Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2685 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2404 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr, Mechthild Ross-Luttmann und Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 19.11.2014 Bohrschlammdeponien im Landkreis Verden und im Landkreis Rotenburg (Wümme) Der Norddeutsche Rundfunk berichtete am 4. November 2014 in der Sendung „Hallo Niedersach- sen“ über mögliche Bodenverunreinigungen im Landkreis Rotenburg (Wümme) durch Bohrschlamm . Der Weser-Kurier veröffentlichte am 4. November 2014 über „belasteten Bohrschlamm als tickende Zeitbombe im Boden: In den 50er- und 60er-Jahren wurde der Sondermüll nicht in De- ponien entsorgt, sondern schlicht unweit der Bohrung in Gruben geschüttet. Tausende solcher möglicherweise undichter Bohrschlammgruben vermutet das Umweltministerium in Niedersach- sen.“ Im Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es den Verdacht, dass mit Mineralölkohlenwasserstoffen belasteter Bohrschlamm in undichten Bohrschlammgruben gelagert sein könnte. Laut Medienbe- richten und Aussagen des LBEG sei es in Niedersachsen in den 50er- und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts durchaus üblich und zulässig gewesen, den anfallenden Bohrschlamm unweit der Bohrstelle in Sammelgruben zu entsorgen. Das Umweltministerium spreche unter Bezugnahme auf das LBEG von insgesamt bis zu 50 000 Bohrungen in Niedersachen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Bohrschlammdeponien im Zusammenhang mit früheren Bohrstel- len im Landkreis Verden und im Landkreis Rotenburg (Wümme) bekannt? 2. Wie werden mögliche weitere frühere Bohrschlammgruben im Landkreis Verden und im Landkreis Rotenburg (Wümme) ausfindig gemacht? 3. Wurden oder werden die bekannten und mögliche zusätzlich lokalisierte Bohrschlammgruben bezüglich möglicher Bodenverunreinigungen kontrolliert bzw. untersucht? 4. Was wird die Landesregierung unternehmen, wenn bei der Untersuchung von früheren Bohr- schlammgruben heutige Grenzwerte überschritten werden und die Gefahr der Verunreinigung von Bodenschichten und Trinkwasser besteht? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/04-0016 - In Niedersachsen werden Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) seit den 1850er-Jahren geför- dert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen an- gelegt. Bis in die 1960er-Jahre war es üblich neben tieferen Bohrungen kleine „Schlammgruben“ anzulegen, sofern die Rückstände nicht sofort verwertet wurden. Später ging man dann dazu über, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2685 2 Bohrrückstände mehrerer Bohrlokationen in einer zentralen Bohrschlammgrube oder -deponie ab- zulagern. Soweit es ölhaltige Rückstände betrifft, wurden diese in speziellen Ölschlammgruben/-deponien gesammelt und dort für einen begrenzten Zeitraum zwischengelagert. Seit Ende der 1980er-Jahre wurden Ölschlammgruben seitens der Bergbehörde als vorübergehende Einrichtungen genehmigt, die in der Regel spätestens mit Ende des Betriebes vollständig zu entfernen bzw. zu entsorgen wa- ren. Bei den ehemaligen Bohrschlammgruben/-deponien wurde im Regelfall zum Zeitpunkt des Be- triebsendes entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden soll. Entsprechende Maßnahmen waren beispielsweise die Entfernung des Bohrschlamms, die Sanie- rung der Grube oder der Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle bei gleichzeitiger Rekultivie- rung des Standortes. Die Anzahl der Schlammgruben/-deponien hängt insofern mit der Anzahl an Bohrlokationen zu- sammen als neben einigen Bohrlokationen auch Schlammgruben angelegt wurden. Es dürfte aber eine Vielzahl an Bohrlokationen geben, für die dies nicht der Fall war. Insgesamt sind in Nieder- sachsen seit den 1850er-Jahren etwa 9 000 Standorte mit Bohrungen in einer Tiefe von mehr als 500 m bekannt, die im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasförderung stehen. Nur bei Boh- rungen in diesen Tiefen kann man davon ausgehen, dass Bohrspülungen in größeren Mengen ein- gesetzt wurden und somit Rückstände in einer Größenordnung anfielen, die das Anlegen von Gru- ben erforderten. Derzeit sind mehr als 400 Schlammgruben/-deponien bekannt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Das MU hat gemeinsam mit dem MW und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese überprüft und recherchiert aktuell in systematischer Form nach Bohrschlammgruben/-deponien, die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung stehen könnten. Die Prüfung umfasst damit die Zeit seit Beginn der Erdölförderung in Niedersachsen (1850er-Jahre). Zur Vervollständigung der eigenen Rechercheergebnisse hat die Arbeitsgruppe die unteren Boden- schutzbehörden in Niedersachsen sowie alle Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie ange- schrieben und um Mitteilung ihres Kenntnisstandes gebeten. Nach Eingang der Rückmeldungen wird ein Abgleich der Informationen und eine umfassende Überprüfung der Unterlagen erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Landkreis Rotenburg 13 Bohrschlammgruben/-deponien bekannt. Weitere sechs Bohrschlammgruben/-deponien wurden von Zeitzeugen gemeldet. Deren Angaben werden zurzeit geprüft bzw. bearbeitet. Im Landkreis Verden existieren mindestens fünf Bohrschlammgruben/-deponien. Die Bohrschlammgruben der Tiefbohrung Kallmoor Z1 bei Stemmen (Landkreis Rotenburg) wurden im Dezember 2014 von einem externen Gutachter untersucht. Zu 4: Im Rahmen der Prüfung durch die Arbeitsgruppe werden auch Empfehlungen zum weiteren Vorge- hen erarbeitet. Sollte sich hierbei weiterer Handlungsbedarf (Untersuchungs- und Sanierungsbe- darf) ergeben, wird dieser - wie in der Altlastenbearbeitung üblich - entsprechend den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes und der dazugehörigen Bodenschutz- und Altlastenverordnung abgearbeitet. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 09.01.2015) Drucksache 17/2685 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2404 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr, Mechthild Ross-Luttmann und Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 19.11.2014 Bohrschlammdeponien im Landkreis Verden und im Landkreis Rotenburg (Wümme) Antwort der Landesregierung