Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2599 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2298 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Wie steht die Landesregierung zum Neubau der Nordumgehung Nordhorn? Der Neubau der Nordumgehung Nordhorn im Streckenabschnitt B 403 bis B 213 einschließlich des Verbindungsstücks von der Ostumgehung zur Nordumgehung soll zur Verbesserung der verkehrli- chen Anbindung der Niedergrafschaft und zur Entlastung des stark frequentierten innerstädtischen Rings der Stadt Nordhorn führen. Darüber hinaus soll der Neubau ebenfalls zu einer Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des grenzüberschreitenden Industrie- und Gewerbegebiets „Europark“ und zweier niederländischer Gemeinden beitragen. Die Nordumgehung Nordhorn war vor Kurzem von Bundesverkehrsminister Dobrindt zusammen mit 29 anderen wichtigen Verkehrsprojekten in den Bundeshaushalt 2014 eingestellt worden. Damit entstand Baureife, und so kann zügig mit dem Bau des bereits seit 31. Mai 2011 planfestgestellten und seit dem 29. Januar 2013 planfeststellerisch unanfechtbar gewordenen Bauvorhabens begon- nen werden. Wirtschafts- und Verkehrsminister Lies hatte gegenüber der Region immer wieder bekundet, das Projekt unterstützen zu wollen. Wie die Grafschafter Nachrichten vom 15. Oktober 2014 berichten, ist hierüber Unmut sowohl bei der Bürgerinitiative „Stoppt die Nordumgehung“ als auch beim Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen entstanden. Bei einer Veranstaltung mit offenbar knapp 30 Gästen im Hotel Inside habe der Sprecher des Kreisverbandes seinen Unmut geäußert „Wir sind eiskalt erwischt worden von der Entscheidung des Bundesverkehrsministers“, schreiben die Grafschafter Nachrichten. „Doch wir bleiben dran und werden immer wieder den Finger in die Wunde legen. Auch auf die Gefahr hin, dass wir als schlechte Verlierer hingestellt werden.“, zitiert ihn die Zeitung. Die Grafschafter Nachrichten schreiben weiter: „In dieser Haltung bestärkte Susanne Menge ihren Parteikollegen und die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI), die zu der Veranstaltung gekommen wa- ren. Auch Menge kritisierte, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt die Gelder für insgesamt 30 Verkehrsvorhaben nachträglich am Parlament vorbei in den Bundeshaushalt gestellt habe.“ Und: „So kann die Unsinnigkeit des Bauvorhabens nicht mehr analysiert werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass der Wirtschafts- und Ver- kehrsminister Lies gegenüber der Region immer wieder bekundet hatte, das Projekt unterstüt- zen zu wolle, zu dem Umstand, dass die Nordumgehung Nordhorn durch die Einstellung in den Bundeshaushalt nunmehr Baureife erreicht hat? 2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung von Frau Menge, dass es sich bei der Nordumge- hung in Nordhorn um einen Bauvorhaben handelt, dessen „Unsinnigkeit … nicht mehr analy- siert werden“ kann? 3. Wird die Landesregierung den Bau der Nordumgehung Nordhorn unterstützen oder zeitlich oder tatsächlich ver- oder behindern? 4. Wird sich die Landesregierung beim Bundesverkehrsminister dafür einsetzen, dass die Nordumgehung Nordhorn nunmehr wie geplant gebaut wird? Wenn nein, warum nicht? (An die Staatskanzlei übersandt am 06.11.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2599 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2298/ Nordumgehung Nordhorn - Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bun- desfernstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund. Dem Land obliegt die Wahrnehmungs- kompetenz (Umsetzung, Betrieb, Planung und Bau im Rahmen der Vorgaben) und dem Bund die Sachkompetenz (Vorgabe des Handlungsrahmens sowie Kontrolle durch Fachaufsicht mit Wei- sungsrecht) Das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“ bildet die gesetzliche Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen. Da- rin ist die Nordostumgehung (NOU) Nordhorn im Zuge der Bundesstraßen 403 und 213 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Der Bundesgesetzgeber hat damit die prioritäre Dringlichkeit für die Maßnahme festgelegt und den gesetzlichen Auftrag zur Planung des Projektes erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben ist seit dem 29. Januar 2013 rechtsbeständig. Damit lagen die baurechtlichen, jedoch nicht die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn der Maßnahme vor. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur mit, dass die Maßnahme mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen nachträg- lich in den Straßenbauplan 2014 und in den Entwurf des Straßenbauplans 2015 aufgenommen wurde. Damit hat der Bund die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der NOU Nordhorn ge- schaffen und die niedersächsische Auftragsverwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung ist erfreut darüber, wenn ein rechtsbeständig planfestgestelltes Bundesfern- straßenprojekt vom Bund in den Haushalt aufgenommen wird und realisiert werden kann. Zu 2: Persönliche Äußerungen sind Abgeordneten unbenommen und werden nicht von der Landesregie- rung kommentiert. Zu 3: Die Landesregierung wird das Bauprojekt gemäß den Regularien der Bundesauftragsverwaltung in der für alle Bundesfernstraßenprojekte üblichen Art und Weise umsetzen. Zu 4: Der erste Spatenstich ist nach Abstimmung von Bund und Land für den 5. Dezember 2014 vorge- sehen. Olaf Lies (Ausgegeben am 05.01.2015) Drucksache 17/2599 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2298 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Wie steht die Landesregierung zum Neubau der Nordumgehung Nordhorn? Antwort der Landesregierung