch insge- samt mehr Nutzer des Schienenpersonennahverkehrs gewonnen werden sollen? 5. Inwieweit können Mittel aus dem Südniedersachsenprogramm dafür verwendet werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 14.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 04.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2335/ Parkplatzsituation - Die Stadt Einbeck hat mit Datum vom 18.06.2014 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Nieder- sachsen mbH (LNVG) einen Antrag auf eine Landesförderung für die Erweiterung der bereits vor- handenen Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Einbeck-Salzderhelden gestellt. Um eine abschlie- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2546 2 ßende Antragsprüfung zu ermöglichen, hat die LNVG die Stadt Einbeck mit Schreiben vom 02.07.2014 gebeten, weitere Angaben und Erläuterungen zu übersenden. Die Stadt Einbeck hat mit Schreiben vom 26.08.2014 die erbetenen Angaben übersandt. Zwischenzeitlich hat die Verwal- tungsebene der LNVG ihre Prüfung abgeschlossen und schlägt die Aufnahme des Vorhabens in das ÖPNV-Flächenprogramm 2015 ff. vor. Eine Entscheidung über die endgültige Programmauf- nahme erfolgt nach einem noch zu fassenden Beschluss des LNVG-Aufsichtsrats und abschlie- ßend durch die Genehmigung des ÖPNV-Förderprogramms durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Üblicherweise liegt das Ergebnis dieses Prozesses zum Jahreswechsel vor. Zu keinem Zeitpunkt des bisherigen Verfahrens hat die LNVG die Förderung des Vorhabens zu- rückgewiesen oder abgelehnt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Eine Bewertung der Landesregierung ist damit entbehrlich. Zu 2: Für die Förderung der Erweiterung einer Park-and-Ride-Anlage muss ein zusätzlicher Bedarf an Parkraum vorliegen. Der Bedarf wird mittels Zählung der umliegenden Parker/„Wildparker“ nachgewiesen . Nach einer Aufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm und der Bewilligung der Fördermittel durch die LNVG ist eine Realisierung in 2015 möglich. Zu 3: Zur ersten Frage: Ja. Eine Antwort zur zweiten Frage ist aufgrund der Vorbemerkung entbehrlich. Zu 4: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5: Bei einer Förderung aus dem ÖPNV-Förderprogramm werden Entflechtungsgesetzmittel verwen- det. Insofern ist der Rückgriff auf EU- und nationale Kofinanzierungsmittel nicht erforderlich. Olaf Lies (Ausgegeben am 19.12.2014) Drucksache 17/2546 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2335 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 06.11.2014 Parkplatzsituation am Bahnhof Einbeck-Salzderhelden Antwort der Landesregierung