Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2646 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2368 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 18.11.2014 Erhebung der Daten zur Unterrichtsversorgung an den Schulen in Niedersachsen Der Erlass über die Festlegung des Stichtages zur Erhebung der Schuldaten über das Schuljahr 2014/2015 sieht zum einen eine Erhebung zu Beginn des Schuljahres am 22.09.2014 vor und zum anderen eine Erhebung zu Beginn des 2. Schulhalbjahres mit dem Stichtag 10.02.2015. Die Lan- desregierung hat den Erlass zur Festlegung des Stichtages aufgehoben und somit die Erhebung der Schulstatistik zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2014/2015 am Stichtag 10.02.2015 ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Warum wird die Erhebung der Schuldaten über das Schuljahr 2014/2015 zum 2. Halbjahr ausgesetzt? 2. Welchen Zweck sieht die Landesregierung hinter dem Aussetzen der Erhebung der Schulda- ten zum 2. Schulhalbjahr 2014/2015? 3. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung künftig für die Erhebung der Schuldaten zum 2. Schulhalbjahr an Niedersachsens Schulen? (An die Staatskanzlei übersandt am 21.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 18.12.2014 - 01-0 420/5-2368 - Alle niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen werden ab sofort von der Durchführung der Statistikerhebung für das 2. Schulhalbjahr befreit und damit von erheblichem Verwaltungsaufwand entlastet. Eine im Spätsommer 2014 vom Kultusministerium und von der Niedersächsischen Landesschulbe- hörde durchgeführte Evaluation der im Schuljahr 2013/2014 erstmalig erfolgten Aussetzung der Er- hebung der Unterrichtsversorgung zum Beginn des 2. Schulhalbjahres hat ergeben, dass es keinen wichtigen Grund gibt, an der Erhebung zur Unterrichtsversorgung im Februar festzuhalten. Der Statistiktermin zu Beginn eines jeden Schuljahres bleibt erhalten. Für Veröffentlichungen zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen, beispielsweise in der Statistikbroschüre des MK oder für Meldungen an die KMK, werden die Zahlen aus dem 1. Schulhalbjahr herangezo- gen. Daten beispielsweise zu Abschlüssen, Laufbahnempfehlungen der neuen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen oder zur Staatsangehörigkeit werden ohnehin nur in der Erhe- bung zur Unterrichtsversorgung im 1. Schulhalbjahr erfasst. Für die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft werden ebenfalls die Daten aus dem 1. Schulhalbjahr herangezogen. In der Regel gibt es zum 2. Schulhalbjahr keine wesentlichen Veränderungen. Die Ermittlung der erforderlichen unterrichtsversorgungsrelevanten Daten für das nachfolgende Schuljahr, insbesondere im Lehrkräfte-Bereich (Ist-Stunden), wird künftig nur über das Meldesys- tem im Schul-Portal Niedersachsen und über das Prognosemodul erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2646 2 Auf Antrag der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag wurde der Kultusausschuss am 12. Dezember 2014 über die Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen ausführlich von der Landesregierung unterrichtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 2: Ziel ist die Entlastung der Schulen durch den Wegfall der Erhebung von nicht planungsrelevanten Daten bzw. durch eine verkürzte Erfassung der für die Planung erforderlichen Daten durch das Meldesystem im Schul-Portal Niedersachsen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In Vertretung des Staatsekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 07.01.2015) Drucksache 17/2646 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2368 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 18.11.2014 Erhebung der Daten zur Unterrichtsversorgung an den Schulen in Niedersachsen Antwort der Landesregierung