Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2622 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2280 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Wie wird die Landesregierung mit der wachsenden Wolfspopulation und dem damit zuneh- menden Konfliktpotenzial künftig umgehen? Seit 2012 gilt der Wolf wieder als heimisch in Niedersachsen. Mit einer stetig wachsenden Popula- tion und Ausbreitung geht ein Konfliktpotenzial einher, das besonders die Nutztierhalter trifft. Vom Zeitpunkt der Wiederansiedlung der Wölfe an kam es zu Tierrissen, welche seither stetig zuge- nommen haben. Bislang waren vor allem Schafe und Damwild dem Wolf zum Opfer gefallen. Einem Bericht des NDR und der örtlichen Medien vom 19.08.2014 zufolge gab es nun allerdings eindeutige Hinweise auf einen Wolfsriss an zwei Rindern. Dieser Übergriff würde die bisherige An- nahme zu Fall bringen, dass lediglich kleinere Nutztiere in das Beuteschema der ansässigen Wölfe fallen. Auch Großtierhalter müssen somit in der „Förderrichtlinie Wolf“ besondere Beachtung finden und bereits jetzt die Möglichkeit haben, Entschädigungszahlungen und Präventionsmaßnahmen zu beantragen, um auch weiterhin eine Akzeptanz des Beutegreifers zu gewährleisten. Dies vorangestellt, frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Tierrisse, die durch den Wolf verursacht wurden, konnten bislang bestätigt werden? Wie viele Risse von Großtieren wurden bislang gezählt? 2. Wie hoch fallen die bislang gezahlten Entschädigungen an die von Wolfsrissen betroffenen Nutztierhalter insgesamt und durchschnittlich aus? 3. Welche Dauer vergeht durchschnittlich vom Zeitpunkt des Wolfsrisses bis zur Auszahlung der Entschädigung? 4. Wie hoch werden landesweit die Kosten für die Prävention für Nutztiere geschätzt? 5. Welches Budget wurde bislang für die Prävention vor Wolfsrissen an Nutztierhalter ausge- zahlt? 6. Inwieweit sind Zäune geeignet, um Nutztiere vor Wölfen zu schützen? 7. Inwieweit können Zäune in den Wolfsregionen ausgeliehen werden, und wie hoch ist die Nachfrage nach diesem Angebot? 8. Wird die Ausweitung der Wolfspopulation Auswirkungen auf die Nutzung der Grünlandflächen, besonders in Waldgebieten, haben? 9. Wird sich die Weidetierhaltung hinsichtlich der wachsenden Wolfspopulation zukünftig verän- dern? Welche Auswirkungen kommen auf die Halter bei zunehmenden Übergriffen auf ihre Rinder zu? 10. Was wird mit den Grünlandflächen geschehen, die zukünftig aus der Beweidung genommen werden müssen? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.11.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2622 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/01-0053 - Der Wolf ist eine national und international streng geschützte Säugetierart und galt in Deutschland über hundert Jahre lang als ausgestorben. Der Wolf ist auf natürlichem Weg in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet zurückgegehrt und ist seit dem Jahr 2012 auch in Niedersachsen wieder hei- misch. Das Land Niedersachsen begrüßt die Rückkehr, sieht aber auch die Probleme, die mit der Ausbreitung des Wolfes einhergehen. Das dauerhafte Überleben des Wolfes in unserer Kulturland- schaft ist nur möglich, wenn es dafür eine breite Akzeptanz gibt. Niedersachsen hat mit der am 26.11.2014 in Kraft getretenen „Richtlinie Wolf“ ein wichtiges Instrument auf den Weg gebracht, um die Akzeptanz der Bevölkerung und insbesondere der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter ge- genüber dem Wolf zu stärken. Es werden Billigkeitsleistungen zum anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen (berücksich- tigungsfähige Nutztiere: Schafe, Ziegen, Gatterwild, Rinder, Pferde, Jagd- und Hütehunde sowie Herdenschutztiere) gewährt und Präventionsmaßnahmen zur Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden gefördert. Grundsätzlich werden Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild gefördert, nur im Ausnahmefall für Rinder und Pferde, da letztere nicht ins Hauptbeuteschema des Wolfes fallen. Bei einem amtlich festgestellten Wolfsübergriff kann der direkt betroffene Rinder- oder Pferdehalter aber eine Zuwendung für Prä- ventionsmaßnahmen beantragen. Gleiches gilt für noch nicht betroffene Rinder- oder Pferdehalter, wenn im Umkreis von 30 km innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bereits drei Wolfsangrif- fe auf die betreffende Nutztierart verzeichnet wurden. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin engagieren, um ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen. Sie überarbeitet dafür aktuell das Niedersächsische Wolfs- konzept in Abstimmung mit dem vom MU eingerichteten Arbeitskreis Wolf, in dem alle betroffenen Interessenverbände vertreten sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Bei der Beantwortung dieser Frage kann sich nur auf die Nutztierrisse bezogen werden, die vonsei- ten des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bearbeitet und geprüft worden sind. Nicht enthalten ist in der folgenden Aufstellung die Zahl der Wildtierrisse (hier vornehmlich Reh- und Rotwild), welche primär vonseiten der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. bearbeitet und dokumentiert werden. Im Zeitraum von 2008 bis 2014 wurden insgesamt 73 Übergriffe auf Nutztiere auf den Verursacher hin geprüft bzw. deren Prüfung abgeschlossen (Stand Mitte Oktober 2014). Hiervon wurde in 40 Fällen der Wolf als Verursacher eindeutig festgestellt bzw. es war mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Wolf ursächlich für die Übergriffe auf Nutztiere verantwortlich war. 29 Übergriffe wurden auf Schafe bestätigt. 118 Schafe wurden dabei direkt getötet bzw. waren so stark verletzt, dass sie eingeschläfert/notgeschlachtet werden mussten. 40 weitere Schafe erlitten dabei (leichtere) Verletzungen. Acht Übergriffe wurden auf Damwild bestätigt. 25 Stück Damwild wurden dabei getötet. Sechs die- ser Übergriffe in kurzer Folge (von Dezember 2013 bis Februar 2014) beziehen sich auf das glei- che Damwildgatter, welches nur unzureichend Schutz gegen das Eindringen von Wölfen aufwies. Drei Übergriffe wurden auf Rinder/Kälber bestätigt. Drei Rinder/Kälber wurden dabei getötet, ein weiteres Rind musste infolge der Verletzungen eingeschläfert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2622 3 Im Laufe des November/Dezember 2014 sind zwölf weitere Fälle bekannt geworden, die sich der- zeit ebenfalls noch in der Bearbeitung/amtlichen Prüfung befinden. Zu 2: Das Land Niedersachsen gewährt für durch den Wolf verursachte Nutztierrisse keine Entschädi- gungen, sondern Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes ohne Rechtsanspruch. Für den Zeitraum 2008 bis 2014 wurden bislang durch das Land Billigkeitsleistungen in Höhe von gesamt 28 433,92 Euro für 32 Fälle ausgezahlt. Durchschnittlich wurden somit 888,56 Euro pro An- tragsfall ausgezahlt. Daneben sind für den vorgenannten Zeitraum noch einige Vorgänge in Bearbeitung mit voraus- sichtlicher Auszahlung. Es stehen insbesondere noch Antragstellungen durch Nutztierhalter aus, die mit der schriftlichen amtlichen Feststellung des Wolfes als Verursacher auch die erforderlichen Antragsunterlagen übersandt bekommen, aber noch keinen Antrag gestellt haben. Zu 3: Die Bearbeitungsdauer ist neben der oftmals erforderlichen Auswertung von DNA-Analysen we- sentlich von der tatsächlichen Antragsübersendung des betroffenen Nutztierhalters abhängig. Von den Nutztierhaltern werden die Anträge teilweise erst nach Monaten eingereicht. Für die Jahre 2013 und 2014 stehen zurzeit noch acht Anträge aus. Gemäß Abschnitt II Nr. 5.3 der am 26.11.2014 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichten Richtlinie Wolf kann die Antrags- stellung bis sechs Monate nach amtlicher Feststellung der Verursacherschaft erfolgen. Dies gilt nicht für Schadensfälle, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie eingetreten sind. Eine zügige Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn Anträge auf Billigkeitsleistungen von den Nutztierhaltern auch zeitnah nach amtlicher Feststellung des Verursachers gestellt werden. Zu 4: Der Mitteleinsatz für Förderungen von Präventionsmaßnahmen z. B. des Freistaates Sachsen für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist der Landesregierung bekannt. Es wurden im vorgenannten Zeit- raum durchschnittlich ca. 30 000 Euro jährlich an Förderbeträgen durch den Freistaat für präven- tiven Herdenschutz gewährt. Diese Beträge können bezüglich eines voraussichtlichen Bedarfs in Niedersachsen gegebenenfalls nur als grober Anhaltspunkt herangezogen werden. Zur Finanzierung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen wird der Mittelansatz ab 2015 von 50 000 Euro auf 100 000 Euro jährlich im Landeshaushalt angehoben. Es wird durch die Landesregierung sichergestellt, dass die Förderung von Präventionsmaßnahmen im erforderlichen Umfang erfolgen kann. Zu 5: Die Richtlinie Wolf ist am 26.11.2014 in Kraft getreten. Erst seit diesem Zeitpunkt ist die Beantra- gung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz möglich. Eine Förderung ist deshalb noch nicht erfolgt. Anträge von Nutztierhaltern gehen nunmehr beim NLWKN als zu- ständiger Bewilligungsstelle ein. Bis zum 05.12.1014 lagen dort drei Anträge vor. Zu 6: Zäune sind eine bewährte Schutzmaßnahme, um die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsangriffs auf Tiere zu minimieren. Einen 100-prozentigen Schutz vor Übergriffen von Beutegreifern auf Nutztiere gibt es aber auch damit nicht. Es gibt unterschiedliche Zaunarten, die sich zum Schutz bewährt ha- ben. Als Grundschutz in Niedersachsen wird im Rahmen der Richtlinie Wolf beispielsweise folgen- der Schutz für Schafe und Ziegen empfohlen: Ein vollständig geschlossener, elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzaun mit einer bauart- bedingten Höhe von mindestens 90 cm sowie ein Untergrabeschutz, bestehend aus mindestens ei- ner stromführenden Litze oder einem stromführenden Glattdraht mit maximal 20 cm Bodenabstand. Bei Verwendung stromführender Litzen oder Drähte müssen eingesetzte Weidezaungeräte laut Herstellerangaben eine Entladeenergie von mindestens 1 Joule aufweisen. Alternativ bieten auch Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2622 4 Maschendrahtzäune oder Knotengeflechte mit mindestens 120 cm Höhe, die bauartbedingt von Wölfen nicht durchschlüpft werden können und über einen Untergrabeschutz verfügen, eine gute Schutzfunktion. Zu 7: Sowohl der NLWKN als auch der Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. hält diverses Zaunmaterial inklusiv Zubehör für den Bedarfsfall vor, der von betroffenen Nutztierhaltern jederzeit und unentgelt- lich leihweise in Anspruch genommen werden kann. Dieses umfasst u. a. für mehrere hundert Me- ter Elektronetze, Lappenzäune und Breitbandlitze sowie mehrere Weidezaungeräte und weiteres Zubehör. Dieses Material ist derzeit vonseiten des NLWKN am Standort Hannover und bei der unteren Na- turschutzbehörde in Holzminden deponiert und kann jederzeit abgerufen werden. Das Material des Freundeskreises freilebender Wölfe e. V. ist in einem Lager in Embsen im Landkreis Lüneburg de- poniert und ab dort verfügbar. Die Nachfrage beschränkte sich bislang auf drei Anfragen, wobei das Material des Freundeskreises freilebender Wölfe e. V. zweimal zum Einsatz kam (April 2013 im Landkreis Lüneburg, Oktober 2013 im Landkreis Uelzen). Auf das Materialangebot des NLWKN wurde bislang nur einmal im Juli 2012 im Landkreis Cuxhaven zurückgegriffen. Zu 8: Da durch geeignete und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Schutzmaßnahmen auch wei- terhin eine Nutztierhaltung auf Grünlandflächen - auch in Waldgebieten - möglich ist, wird es durch Ausweitung der Wolfpopulation voraussichtlich keine oder nur eine geringe Änderung in der Nut- zung von Grünlandflächen durch die Landwirtschaft geben. Um ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch, Nutztierhaltung und Wolf zu ermöglichen, werden Präventionsmaßnahmen seit dem 26.11.2014 im Bereich der Förderkulisse Herdenschutz, außerhalb derselben nach akuten Vorfäl- len, auch finanziell gefördert. Zu 9: Die Weidetierhaltung wird sich auf das Vorhandensein des Wolfes einstellen müssen. Das bedeu- tet, dass im Bereich der Prädatorenabwehr mehr getan werden muss als bisher, um Schäden zu vermeiden. Dass eine Weidetierhaltung auch in Gebieten mit Wölfen erfolgreich möglich ist, zeigen die Erfahrungen in Bereichen, wo der Wolf bereits länger wieder zurückgekehrt ist. Da die Erhaltung der Weidetierhaltung aus vielen Gesichtspunkten auch der Landesregierung wich- tig ist, werden solche Präventionsmaßnahmen aus dem Landeshaushalt gefördert. Es ist nicht da- von auszugehen, dass es zukünftig häufiger Übergriffe auf Rinder geben wird. Im Einzelfall müssen auch dann Präventionsmaßnahmen erfolgen. Zu 10: Wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, ist die Beweidung von Grünlandflächen auch wei- terhin möglich und muss prinzipiell nicht aufgrund der Anwesenheit des Wolfes aufgegeben wer- den. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 06.01.2015) Drucksache 17/2622 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2280 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Wie wird die Landesregierung mit der wachsenden Wolfspopulation und dem damit zunehmenden Konfliktpotenzial künftig umgehen? Antwort der Landesregierung