Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2564 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2208 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 15.10.2014 Leidet die Ermittlungsarbeit der Polizei unter immer mehr Bürokratie und schlechterer Per- sonalausstattung? Die Akzeptanz für polizeiliches Handeln hängt u. a. auch davon ab, wie schnell die Polizei nach ei- ner Alarmierung vor Ort eintrifft und wie rechtzeitig die erstatteten Strafanzeigen bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die durchschnittliche Dauer zwischen der Alarmierung der Polizei und ihrem Erscheinen am Einsatzort? Welche Dauer hält die Lan- desregierung für welche Straftat für angemessen? 2. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz, insbesondere im Bereich der Stadt Achim, in den vergangenen zehn Jahren verändert? Welche zusätzli- chen Aufgaben müssen durch Beamte dort heute im Vergleich zum Jahr 2004 erledigt wer- den? 3. In welcher zeitlichen Abfolge werden die aufgenommenen Strafanzeigen aufgearbeitet, und wann erfolgt die entsprechende Registrierung der Strafanzeige (An die Staatskanzlei übersandt am 22.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.12.2014 für Inneres und Sport - 21.31 – 01425 - Die Polizei Niedersachsens verfügt über ein belastungsorientiertes Planstellenverteilungsmodell für die regionalen Polizeidirektionen, welches bei Bedarf an erforderliche Veränderungen angepasst wird. Gewichtete Fallzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem Verkehrsgeschehen werden dabei ebenso berücksichtigt wie u. a. die Faktoren „Fläche“ und „Bevölkerung“. Innerhalb der Polizeidirektionen werden Personalverteilung und -einsatz eigenverantwortlich ge- steuert, um insbesondere regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen der Polizei am Einsatzort wird als sogenannte Inter- ventionszeit bezeichnet. Ein festgelegter und landesweit einheitlicher durchschnittlicher Wert für ei- ne polizeiliche Interventionszeit liegt nicht vor und ist vor dem Hintergrund jeder einzelfallbezoge- nen Lage und der zur Ereigniszeit unterschiedlich vorliegenden Rahmenbedingungen auch nicht sachgerecht. Zu 2: Die Zuweisung von Personal auf die Inspektionen erfolgt innerhalb der PD Oldenburg auf Grundla- ge eines zwischen dem Behördenleiter und den Leitern der Polizeiinspektionen einvernehmlich Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2564 2 verabschiedeten Personalverteilungsmodells. Innerhalb dieses Verteilungsmodells werden beson- dere Aufgabenzuweisungen, wie z. B. gesonderte längerfristige Objektschutzmaßnahmen, berück- sichtigt. Die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgaben in der Personalzuweisung erfolgt so- wohl auf Landes- als auch auf Direktionsebene, sodass der Aufgabenzuwachs durch eine entspre- chende Erhöhung der Personalstärke nicht zulasten der anderen Aufgabenbereiche geht. Die Personalstärken Polizeivollzug (in Vollzeiteinheiten = VZE) der Polizeiinspektion Verden/Oster- holz und des Polizeikommissariats Achim haben sich seit 2005 (jeweils mit Stichtag 1. Oktober) fol- gendermaßen entwickelt: Personal in VZE 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Verden/Osterholz 371,16 383,48 401,40 395,03 388,53 391,30 393,73 390,55 386,41 378,88 Achim* 54,38 58,18 62,03 61,75 63,50 59,75 58,35 64,50 61,88 64,43 *ohne angegliederte Polizeistationen 2006 wurde ein zusätzlicher Personalsockel von acht Stellen für notwendige Einsatz- und Objekt- schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem sogenannten Heisenhof zugewiesen. Die Maß- nahmen konnten ab 2010 sukzessive zurückgefahren werden, sodass 2010 zwei Stellen und ab 2012 weitere sechs Stellen im Sockel reduziert werden konnten. Weitere Zusatzaufgaben sind spe- ziell für den Bereich der PI Verden/Osterholz nicht zu berücksichtigen gewesen. Zu 3: Nach Aufnahme einer Strafanzeige bei der Polizei wird der Vorgang auf der Grundlage der beste- henden Regelung über die „Bearbeitungszuständigkeiten der Zentralen Kriminalinspektionen, der Zentralen Kriminaldienste, der Kriminal- und Ermittlungsdienste und der Polizeistationen“ (Erlass MI vom 29. März 2012) an die zuständige Dienststelle weitergeleitet, sofern die aufnehmende Dienst- stelle nicht selbst für die Ermittlungen zuständig ist. In der für die Ermittlungen zuständigen Dienst- stelle wird der Ermittlungsvorgang in die für das der Anzeige zugrunde liegende Delikt zuständige Organisationseinheit, z. B. ein Fachkommissariat im Zentralen Kriminaldienst, weitergeleitet. In der Regel liegen einer Organisationseinheit diverse Vorgänge zur Sachbearbeitung vor. Die Ab- folge notwendiger Ermittlungshandlungen erfolgt in diesem Kontext auf der Grundlage einer einzel- fallbezogenen Prüfung unter Berücksichtigung der gebotenen zeitlichen Dringlichkeit. Ergeben sich schon bei der Anzeigenaufnahme Aspekte, die die Vornahme von Sofortmaßnahmen erfordern, ist unabhängig von der endgültigen polizeilichen Ermittlungszuständigkeit sichergestellt, dass diese unverzüglich durch die aufnehmende Stelle eingeleitet bzw. vorgenommen werden. Die Registrierung der zu bearbeitenden Ermittlungsvorgänge, und damit auch der Strafanzeige, er- folgt in dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS. Die bei Anzeigenaufnahme er- fassten Daten und Informationen können unmittelbar von der zuständigen Ermittlungsdienststelle genutzt werden, auch wenn diese nicht aufnehmende Dienststelle war. Boris Pistorius (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2564 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2208 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 15.10.2014 Leidet die Ermittlungsarbeit der Polizei unter immer mehr Bürokratie und schlechterer Personalausstattung? Antwort der Landesregierung