Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2686 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2264 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 27.10.2014 Auflandungen an der Okerbrücke in Schladen - Wann wird das Flussbett geräumt? Der Ortsteil Schladen der Einheitsgemeinde Schladen-Werla ist ein Hochwasserschwerpunkt im Landkreis Wolfenbüttel. Die aus dem Harz/Richtung Süden kommende Oker muss hier innerhalb der Ortslage an einer Straßenbrücke einen Engpass passieren, an dem es in Hochwasserlagen zu großen Problemen kommt. Vor diesem Hintergrund wurde vor wenigen Jahren eine Hochwasser- schutzmauer gebaut, um die direkten Anlieger vor den Fluten zu schützen. Vor der Straßenbrücke haben sich in den vergangenen Jahren große Sedimentmengen abgesetzt, die inzwischen mit Gras und aufkommendem Buschwerk bewachsen sind. Das Durchflussprofil wird dadurch deutlich eingeschränkt, die Überflutungsgefahr steigt. Es stellt sich daher die Frage, ob der ursprüngliche Zweck der Schutzmauer weiterhin erfüllt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung die regelmäßige Pflege von Gewässern und die Freihaltung von Durchflussprofilen für notwendig? 2. Wer ist für die Räumung und Freihaltung des Gewässerprofils der Oker in Schladen zustän- dig? 3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Situation in Schladen nicht beim nächs- ten Hochwasser eskaliert und das Problem vorher beseitigt wird? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/02-0068 - Die Unterhaltung der Gewässer umfasst nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 61 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) u. a. die Sicherstellung des Abflusses eines Gewässers sowie die Reinigung, Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbettes einschließlich seiner Ufer. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist im Rahmen der behördli- chen Überwachung durch die unteren Wasserbehörden gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde für den Unterhaltungsverband sicherzustellen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ja. Zu 2: Im Jahr 2001 wurde die Zuständigkeit für die Brücke und den Gewässerbereich unter der Brücke per Umstufungsvereinbarung auf die Samtgemeinde Schladen übertragen, die heute in der Ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2686 2 meinde Schladen-Werla aufgegangen ist. Die Unterhaltungspflicht für die Brücke und diesen Ge- wässerabschnitt liegt somit bei der Gemeinde Schladen-Werla. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Oker (Gewässer II. Ordnung) außerhalb des Brückenbe- reiches lag bis 2004 beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Na- turschutz (NLWKN). Seitdem liegt die Unterhaltungspflicht beim Unterhaltungsverband (UHV) Oker. Der UHV Oker unterliegt nach Anlage 4 des NWG - Nr. 39 - der Rechtsaufsicht des NLWKN. Zu 3: Anknüpfend an die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 2 ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel im Rahmen der Gewässeraufsicht verpflichtet, zu bewerten, ob Unterhal- tungsdefizite in Schladen vorliegen. Sollten Unterhaltungsdefizite festgestellt werden, hat der UHV Oker bzw. die Gemeinde diese zu beseitigen. In dem vorliegenden Fall legt die untere Wasserbehörde dar, dass für die Bewertung eines Unter- haltungsdefizits an der Oker die Höhe der Aufsedimentation entscheidend ist, ab der negative Auswirkungen auf den Bemessungsabfluss (i. d. R. einem HQ100 ) zu erwarten sind. Ein HQ100 ist ein Hochwasser, welches statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Im Zuge der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im Jahr 2007 wurden die Geländehöhen mittels eines digitalen Mo- dells ermittelt. Im Bereich der Brücke in Schladen wurde dafür ein gesondertes Aufmaß erstellt. Diese Daten gelten seitdem als Grundlage für die Bewertung einer Aufsedimentation. Ziel der unte- ren Wasserbehörde ist es, zeitnah eine Anordnung an den UHV Oker und die Gemeinde Schladen- Werla zu formulieren, ab wann eine Räumung der Sedimente und die Entfernung des Bewuchses erforderlich ist. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 09.01.2015) Drucksache 17/2686 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2264 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 27.10.2014 Auflandungen an der Okerbrücke in Schladen - Wann wird das Flussbett geräumt? Antwort der Landesregierung