Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2088 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), einge- gangen am 26.09.2014 Niedersachsen: Nichtschwimmerland am Meer? Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) weist im Moment verstärkt auf die Tatsache hin, dass immer weniger Menschen bei uns schwimmen können. Die Fähigkeit, schwimmen zu können, kann schon im Schulalter lebensrettend sein. Über den Sportunterricht hinaus ist ein aus- reichendes Schwimmvermögen zudem für die ortsnahe Freizeitgestaltung und für die Erhaltung der Gesundheit wichtig. Schwimmen erfährt in den Bereichen Gesundheitsprävention und Gesund- heitsrehabilitation wachsende Bedeutung. Schwimmen ist ein gewachsenes Kulturgut in Nieder- sachsen und hat speziell aufgrund der pädagogischen Möglichkeiten in der Spiel-, Spaß- und Wis- sensvermittlung einen festen Platz im Schulsport. Insbesondere aufgrund der lebenserhaltenden und lebensrettenden Funktion sollten jede Schülerin und jeder Schüler zumindest eine grundlegen- de Schwimmfertigkeit erwerben. Das erhebliche Interesse daran, dass Kinder möglichst bereits im Grundschulalter das Schwimmen lernen, wird durch verbindliche Schwimmzeiten in den Rahmen- richtlinien des Kultusministeriums zum Ausdruck gebracht. So stärkt u. a. das Wasserspringen als Bestandteil des Schwimmsports im Schulunterricht den Gleichgewichtssinn und hat damit eine be- sondere Funktion für die motorische Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. Insgesamt bedarf es in Niedersachsen guter Rahmenbedingungen für den Breiten- und Leistungs- schwimmsport mit einer vielfältigen Bäderlandschaft mit Schul- und Vereinsschwimmbädern, Frei- zeit- und Spaßbädern, Freiluft- und Wellnessbädern. Im Jahr 2013 sind 52 Personen in Gewässern in Niedersachsen ertrunken. Das sind 16 % mehr als im Jahr 2012. Mit dieser Zahl der Ertrunkenen belegt das Land Niedersachsen bundesweit den zweiten Platz nach Bayern. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist es, wie in der Landtagsdrucksache 15/4139 dokumentiert, weiter ein sportpolitisches Ziel des Landes Niedersachsen, die Zahl der Nichtschwimmer, insbesondere von Kindern im schulpflichtigen Alter, nachhaltig zu reduzieren? 2. Gibt es Erhebungen, wie viel Prozent der Grundschüler in Niedersachsen nicht schwimmen können, und was wird getan, um diesen das Schwimmen beizubringen? 3. Gibt es Erhebungen darüber, ob die in den Richtlinien (u. a. Kerncurricula: Erfahrungs- und Lernfeld „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen“) genannten Schwimmzeiten eingehalten werden, und, wenn ja, mit welchen Ergebnis? 4. Steht eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften bzw. qualifizierten Begleitpersonen zur Errei- chung der o. g. Ziele zur Verfügung? 5. Falls es Regionen gibt, in denen die Rahmenrichtlinien nicht eingehalten werden, wo liegen die Gründe hierfür, und was wird unternommen, um dieses zu ändern? 6. Wie bewertet die Landesregierung das Bremer Modell, bei dem Unterrichtsstunden kapitali- siert werden können und so die in den Bädern beschäftigten Schwimmmeister für eine Schwimmausbildung gewonnen werden? 7. Als Grund für fehlenden Schwimmunterricht hört man häufig von fehlenden Hallenkapazitäten, insbesondere ausgestattet mit Wettkampfbahnen und Sprungtürmen. Wie bewertet die Lan- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 2 desregierung vor diesem Hintergrund die Förderung von Bäderumbauten in Spaß- und Frei- zeitbäder? 8. Ist das hessische Modell des Hallenbadinvestitionsprogramms ein für Niedersachsen denkba- res Modell? 9. Etwa 120 Sport- und Fördervereine betreiben in Niedersachsen bereits Bäder oder unterstüt- zen die Kommunen dabei. Dabei darf das Ehrenamt natürlich nicht überfordert und überfrach- tet werden. Wie wird der ehrenamtliche Bäderbetrieb von Genossenschaften und Förderver- einen durch die Landesregierung unterstützt? 10. An welchen Fachtagungen und Workshops zum Erhalt und zur Zukunft der Bäderlandschaft hat sich die Landesregierung in den letzten Jahren inhaltlich, moderierend oder ausrichtend eingebracht? Welche entsprechenden Tagungen sind für die nahe Zukunft geplant, um insbe- sondere die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit von Bädern in Niedersachsen zu stärken? 11. Welche Rahmenbedingungen gibt es für den Leistungssport Schwimmen in Niedersachsen, und sieht die Landesregierung die Grundlagen für die Zukunft des Leistungssports Schwim- men durch reduzierte Schwimmflächen gefährdet? 12. Wie viele Schwimmbäder gibt es in Niedersachsen, und welche Betreiberkonstellationen lie- gen vor? Wie hat sich die Anzahl der Bäder in den letzten 5, 10 und 20 Jahren verändert? Wie verhält es sich dabei mit den Bädern mit Sprungtürmen und Wettkampfbahnen? Wie viele Bä- der sind aktuell von der Schließung bedroht? 13. Wie schätzt die Landesregierung die quantitative Entwicklung der Badestrände an Nieder- sachsens Seen, Flüssen und Küste ein? Welche Maßnahmen werden auf der qualitativen Ebene ergriffen, etwa was Erreichbarkeit oder Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserqualität angeht? 14. Steht die Landesregierung bezüglich der Entwicklung der schwimmrelevanten Wasserflächen in Niedersachsen im Austausch mit DLRG und Landesschwimmverband Niedersachsen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und Schritte wurden hierbei vereinbart? War dabei auch das Aktionsbündnis „PROBAD“ ein Thema bei den Gesprächen, und wie steht die Lan- desregierung zu den Zielen des Bündnisses? 15. Wie beurteilt die Landesregierung die Angebote im Land für Amateurschimmer, Leistungs- schwimmer, Wasserspringer und Wasserballer in Niedersachsen anhand der Entwicklung in der Bäderlandschaft? 16. Im welchem Umfang werden Schwimmbäder in Niedersachsen vom Land unterstützt, aufge- schlüsselt nach privaten und öffentlichen Bädern? 17. In welchem Umfang beteiligen sich die Schulen in Niedersachsen an den Schwimmwettkämp- fen von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“? Ist die Finanzie- rung der Wettbewerbe nachhaltig gesichert? 18. Haben die Olympiabewerbung Hamburgs und die mögliche Einbringung niedersächsischer Standorte Einfluss auf den Bestand und die Entwicklung von Schwimmsportstätten in Nieder- sachsen? 19. Welche Rollen spielen Bäder bei der künftigen Sportentwicklungsplanung in Niedersachsen? 20. Wird der Aktionsplan „Lernen braucht Bewegung“ insbesondere mit Blick auf die Einzelmaß- nahme „Schwimmfähigkeit an Grundschulen“ mindestens auf altem Niveau fortgeführt? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 3 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 05.12.2014 - 01-0 420/5-2088 - Die individuelle Schwimmfähigkeit ist von großer Bedeutung: Zur Gesundheitsförderung gibt es kaum eine bessere sportliche Betätigung als das Schwimmen, das von allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen organisiert in Sportvereinen oder nicht organisiert ausgeübt werden kann. Die Landesregierung misst deshalb dem Schwimmunterricht in der Schule eine sehr hohe Rele- vanz bei. Dieser ist von qualifizierten Sportlehrkräften zu erteilen. Die Kompetenzen, über die Schü- lerinnen und Schüler verfügen sollen, sind in den Kerncurricula für das Fach Sport für die Grund- schule und für die Schuljahrgänge 5 bis 10 festgelegt. Ziel ist es, dass jedes Kind bis zum Ende der Grundschulzeit das Schwimmen erlernt. Im Sekundarbereich I sollen dann die Fähigkeiten und Fer- tigkeiten in den verschiedenen Schwimmarten verbessert und erweitert werden. Ergänzende Maß- nahmen im außerunterrichtlichen schulischen Angebot sollen diese Zielsetzungen unterstützen. Voraussetzung für den Schwimmunterricht in den Schulen ist das Vorhandensein von Schwimmbä- dern, die für den Unterricht geeignet sind. In der Praxis wird die Durchführung von Schwimmunter- richt in den Schulen durch die Schließung von Schwimmbädern und durch die Umwidmung von Schwimmbädern in Spaß- und Freizeitbäder erschwert. Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gemäß der Niedersächsischen Kommunal- verfassung stellen die Kommunen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die Einwohnerin- nen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. Ein Aspekt im Rahmen der Landtagsentschließung „Schwimmfähigkeit an Grundschulen fördern und kontrollieren“ vom 17.10.2007 (Drs. 15/4139) war deshalb, zur Optimierung des Schwimmunterrichts Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden wegen der flä- chendeckend erforderlichen Bereithaltung von Wasserflächen für den Schwimmunterricht und der Sicherung der diesbezüglichen Schülerbeförderung zu führen. Diese Gespräche werden fortlaufend von der Landesregierung geführt. Eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe bei der Erreichung des Ziels der Schwimmfähigkeit der Kinder kommt den Eltern zu, selbstverständlich müssen auch diese hierzu ihren Beitrag leisten. Aufgrund der vorgenannten Landtagsentschließung ist von der Niedersächsischen Landeschulbe- hörde (NLSchB) die Empfehlung an die Grundschulen ergangen, den Erwerb eines Schwimmab- zeichens im Zeugnis unter der Rubrik „Bemerkungen“ zu bescheinigen, um die Aufmerksamkeit und Wertschätzung von Eltern und Kindern für die Bedeutung der Schwimmfähigkeit zu verstärken. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Ja. Kinder sollen deshalb bereits in der Grundschule Schwimmfertigkeiten entwickeln bzw. weiter- entwickeln. Zum Ausdruck kommen die erwarteten Kompetenzen im Kerncurriculum für das Fach Sport in der Grundschule. Zu 2: Eine repräsentative Erhebung zu dieser Fragestellung gibt es nicht. Mit der Annahme der Land- tagsentschließung „Schwimmfähigkeit an Grundschulen fördern und kontrollieren“ vom 17.10.2007 (Drs. 15/4139) bat der Landtag die Landesregierung, im Rahmen der Tätigkeit der Niedersächsi- schen Schulinspektion belastbare Angaben zur Schwimmfähigkeit von Grundschülerinnen und Grundschülern verfügbar zu machen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 4 Abgefragt wurde von der Schulinspektion die Anzahl und der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die a) das Jugendschwimmabzeichen (Bronze) und besser und b) das Abzeichen Seepferdchen (sofern nicht unter a) erfasst) erworben haben. Hierzu liegen zwar die Ergebnisse von 113 im Jahr 2009 inspizierten Grund- und Förderschulen vor, allerdings lässt die geringe Anzahl der inspizierten Schulen in Anbetracht von mehr als 1 700 Grund- und Förderschulen in Niedersachsen keinen sicheren Rückschluss auf die Schwimmfähig- keit niedersächsischer Grundschülerinnen und Grundschüler zu. Zudem sind die Daten nicht mehr aktuell. Das Erreichen der Schwimmfähigkeit bis zum Ende der Grundschulzeit soll nachhaltig unterstützt werden. Deshalb stellt das Land Niedersachsen im Rahmen des Aktionsplans „Lernen braucht Be- wegung - Niedersachsen setzt Akzente“ Zuschüsse in Höhe von 200 Euro für die Durchführung von Lehrgängen zum Erreichen der Schwimmfähigkeit bereit. Die mindestens zehn Kinder umfassen- den Lehrgänge werden in zwölf Übungseinheiten zeitlich flexibel als außerunterrichtliche schulische Maßnahmen angeboten. Dieses können Lehrgänge zur Vorbereitung der Schwimmfähigkeit sein oder solche zur Förderung von Kindern, die im regulären Sportunterricht in der Grundschule eine den Vorgaben des Kerncurriculums entsprechende Schwimmfähigkeit nicht haben erreichen kön- nen. Die Angebote stellen eine Ergänzung zum verpflichtenden Schwimmunterricht und zu den schon vorhandenen Möglichkeiten, Feriensportlehrgänge zum Anfängerschwimmen durch die NLSchB anzubieten oder im Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein Schwimmlehrgänge zu vereinbaren, dar. An den Lehrgängen können Schülerinnen und Schüler ei- ner oder mehrerer Grundschulen aus den Schuljahrgängen 2 bis 4 teilnehmen. Bei Bedarf kann ein Zuschuss auch gewährt werden, wenn in den Schuljahrgängen 5 und 6 die Schwimmfähigkeit trai- niert werden soll. Seit 2008 sind 945 Kurse finanziell unterstützt worden. Zu 3: Eine Erhebung zu dieser Fragestellung gibt es nicht. Die Schulen sind allerdings an die curricularen Vorgaben gebunden. Nach dem Kerncurriculum Sport für die Grundschule wird im Primarbereich in der Regel in einem Schuljahr Schwimmunterricht erteilt. Dementsprechend wird von mindestens ei- ner Wochenstunde Schwimmunterricht in einem Schuljahr, also mindestens durchschnittlich 40 Stunden, ausgegangen. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, wann sie den Schwimm- unterricht in den Schuljahrgängen erteilen. Im Kerncurriculum Sport für die Schulformen des Se- kundarbereichs I - Schuljahrgänge 5 bis 10 - sind die Schwimmstunden verbindlich aufgeführt. In den Schuljahrgängen 5 und 6 sind 20 Unterrichtsstunden, in den Schuljahrgängen 7 bis 10 sind 40 Unterrichtsstunden Schwimmen zu erteilen. Die Verteilung der Unterrichtsstunden nimmt die Schule eigenverantwortlich vor. Zu 4: Lehrkräfte mit der Facultas Sport stehen - bezogen auf die Landesebene - in angemessener Zahl zur Verfügung. Der rechnerische Bedarf im Fach Sport ist landesweit mit ausreichend Stunden ab- gedeckt. Nach Ziffer 5.2.1.3 der „Bestimmungen für den Schulsport“ (RdErl. d. MK v. 01.10.2011 - SVBl. S. 359 -, geändert durch RdErl. v. 09.04.2013 - SVBl. S. 223) wird der Unterricht im Erfahrungs- und Lernfeld „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen“ grundsätzlich von einer Lehrkraft erteilt. Umfasst die Lerngruppe in der Grundschule und in den Schuljahrgängen 5 und 6 mehr als 15 Schülerinnen und Schüler, muss eine weitere geeignete Aufsicht führende Person gemäß § 62 Abs. 2 NSchG eingesetzt werden. Zu 5: Regionen, in denen die Rahmenrichtlinien nicht eingehalten werden, sind nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 5 Zu 6: Gemäß § 50 NSchG kann der Unterricht nur durch vom Land beschäftigte, angemessen qualifizier- te Lehrkräfte verantwortlich erteilt werden. Diese sind dabei sowohl für die Inhalte als auch für die Benotung und Aufsicht verantwortlich. Eine Verlagerung der von den Schulen zu leistenden Unter- richtsverpflichtungen auf Dritte wie im Bremer Modell ist rechtlich in Niedersachsen nicht möglich. Zu 7: Der Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. (LSN) sieht fehlende Hallenkapazitäten und eine nicht hinreichende Zahl von Lehrschwimmbecken als Hindernis für die Durchführung von Schwimmunterricht sowohl an Grundschulen als auch weiterführenden Schulen an. Bäderschließungen und -umwidmungen bzw. die Schaffung neuer Spaß- und Freizeitbäder redu- zieren die Ausbildungskapazitäten. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e. V. (DLRG) hält es für problematisch, den Schwimmunterricht in Spaßbädern durchzuführen. Freizeit- und Spaßbäder bieten in der Regel nicht die notwendigen Ausbildungs- und Trainingsmög- lichkeiten. Sie werden zudem nach unternehmerischen Prinzipien geführt. Aus Sicht der Landesre- gierung wäre es wünschenswert, dem Breitensport und der Schwimmausbildung auch dort den nö- tigen Raum zu bieten. Vor einer Förderung von Bäderumbauten in Spaß- und Freizeitbäder sollten aus sportfachlicher Sicht der Erhalt und die Schaffung von Bädern mit Möglichkeiten für die Schwimmausbildung im Vordergrund stehen. Wichtig ist, dass die Interessen der Schulen und Vereine im Hinblick auf die Ausstattung der Wettkampf- und Ausbildungsbecken berücksichtigt werden. Zu 8: Das Land Hessen hatte im Jahr 2008 ein Hallenbadinvestitionsprogramm für fünf Jahre über 50 Millionen Euro aufgelegt. Ein derartiges Programm ist derzeit in Niedersachsen nicht geplant und haushalterisch auch nicht darstellbar. Die Sanierung von Hallenbädern gehörte nicht zum Sportstättensanierungsprogramm 2007 bis 2011 und zu den Maßnahmen des Konjunkturpro- gramms mit dem Schwerpunkt Sanierung von Turn- und Sporthallen. Hier wurden seinerzeit die Prioritäten anders gesetzt. Um den Sanierungsbedarf bei den Hallenbädern landesweit spürbar ab- zubauen, hätten erheblich mehr Mittel eingesetzt werden müssen als zur Verfügung standen. Im Übrigen wird es als notwendig erachtet, dass vor Ort bzw. regional vor jeglichen Investitionen unter Berücksichtigung auch der demografischen Entwicklung eine langfristige Bedarfsanalyse durchge- führt werden muss. Zu 9: Eine Unterstützung des ehrenamtlichen Bäderbetriebs erfolgt nicht. Zu 10: Die Errichtung und Erhaltung von Schwimmbädern ist eine kommunale Aufgabe. Die Landesregie- rung hat sich daher nicht an entsprechenden Fachtagungen o. Ä. beteiligt bzw. solche ausgerichtet. Unabhängig davon hat es in den vergangenen Jahren zur Thematik Gespräche mit den Sportfach- verbänden gegeben. Die von Niedersachsen geleitete Arbeitsgruppe „Sportstätten“ der Sportminis- terkonferenz beabsichtigt im Übrigen, sich in naher Zukunft mit der Bädersituation in Deutschland auseinander zu setzen. Zu 11: Die Frage ist differenziert zu beantworten, was durch die Ausführungen des Landessportbundes Niedersachsen e. V. (LSB) und seiner Fachverbände unterstrichen wird. Der LSN betreibt mit seinen Vereinen den Schwimmsport in den Fachsparten Schwimmen, Was- serspringen, Wasserball und Synchronschwimmen. Er bestätigt, dass die Wasserflächenkapazitä- ten sehr gut genutzt werden und zusätzliche Wasserflächen notwendig wären, um von der Schwimmausbildung bis hin zum Schwimmsport noch mehr Kindern und Jugendlichen sowie auch Erwachsenen und Senioren ihre Aktivitäten zu ermöglichen. Die Vereine in Niedersachsen könnten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 6 teilweise nicht genügend Wassereinheiten anbieten, um den Vorgaben aus dem Leistungssport ge- recht zu werden. Auch die DLRG verweist auf reduzierte Schwimmflächen für den Rettungsschwimmsport, der zur Ausbildung der Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer und zum Erhalt ihrer Rettungs- fähigkeiten unabdingbar sei. Schwimmerinnen und Schwimmer müssten teilweise weite Anfahrts- wege in Kauf nehmen, um ihren Sport ausüben zu können. Dadurch werde auch die Talentfindung erschwert. Ob die Zukunft des Leistungssports Schwimmen durch reduzierte Schwimmflächen gefährdet ist, vermag die Landesregierung nicht abschließend zu beurteilen. Mit einer ausgewogenen Nutzung der vorhandenen sporttauglichen Schwimmbäder sollte es auch künftig möglich sein, niedersächsi- schen Talenten in den Schwimmsportdisziplinen gute Trainings- und Wettkampfbedingungen zu bieten. Zu 12: Eine aktuelle Erhebung und damit verlässliche Zahlenangaben zu dieser Fragestellung gibt es nicht. Insofern kann lediglich die im Jahr 2000 von der Sportministerkonferenz veröffentlichte Sportstättenstatistik der Länder als Anhaltspunkt herangezogen werden. Darauf nimmt auch die DLRG Bezug. Die Sportstättenstatistik der Länder hatte für Niedersachsen 901 Bäder ausgewiesen. Die DLRG erhebt seit dem 01.07.2007 Zahlen über Bäderschließungen und Bäder, die akut von einer Schlie- ßung bedroht seien. In dem Zeitraum vom 01.07.2007 bis 31.12.2013 seien nach DLRG-Auskunft in Niedersachsen 33 Bäder geschlossen worden, 82 weitere seien von der Schließung bedroht. Zwölf Bäder wären in diesem Zeitraum saniert worden. Zu 13: Zuständige Behörden für die hygienische Überwachung der Badegewässer sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) vom 24.03.2006 (Nds. GVBl. S. 178) die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Überwachung er- folgt auf der Grundlage der Niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) vom 10.04.2008 (Nds. GVBl. S. 105). Die BadegewVO dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.02.2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG. Zum Zwecke der hygienischen Überwachung erstellt jede Behörde jeweils zum 1. April eine Liste der in ihrem Bezirk zu überwachenden Badegewässer. Badegewässer im Sinne der BadegewVO ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Anzahl von Badenden rechnet und für den sie weder ein dauerhaftes Badeverbot angeordnet noch auf Dauer vom Baden abgeraten hat. In der Grafik (Anlage) ist die quantitative Entwicklung der Badegewässer seit 1991 ersichtlich. Im Jahr 2014 wurden in Niedersachsen insgesamt 275 Bade- gewässer durch die zuständigen Behörden hygienisch überwacht. Alle Badegewässer werden nach ihrer mikrobiologischen Qualität eingestuft. Die Einstufung erfolgt in den Kategorien mangelhaft, ausreichend, gut oder ausgezeichnet. Ein Ziel der Badegewässer- verordnung ist, dass alle Badegewässer am Ende der Badesaison 2015 mindestens als ausrei- chend einzustufen sind. Darüber hinaus haben die zuständigen Behörden angemessene Maßnah- men zu veranlassen, um die Anzahl der Badegewässer, die als ausgezeichnet oder als gut einzu- stufen sind, zu erhöhen. In Niedersachsen wurden bereits in der Badesaison 2014 alle Badege- wässer als mindestens ausreichend eingestuft. Die überwiegende Mehrzahl von 244 Badegewäs- sern hatte sogar eine ausgezeichnete Badegewässerqualität. Dennoch ergreifen die zuständigen Behörden in Kooperation mit den Wasserbehörden alle angemessenen Maßnahmen, um auch die Qualität der als gut oder ausreichend eingestuften Badegewässer weiter zu verbessern. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt veröffentlicht gemäß § 11 Abs.3 BadegewVO um- fassende Informationen zur Qualität und Bewirtschaftung jedes Badegewässers im Internet unter http://www.apps.nlga.niedersachsen.de/eu/batlas/index.php?p=h. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 7 Zu 14: Im Jahr 2012 hat ein ausführlicher Gedankenaustausch zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem LSN stattgefunden, in dem u. a. die Themen Bäderschließungen und Bäderum- wandlungen erörtert wurden. Dabei wurde auch über einzelne Vorhaben aus ganz Niedersachsen und Beispiele, wie Bäder vor Schließungen gerettet werden können, gesprochen. Weitergehende Gespräche wurden bisher nicht geführt. Die Arbeit des Aktionsbündnisses PROBAD kann grund- sätzlich als positiv bewertet werden. Zu 15: Die Angebote für diese Zielgruppen sind vielfältig und werden zum größten Teil durch die nieder- sächsischen Schwimmvereine abgedeckt. Hinzukommen weitere kommerzielle Anbieter sowie Badbetreiber, die ebenfalls Angebote im Schwimmsport machen. Wasserball wird vor allem in Hannover gespielt. Die Mannschaften haben sich in der nationalen Spitze etabliert und nehmen auch an internationalen Wettbewerben teil. In den ländlichen Bereichen Niedersachsens findet Wasserball aufgrund fehlender Kapazitäten kaum Resonanz. Zu 16: Schwimmbäder als Sportstätten können grundsätzlich auf der Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes aus der dem LSB jährlich in Höhe von 31,5 Millionen Euro gewährten Finanz- hilfe gefördert werden. Weitere Haushaltsmittel des Landes für die Förderung von Sportstätten ste- hen nicht zur Verfügung. Eine direkte Förderung durch die Landesregierung erfolgt daher weder für öffentliche noch für private Bäder. Zu 17: Die Beteiligung niedersächsischer Schulen an den Schwimmwettbewerben „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ in den letzten drei Schuljahren kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Schuljahr Jugend trainiert für Olympia Schulen Mannschaften 2011/2012 39 100 2012/2013 43 107 2013/2014 41 101 Schuljahr Jugend trainiert für Paralympics Schulen Mannschaften 2011/2012 3 3 2012/2013 3 3 2013/2014 3 3 Die Finanzierung der Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralym- pics“ im Jahr 2015 ist aufgrund der Zusicherung des Bundesministeriums des Innern in Höhe der bisherigen Fördermittel von 700 000 Euro gesichert. Die Frage der Finanzierungsbeteiligung an den Bundesfinalwettkämpfen über das Jahr 2015 hinaus wird seitens des Bundesinnenministeri- ums im Zusammenhang mit weiteren finanzrelevanter Fragen gestellt, die zwischen dem Bund und den Ländern seit geraumer Zeit als strittig angesehen werden. Um bei den Themen zu einem dau- erhaften Kompromiss zu kommen, haben das Bundesinnenministerium und die Innenministerkonfe- renz eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, in der die Länder Baden- Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sach- sen vertreten sind. Ziel ist es, alsbald Vereinbarungen zu treffen. Zu 18: Hamburg hat sein Interesse an der Olympiabewerbung bekundet und im Rahmen der Beantwor- tung des Fragenkatalogs des Deutschen Olympischen Sportbundes auch vorläufige Angaben über Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 8 eine mögliche Einbeziehung niedersächsischer Sportstätten gemacht. Dabei sind keine Schwimm- sportstätten in Niedersachsen als Wettkampfstätten in Erwägung gezogen worden. Zu 19: Im Rahmen von Sportentwicklungsplanungen, vorrangig im kommunalen und regionalen Bereich, ist auch die Beurteilung der bestehenden Bädersituation sowie des zukünftigen Bedarfs an Wasser- flächen für Schwimmausbildung und Schwimmsport geboten. Zu 20: Der Aktionsplan 2011 bis 2014 „Lernen braucht Bewegung - Niedersachsen setzt Akzente“ wird in der bestehenden Form nicht fortgeführt. Der Grund hierfür ist, dass der überwiegende Teil der bis- her dem Kultusministerium für den Schulsport zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 400 000 Euro an das Ministerium für Inneres und Sport verlagert worden ist und nunmehr dem LSB im Rahmen des Sportfördergesetzes unter der Zweckbestimmung „bewegungs-, spiel- und ge- sundheitsfördernde Maßnahmen in Kita und im außerunterrichtlichen Schulsport“ zur Verfügung gestellt wird. Das Kultusministerium ist fachlich weiterhin zuständig und setzt sich für die Förderung der Maßnahmen des Aktionsplans über das Jahr 2014 hinaus ein. Diesbezüglich stehen das Minis- terium für Inneres und Sport und das Kultusministerium mit dem LSB in Verhandlungen. Eine schriftliche Antwort des LSB steht noch aus. Der LSB hat mündlich die Bereitschaft erklärt, die Maßnahme „Schwimmfähigkeit an Grundschulen“ im Jahr 2015 mindestens auf dem alten Niveau weiterhin fördern zu wollen. In Vertretung des Staatssekretärs Heiner Hoffmeister Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2560 9 Anlage (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2560 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2088 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 26.09.2014 Niedersachsen: Nichtschwimmerland am Meer? Antwort der Landesregierung Anlage