Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2547 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2286 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 30.10.2014 Wie ist die Landesregierung an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle beteiligt? Die EU-Richtlinie 2011/70/Euratom zur Entsorgung radioaktiver Abfälle verpflichtet die Bundesre- gierung, ein Nationales Entsorgungsprogramm (NAPRO) zu erstellen. Das Programm muss eine Bestandsaufnahme sämtlicher abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle beinhalten. Zudem müssen Konzepte, technische Lösungen, Zuständigkeitsverteilungen und Zeitpläne für die Errichtung von Endlagern dargestellt werden. Das NAPRO muss der EU-Kommission bis Mitte 2015 vorgelegt werden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, mehr Transparenz im Nuklearbereich zu schaffen. Unter anderem soll sichergestellt werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, sich an der Entscheidungsfin- dung im Zusammenhang mit der Entsorgung effektiv zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung über die Inhalte des Nationalen Entsorgungsprogramms informiert und an dessen Gestaltung beteiligt? 2. Wann ist mit einer Veröffentlichung des Nationalen Entsorgungsprogramms zu rechnen? 3. Wird die Endlagerkommission an der Erarbeitung des Programms beteiligt oder vorab infor- miert? 4. Wird die Öffentlichkeit an der Erstellung des Programms beteiligt? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0024 - Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) bis spätestens zum 23. August 2015 vorzulegen. Dazu verpflichtet sie die Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vom 19. Juli 2011. Erstellt wird das NaPro durch das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Beim NaPro handelt es sich um eine Strategie, die eine programmati- sche Gesamtschau der Entsorgungsplanung enthält. Gemäß Artikel 12 Abs. 1 c der Richtlinie hat BMUB eine Bestandsaufnahme in Form eines Ver- zeichnisses für radioaktive Abfälle zusammengestellt und am 28. Oktober 2014 veröffentlicht. Zur Erfüllung des Artikels 12 der Richtlinie hat BMUB für Anfang 2015 einen Durchführungsbericht, der den Fortschritt bei der Durchführung des NaPro dokumentiert und alle drei Jahre der Kommission vorzulegen ist sowie einen Bericht über die Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle angekündigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2547 2 Das NaPro steht unter Revisionsvorbehalt, da sich auf Grundlage der Empfehlungen der Kommis- sion zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle beim Deutschen Bundestag wesentliche Änderungen ergeben können. Ferner beabsichtigt BMUB das Programm im Rahmen der Selbstbewertung min- destens alle zehn Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Länder haben seit Ende 2012 an verschiedenen Arbeitsgruppensitzungen zur Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms auf Einladung des BMUB teilgenommen. Der aktuell der Lan- desregierung vorliegende Entwurf des BMUB mit Stand vom 11. September 2014 wurde im Rah- men einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 22. Oktober 2014 vorgestellt. Er wurde gegenüber dem Entwurf der letzten Arbeitsgruppensitzung mit den Ländern im Februar 2014 anders strukturiert und inhaltlich konzentriert. Für den vorliegenden Entwurf des NaPro wird aktuell eine Stellungnahme der Landesregierung er- stellt. Zu 2: Mit der zeitlichen Planung ist das zuständige BMUB befasst. Zu 3: Die Endlagerkommission wurde bei der letzten Sitzung am 3. November 2014 vom BMUB sowohl über den Entwurf des NaPro als auch über das veröffentlichte Abfallverzeichnis informiert. Beide Unterlagen wurden an die Mitglieder der Kommission verteilt. Zu 4: Für den Bericht zum Napro hat der Bund für Anfang 2015 eine Strategische Umweltprüfung ange- kündigt. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 19.12.2014) Drucksache 17/2547 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2286 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 30.10.2014 Wie ist die Landesregierung an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle beteiligt? Antwort der Landesregierung