Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2651 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2429 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Heiner Schönecke, Hans-Hein- rich Ehlen (CDU) und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 21.11.2014 Was geschieht nach den Lärmpegelmessungen an der A 1? Seit dem sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 1 fühlen sich viele Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Bundesautobahn A 1 (Reeßum, Bassen etc.) durch den Lärm erheblich in ih- rer Lebensqualität beeinträchtigt. Sie fürchten um ihre Gesundheit und um den Wert ihrer Immobi- lien und Grundstücke. Die Landesregierung hat inzwischen Lärmpegelmessungen in der Ortschaft Bassen durchgeführt, um herauszufinden, ob der Lärmpegel zu hoch ist. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürgerinitiativen warten nun auf die Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann und in welchem Zeitraum wurden die Messungen durchgeführt? 2. Wie wurden die Messungen durchgeführt? 3. Zu welchen Ergebnissen haben die Messungen geführt? 4. Wie und wann beabsichtigt die Landesregierung, die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Bürgerinitiativen darüber in Kenntnis zu setzen? 5. Was beabsichtigt die Landesregierung, aufgrund der Messergebnisse zu veranlassen? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2429/ Lärmpegelmessung - Die BAB 1 wurde zwischen Hamburg und Bremen sechsstreifig ausgebaut. Im Bereich des Ortes Bassen wird für den Abschnitt von ca. km 92,0 bis 95,0 von der Bürgerinitiative „Aktive Lärmschutz Bassen“ bezweifelt, dass die im Rahmen der Planfeststellung ermittelten Belastungen durch Verkehrslärm und die daraus resultierenden Schallschutzmaßnahmen ausreichenden Lärmschutz bie- ten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Für die Dauer von neun Wochen erfolgten vom 19. Mai 2014 bis zum 18. Juli 2014 Schallimmissi- onsmessungen mit automatisch registrierenden Dauermessstationen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2651 2 Zu 2: Die Ermittlung der Geräuschemission von Verkehrswegen erfolgte nach DIN 45642 und die Ermitt- lung der Beurteilungspegel aus Messungen nach DIN 45645-1. Dazu wurden drei Messpunkte (MP) eingerichtet, die so gewählt waren, dass das erfasste Geräusch repräsentativ für die Schall- quelle (BAB 1, MP1), die Schallausbreitung (L 168, MP2) und den Immissionsort (Wohngebiet Bas- senergrund, MP3) ist. Gleichzeitig wurden die Verkehrsmengen und deren Zusammensetzung (Pkw-, Lkw-Anteil) auf der A 1 und der L 168 mittels automatisch registrierender Verkehrszählstationen erfasst. Parallel dazu liefen auf allen Fahrstreifen der Autobahn Schallimmissionsmessungen sogenannte SPB-Messungen (Statistical Pass. By Messungen = ein Messverfahren mittels statistischer Vorbei- fahrtsmessungen) und die sogenannten CPX-Messungen (Close Proximity Method = Messung im Nahfeld) zur Ermittlung der akustischen Wirksamkeit der lärmmindernden Fahrbahnoberfläche. Zu 3: Die endgültigen Ergebnisse liegen noch nicht vor, siehe Beantwortung der Frage 4. Zu 4: Die Bürgerinitiative wurde am 15. Dezember 2014 vor Ort informiert und wird bis Ende Januar 2015 zum Entwurf des Gutachtens Stellung nehmen. Der abgestimmte Bericht liegt dann im Februar 2015 vor. Zu 5: Siehe Antwort auf Frage 4. Olaf Lies (Ausgegeben am 08.01.2015) Drucksache 17/2651 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2429 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Heiner Schönecke, Hans-Heinrich Ehlen (CDU) und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 21.11.2014 Was geschieht nach den Lärmpegelmessungen an der A 1? Antwort der Landesregierung