Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2656 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2502 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten André Bock, Karl-Heinz Bley, Rainer Fredermann, Karsten Heineking, Gerda Hövel und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 03.12.2014 Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Bau der B 210 zwischen Riepe und Aurich einschließlich der Ortsumgehung Aurich zu beschleunigen? Ausweislich der Internetseite der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist die Linienbestim- mung für den Neubau der B 210 zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich der Ortsumge- hung Aurich erfolgt. Vorrangiges Ziel der Planung der Bundesstraße 210 zwischen Riepe (An- schluss an die A 31) und Aurich einschließlich der Ortsumgehung Aurich seien die Verbesserung der Anbindung des mittelostfriesischen Raumes an die Stadt Aurich und das Autobahnnetz sowie nicht zuletzt die Erschließung der Region in touristischer Hinsicht. Nach Meinung der Experten sollen durch den Neubau der Bundesstraße 210 die Ortsdurchfahrten Riepe, Ochtelbur und Westerende im Zuge der Landestraße 1 und das nachgeordnete Straßennetz entlastet werden. Die Maßnahme stellt eine Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur auf der ostfriesischen Halb- insel dar und würde den innerstädtischen Verkehr verringern. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zu den insbesondere von Politikern von Bündnis 90/ Die Grünen vorgetragenen Vorbehalten gegen den Bau der B 210n (vgl. Internetseite von Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Aurich und deren Unterstützung der Bürgerinitiative „BILaNz“)? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Planung der B 210n? 3. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Baubeginn? 4. Was tut die Landesregierung, um einen möglichst zeitnahen Beginn des Neubaus der B 210 zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich der Ortsumgehung Aurich zu erreichen? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 19.12.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2502/Bau B 210 - Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bun- desfernstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund. Dem Land obliegt die Wahrnehmungs- kompetenz (Umsetzung, Betrieb, Planung und Bau im Rahmen der Vorgaben) und dem Bund die Sachkompetenz (Vorgabe des Handlungsrahmens sowie Kontrolle durch Fachaufsicht mit Wei- sungsrecht). Das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“ bildet die gesetzliche Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen. Da- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2656 2 rin sind die Ortsumgehung (OU) Aurich im Zuge der B 210 und die Verlegung der B 210 von Aurich bis zur A 31 bei Riepe in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Der Bundesgesetzgeber hat damit die prioritäre Dringlichkeit für die Maßnahme festgelegt und den gesetzlichen Auftrag zur Planung des Projektes erteilt. Für die OU Aurich und die Verlegung der B 210 von Aurich bis zur A 31 wurde vom Landkreis Au- rich ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gemäß § 16 Fernstraßen- gesetz die Linie am 29. August 2011 bestimmt. Nach der Linienbestimmung hatte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Ver- kehr mit der Erarbeitung des detaillierten technischen Entwurfs (Vorentwurfs) begonnen. Dieser wird jeweils getrennt für die OU Aurich und für die Verlegung der B 210 von Aurich bis zur A 31 aufgestellt. Die Vorentwürfe sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Er- teilung des Sichtvermerkes vorzulegen. Nach der Genehmigung durch das BMVI können die Plan- feststellungsunterlagen erstellt und die Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn für die Vorhaben bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen und die Finanzierung der Maßnahmen vom Bund durch die Aufnahme in den Haushalt gesichert ist. Wesentliche Planungsphasen sowie die Realisierung der Maßnahmen fallen in den Geltungszeit- raum des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Nach den Vorgaben des BMVI werden für den neuen Bundesverkehrswegeplan auch die Vorhaben neu bewertet, die sich derzeit in der Planung befinden. Die Maßnahmen im Zuge der B 210 sind daher vom Land dem BMVI für den BVWP 2015 gemeldet worden. Da das BMVI im Rahmen der Anmeldung der Maßnahmen nur die Übermittlung der Projekte und deren Fachdaten vorsieht, erfolgte die Meldung des Landes ohne Vorschläge zu Dringlichkeitsein- stufungen der Vorhaben. Derzeit führt das BMVI eine Überprüfung und Bewertung der Projekte durch. Ein erstes Ergebnis der Projektbewertungen will der Bund mit den Ländern abstimmen bzw. erörtern. Eine Landespriori- tätenliste der für den BVWP erwogenen Maßnahmen wird das Land dazu im Jahr 2015 aufstellen. Letztendlich obliegt es dann dem Bund, die Notwendigkeit der Projekte im Bedarfsplan für die Bun- desfernstraßen festzulegen (Gesetzgebungsverfahren zum Fernstraßenausbaugesetz). Nach der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans bzw. des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen darf das Land nur die dann dem „Vordringlichen Bedarf“ oder dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordneten Projekte weiter verfolgen. Denn nur für diese Maßnahmen ist das Planungsrecht zukünftig gesichert und nur diese Maßnahmen werden vom Bund finanziert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Unterstützung von Bürgerinitiativen und Äußerungen zu Straßenprojekten sind auch den Orts- verbänden von Bündnis 90/Die Grünen unbenommen und werden nicht öffentlich von der Landes- regierung kommentiert. Zu 2: Es wird auf die Vormerkungen verwiesen. Zu 3: Ein konkreter Termin für den Baubeginn kann zurzeit nicht benannt werden. Die Realisierung des Vorhabens ist zunächst abhängig von den Ergebnissen der Bundesverkehrs- wegeplanung. Weitere Voraussetzungen für eine Realisierung sind dann bestandskräftige Planfest- stellungsbeschlüsse und die Einstellung in den Bundeshaushalt. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2656 3 Zu 4: Die für die B 210 derzeit laufenden Planungen werden zunächst unabhängig von der neuen Bun- desverkehrswegeplanung im Rahmen der gegebenen Ressourcen fortgesetzt. Olaf Lies (Ausgegeben am 09.01.2015) Drucksache 17/2656 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2502 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten André Bock, Karl-Heinz Bley, Rainer Fredermann, Karsten Heineking, Gerda Hövel und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 03.12.2014 Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Bau der B 210 zwischen Riepe und Aurich einschließlich der Ortsumgehung Aurich zu beschleunigen? Antwort der Landesregierung