Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2654 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2365 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 14.11.2014 Wie stellt sich Minister Lies SuedLink vor? Wirtschaftsminister Olaf Lies erklärte in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung am 13.11.2014, dass der Ausbau der Trasse SuedLink aufgrund von Fehlern seitens des Unternehmens TenneT verzögert wird, da es das Unternehmen nicht geschafft habe, durch Bürgerbeteiligung Akzeptanz herzustellen. In dem Interview schlägt Minister Lies einen breiteren Trassenkorridor sowie mehr Erdverkabelung vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie soll ein breiterer Korridor in den Blick genommen werden, obwohl das Netzausbaube- schleunigungsgesetz einen Korridor von 1 000 m vorsieht? 2. Wie breit soll nach Auffassung von Minister Lies der Korridor sein? 3. Was konkret bemängelt Minister Lies an der Bürgerbeteiligung, die TenneT gewählt hat? 4. Welchen Trassenverlauf schlägt Minister Lies vor? 5. Wird es einen offiziellen Trassenverlaufsvorschlag der Landesregierung geben? 6. Welche Initiativen hat Minister Lies gegenüber TenneT ergriffen? 7. Welche Initiativen hat Minister Lies gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium ergriffen? 8. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass es speziell im ländlichen Raum auch bei Erdverkabelungen Akzeptanzprobleme geben könnte? 9. Wie viele Kilometer SuedLink-Trasse könnte man nach Auffassung der Landesregierung erd- verkabeln? 10. Wie hoch wären die Mehrkosten dieser Erdverkabelung? 11. Wie möchte die Landesregierung eine Erdverkabelung in Niedersachsen erreichen? 12. Welches Ministerium hat in Niedersachsen die Federführung zu SuedLink? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2365/SuedLink - Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist der Ausbau der Stromübertragungsnetze ei- ne notwendige Voraussetzung. Zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität sind bei einer weitgehend auf dezentralen volatilen erneuerbaren Energieträgern beruhenden Energieversorgung ausreichende Übertragungsnetzkapazitäten für den Stromtransport insbesonde- re aus den windstarken Regionen im Norden in die verbrauchsstarken Regionen Deutschlands er- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2654 2 forderlich. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die bis 2022 abzuschaltenden Atomkraftwerke und die schrittweise vom Netz gehenden konventionellen Kraftwerke zu ersetzen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Festlegung auf einen 1 000-m-Korridor ist insbesondere für das Ergebnis des Bundesfachpla- nungsverfahrens von Relevanz. Um das raumverträglichste Ergebnis zu finden, kann es bei der Trassenfindung in Einzelfällen sinnvoll sein, einen breiteren Korridor zu betrachten. Zu 2: Die genaue Größe der Aufweitung des Trassenkorridors zur Lösungssuche bei Engstellen in be- gründeten Einzelfällen muss je nach der konkreten Problemlage individuell bestimmt werden. Zu 3: Minister Lies hat in dem Interview darauf hingewiesen, dass sich TenneT nur auf den Trassenver- lauf konzentriert hat. Gleichermaßen hätten die Bürgerinnen und Bürger zur mindestens ebenso wichtigen Frage der Ausgestaltung der Trasse frühzeitiger eingebunden werden müssen. Zu 4: Minister Lies hat sich in dem Interview für eine stärkere Ausgestaltung durch Erdverkabelung aus- gesprochen, wenn es dadurch gelingt, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und eine zü- gige Realisierung des Gesamtvorhabens sicherzustellen. Zu 5: Die Landesregierung prüft derzeit die Entwürfe der Antragsunterlagen sowie die Alternativvorschlä- ge der Firma TenneT. Eine abschließende Bewertung und damit eine Stellungnahme der Landes- regierung wird es erst auf Basis des offiziellen Antrags nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsge- setz Übertragungsnetz geben. Ziel ist es, die Stellungnahme rechtzeitig vor den Antragskonferen- zen bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sämtliche von TenneT im Antragsentwurf vorgeschlagenen Alternativen im Bundesfachplanungsverfahren genau- er untersucht werden sollten. So bleibt die Möglichkeit erhalten, den raumverträglichsten Korridor zu identifizieren. Einen Trassenverlaufsvorschlag der Landesregierung wird es deshalb im Rahmen der Stellungnahme zum o. g. Antrag nicht geben. Zu 6: Die Themen Netzentwicklungsplan und Offshore-Netzentwicklungsplan wurden mehrfach im Rah- men der Beiratssitzungen der Bundesnetzagentur, an denen Minister Lies teilgenommen hat, erör- tert. Zu 7: Die Landesregierung hat sich bei den Beratungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundesrat im Mai 2013 dafür eingesetzt, die Teilverkabelungsoption auf alle Netzneubaumaßnahmen auszu- dehnen und diese auch dafür einsetzen zu können, naturschutzfachliche Konflikte zu lösen sowie kürzere Trassenführungen zu ermöglichen. Das für das Energie- und Netzausbaurecht in Nieder- sachsen zuständige Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz setzt sich im Rahmen der Netzplattform des Bundes und in einer Vielzahl von Einzelgesprächen mit den Netzbetreibern und der Bundesregierung dafür ein, dass auf der Grundlage dieser Vorschläge das Netzausbaurecht weiter im Sinne der niedersächsischen Vorschläge flexibilisiert wird. Zuletzt hat Herr Minister Lies diese Thematik im Rahmen einer Beiratssitzung der Bundesnetza- gentur am 1. Dezember 2014 erörtert. Zu 8: Die Errichtung von Freileitungen führt ebenso wie die Errichtung von Erdkabeltrassen zu unver- meidlichen Belastungen für den Menschen, die Natur und die Landschaft. So sind für Erdkabeltras- sen umfangreiche Erdarbeiten zur Herstellung der Kabelgräben erforderlich. Dabei ergeben sich im Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2654 3 Bereich der Kabeltrassen unter Umständen Auswirkungen auf die Vegetation, auf Habitate, den Boden sowie gegebenenfalls Gewässer und archäologische Denkmalsubstanz. Darüber hinaus kann die Verlegung von Erdkabeln vor allem in der Bauphase zu Beeinträchtigungen der Boden- funktionen durch Bodenverdichtung, Störung des Bodengefüges und des Bodenwasserhaushaltes in Feuchtgebieten führen. Dem stehen meist Vorteile bei der Schonung des Landschaftsbildes im Vergleich zu dem Einsatz von Freileitungssystemen gegenüber. Eine möglicherweise zu starke Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder natur- schutzfachlichen wertvollen Flächen durch eine Erdverkabelung kann in Einzelfällen zu einer Kon- fliktverlagerung mit neuen Akzeptanzproblemen führen. Zu 9: Die derzeitige Gesetzeslage lässt Erdverkabelung nur dann zu, wenn bei Trassenplanungen Min- destabstände zu Siedlungen von 400 m und Einzelhäusern von 200 m nicht eingehalten werden können. Die Festlegung des SuedLink-Trassenkorridors erfolgt erst im Rahmen der Bundesfach- planung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, im Vorfeld der Bundesfachplanung, ist daher nicht ersichtlich, in welchem Umfang Teilerdverkabelungen auf der gewählten Trasse in Siedlungsnähe eingesetzt werden. Eine Aussage über Anzahl und Länge der notwendigen Teilerdverkabelungen kann nur vom Vorhabenträger oder der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bundesnetzagentur, getrof- fen werden. Dem Land Niedersachsen liegen hierzu bisher keine eigenen Erkenntnisse vor. Im aktuellen Vorhabenstand bereiten die verantwortlichen Vorhabenträger TenneT und Trans- netBW die Antragsunterlagen für das Bundesfachplanverfahren vor. Die Landesregierung erwartet von den Vorhabenträgern, dass bereits in diesem Antrag deutlich gemacht wird, in welchen Berei- chen Teilerdverkabelungen vorgesehen sind. Zu 10: Die Mehrkosten sind abhängig von der Trassenwahl und davon, in welchem Umfang die Erdverka- belung auf der gewählten Trasse eingesetzt wird. Weiterhin werden die Kosten beim Einsatz von Teilerdverkabelung vom Materialpreis, Verlegeort und den dortigen Bodenverhältnissen beeinflusst. Dementsprechend variieren die groben Richtwerte der Baukosten nach Angaben der Netzbetreiber voraussichtlich zwischen dem Vier- bis Achtfachen im Vergleich zu den Kosten einer Freileitung. Erfahrungswerte dazu liegen bisher nicht vor, da das für SuedLink vorgesehene neue Gleich- stromsystem in dieser Spannungsebene in Deutschland bisher nicht eingesetzt worden ist. Zu 11: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit der Teilerdverkabelung bei allen Lei- tungsprojekten eingeführt wird. Nach der gegenwärtigen rechtlichen Lage ist eine Teilerdverkabe- lung nur bei vier Pilotprojekten nach dem Energieleitungsausbaugesetz und den Gleichstromüber- tragungsstrecken nach dem Bundesbedarfsplangesetz zugelassen. Durch die Ausweitung der Teilerdverkabelungsmöglichkeit auf alle Projekte und deren Ausweitung auf die Lösung natur- schutzfachlicher Konflikte und die Möglichkeit der Trassenverkürzung könnte eine Verbesserung der Akzeptanz für neue Leitungsprojekte und damit auch eine Beschleunigungswirkung erreicht werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich im Sinne dieser Ziele Fortschritte im Energierecht durch die auf vielen Ebenen geführten Vorbereitungsgespräche mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern bereits im Jahr 2015 erreichen lassen. Zu 12: Das Landwirtschaftsministerium entwickelt im Rahmen der raumordnerischen Zuständigkeit und im fachlichen Zusammenwirken mit den übrigen Ministerien die Positionierung der Landesregierung, insbesondere die Stellungnahmen zum Bundesfachplanungsverfahren. Olaf Lies (Ausgegeben am 08.01.2015) Drucksache 17/2654 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2365 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 14.11.2014 Wie stellt sich Minister Lies SuedLink vor? Antwort der Landesregierung