Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2598 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2265 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD), eingegangen am 24.10.2014 „Schildbürgerstreich“ beim Verkauf des Bad Gandersheimer Bahnhofs durch die Bahn AG? Wie schon in mehreren parlamentarischen Anfragen von mir hinterfragt, ist das Serviceangebot am Bad Gandersheimer Bahnhof seitens der Bahn AG in den vergangenen zehn Jahren zunehmend verschlechtert worden (Reduzierung der Öffnungszeiten, Privatisierung des Fahrkartenschalters, Reduzierung der Fahrkartenautomaten und begrenzter Einzugsbereich, Verkauf des Bahngebäu- des, Ausdünnung der Zugverbindungen, fehlende Barrierefreiheit). Zuletzt habe ich wiederholt auf die nicht vorhandene Barrierefreiheit am Bahnhof hingewiesen, welche relativ einfach durch Nut- zung des Gleises 1 zu realisieren wäre. Im Jahr 2008 ist das ehemalige Bahnhofsgebäude an ein Konsortium aus Patron Capital Limited, London, und Procom Invest GmbH & Co. KG, Hamburg, verkauft worden. Gleichzeitig wurde das Buswartehäuschen am Bahnhofsvorplatz erfreulicherweise erneuert, um die weitere ÖPNV- Anbindung der dort haltenden Busse zu gewährleisten. Wie nunmehr bekannt wurde, hat der neue Eigentümer des Bahnhofes das Wenden der Busse auf seinem Grundstück (ehemaliger Bahnhofsvorplatz) untersagt. Somit kann das Buswartehäuschen vom RVHI nicht mehr angefahren werden. Bahnreisende müssten nunmehr vom Bahnhof fußläufig durch die ganze Innenstadt zum zentralen Omnibusparkplatz laufen. Offensichtlich ist es beim Ver- kauf des Bahnhofsgebäudes versäumt worden, ein entsprechendes Wegerecht zu sichern. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Wurde das Bahngebäude samt Bahnhofsvorplatz an Patron Capital Limited, London, und Procom Invest GmbH & Co. KG, Hamburg, verkauft? 2. Wurde der Gesamtkomplex zwischenzeitlich weiterveräußert, gegebenenfalls an wen? 3. Wer hat die neue Bushaltestelle gebaut bzw. saniert? 4. Wie hoch waren die Kosten? 5. Wieso wurde bei der Veräußerung kein Wegerecht für die anfahrenden Busse gesichert, und entspricht das dem üblichen Verfahren der Deutschen Bahn AG? 6. Wie soll die Busanbindung des Bahnhofs gegebenenfalls in welchem Zeitraum wieder gesi- chert werden? 7. Wer trägt die Verantwortung für diese Situation? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.11.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2598 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2265/Bahnhof Gandersheim - In Niedersachsen sind grundsätzlich die Landkreise Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV (Busse und Stadt-/Straßenbahnen). Die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für die Landkreise Os- terode a. H., Northeim und Göttingen nimmt der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersach- sen (ZVSN) wahr. Die Aufgabenträgerschaft umfasst insbesondere die Organisation des ÖPNV (Einrichtung von Hal- testellen, Bestellung von Betriebsleistungen und dergleichen). Das Land ist grundsätzlich an derar- tigen Entscheidungen nicht beteiligt. Eine Beteiligung des Landes ist nur gegeben, soweit eine Landesförderung für ein kommunales Vorhaben (z. B. eine Haltestelle) beantragt wurde. Dies ist bei der Haltestelle am Bahnhof in Bad Gandersheim nicht der Fall. Insofern wird bei der Beantwor- tung der Fragen auf die Informationen der beteiligten Stellen (Stadt Bad Gandersheim, ZVSN und DB AG) zurückgegriffen. Zu 1: Ja. Zu 2: Ja. Das Bahnhofsgebäude wurde nach Angaben der DB AG zwischenzeitlich von der Patron Capi- tal Ltd. an die Procom Invest GmbH & Co. KG, Hamburg, weiter verkauft. Diese wiederum hat es nach Angaben der DB AG an eine Privatperson veräußert. Zu 3: Die Haltestelle wurde durch den ZVSN in Abstimmung mit der Stadt Bad Gandersheim gebaut. Nach Angaben des ZVSN gab es zum Zeitpunkt des Haltestellebaus in 2013 keine Hinweise auf die jetzt aufgetretenen Bedienungsprobleme. Zu 4: 16 750 Euro. Zu 5: Nach Angaben der DB AG wurde beim Verkauf des Grundstücks ein Wegerecht zugunsten der DB AG im Grundbuch eingetragen. Zu 6: Nach Angaben des ZVSN hat zu der Problematik zwischen der Stadt Bad Gandersheim und dem Bahnhofsmanagement Göttingen ein Gespräch stattgefunden. Aufgrund der noch eisenbahnrechtli- chen Widmung sowie des Wegrechts zugunsten der DB AG ließen sich eventuell Ansprüche herlei- ten, die jetzt von der DB AG geprüft werden. Seitens des Bahnhofsmanagements sei man bemüht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Eigentümer zu erreichen, sodass die Haltestelle schnellstmöglich wieder bedient werden kann. Zu 7: Da die Landesregierung zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens beteiligt war, ist eine Beantwortung nicht möglich. Olaf Lies (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2598 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2265 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD), eingegangen am 24.10.2014 „Schildbürgerstreich“ beim Verkauf des Bad Gandersheimer Bahnhofs durch die Bahn AG? Antwort der Landesregierung