Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2687 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2390 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 19.11.2014 Boykott der Endlagerkommission? Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 29. Oktober 2014 in dem Ar- tikel „Atomkraftgegner sagen Teilnahme an Endlagerkommission ab“ über die kurzfristige Absage von Atomkraftgegnern an der nächsten Sitzung der Endlagerkommission des Bundestags. Die Kommissionsmitglieder von Greenpeace, „ausgestrahlt“ und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg begründeten diesen Schritt mit dem fehlenden Vertrauen in die Kommission. Sie kritisierten vor allem, dass auch Vertreter der Energieversorgungsunternehmen E.ON und RWE in der Kommission stimmberechtigt seien. Laut NOZ seien sie nicht bereit, als „Statisten Bürgerbe- teiligung für einen Prozess vorzugaukeln, dessen Ergebnis - trotz aller wohlmeinenden Anstren- gungen von einzelnen in dieser Kommission - durch die falschen Rahmenbedingungen bereits vor- gezeichnet ist“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Absage der Atomkraftgegner an der besagten Sitzung der Endlagerkommission? 2. Welche Auswirkungen hat diese Absage auf die weitere personelle Zusammensetzung der Kommission? 3. Welche Auswirkungen hat diese Absage auf die weitere inhaltliche und konzeptionelle Arbeit der Kommission? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammensetzung der Kommission? 5. Ist es aus Sicht der Landesregierung richtig, dass auch die betroffenen Energieversorgungs- unternehmen in der Kommission stimmberechtigt sind? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, die in dem Absageschreiben geäußert worden war, wonach die Unterzeichner nicht bereit seien, als „Statisten Bürgerbeteiligung für einen Prozess vorzugaukeln, dessen Ergebnis - trotz aller wohlmeinenden Anstrengungen von ein- zelnen in dieser Kommission - durch die falschen Rahmenbedingungen bereits vorgezeichnet ist“? (An die Staatskanzlei übersandt am 26.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 23.12.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0025 - Nach 35 Jahren harter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen über die Gefahren der Atomkraft ist das Verhältnis zwischen Politik, Energiewirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft von gegensei- tigem Misstrauen in Bezug auf die bislang ungelöste Frage der Entsorgung des hoch radioaktiven Abfalls geprägt. Dieses Misstrauen gilt es durch die Arbeit der Kommission abzubauen. Eine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2687 2 Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Glaubwürdigkeit des Prozesses durch die Einbeziehung einer möglichst breiten Öffentlichkeit verbessert werden kann. Das Standortauswahlgesetz soll die Grundlage für ein faires, vertrauensbildendes Verfahren legen, das den fachlichen, wissenschaftlichen, ethischen und gesellschaftspolitischen Anforderungen an einen künftigen Umgang mit dem Atommüll in gesamtstaatlicher Verantwortung gerecht wird. Die Bildung der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist ein einzigartiger Vorgang in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung. Dem eigentlichen Gesetzesvollzug wurde eine Kommission mit dem Auftrag vorgeschaltet, das Gesetz als solches noch einmal auf Herz und Nie- ren zu prüfen und Empfehlungen für Sicherheitsanforderungen, Entscheidungsgrundlagen sowie Mindest-, Auswahl- und Abwägungskriterien für einen sicheren Ort zur dauerhaften Lagerung ab- zugeben. Aber auch mit der Frage wie die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen ist beschäftigt sich die Kommission. Vertrauen, Transparenz, Respekt und der Wille zum Konsens sind die Grundpfeiler einer erfolgrei- chen Arbeit dieser Kommission. Nur so können nachhaltige und auch ethisch verantwortbare Ent- scheidungen bei der Suche nach einem Standort zur dauerhaft sicheren Lagerung von Atommüll getroffen werden. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeit steht für die Landesregierung die Frage, wie bereits verloren gegangenes Vertrauen erschaffen werden kann, um möglichst alle gesellschaftlichen Kräfte an ei- nen Tisch zu bekommen. Aus Sicht der Landesregierung ist die heterogene Zusammensetzung der Kommission eine not- wendige Grundlage für deren erfolgreiche Arbeit. Dabei dürfen gesellschaftliche Kontroversen nicht ausgeklammert werden. Sie gehören auf und an den Tisch. Deshalb kann auf die substanziellen Beiträge und die Teilnahme von Verbänden, die mit ihrem Sachverstand und ihrem jahrzehntelan- gen Einsatz für einen Ausstieg aus der Atomenergienutzung viel Glaubwürdigkeit gewonnen haben, nicht verzichtet werden. Nur so besteht langfristig die Chance zur Befriedung eines Konflikts zu kommen, der seit vielen Jahren die Gesellschaft spaltet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass auf die Beteiligung der kritischen gesellschaftlichen Gruppen nicht verzichtet werden kann und setzt sich weiterhin dafür ein, dass deren Anliegen in der Kommission Gehör finden. Mit dem Ziel einem breiteren Kreis von Interessierten ein Gesprächsangebot zu unterbreiten und Informationen zur Arbeit der Kommission zugänglich zu machen, begleitet das MU daher die Arbeit der Atommüllkommission mit einer eigenen Veranstaltungsreihe. Zu 2: Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 6: Die Kommission muss ihre Arbeit ohne Vorbelastungen und ohne Vorbedingungen leisten. Hierzu ist es aus Sicht der Landesregierung wichtig, dass altes Sonderrecht beseitigt wird. Einen Plan B neben dem Standortauswahlgesetz darf es nicht geben. Deshalb wendet sich die Landesregierung gegen eine isolierte Veränderungssperre für den Standort in Gorleben. Es liegt in unserem Interes- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2687 3 se, dass alle denkbaren Optionen an allen denkbaren Orten in der Republik offen gehalten werden. Dafür gilt es eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen. Weiterhin wird eine Bilanzierung vorzunehmen sein, welche Mengen und Arten radioaktiver Abfälle angefallen sind und noch anfallen werden. Erst auf der Grundlage einer Bilanzierung können die Herausforderungen und Anforderungen angegangen werden, kann der Stand von Wissenschaft und Technik bewertet werden. Dabei bedarf es auch eines Konzepts für den Umgang mit den Atomabfällen für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines dauerhaften Lagers für radioaktive Ab- fälle. Für die Landesregierung ist dabei auch zu klären, was mit den Zwischenlagern geschieht, deren Betriebsgenehmigungen zum Teil in nicht allzu langer Zeit auslaufen. Weiterer Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der Frage was mit dem rückgeholten Atommüll aus der Schachtanlage Asse geschehen soll und wie die radioaktiven Abfälle, die bislang in keiner Bi- lanz auftauchten und auch nicht für das bereits genehmigte Endlager Konrad für schwach und mit- telradioaktive Abfälle zugelassen sind, entsorgt werden sollen. Zu klären ist auch die Rolle des neu zu gründenden Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung. Es steht in einem Spannungsverhältnis zum Bundesamt für Strahlenschutz und hat in der gegen- wärtigen Konstellation teilweise überschneidende Zuständigkeiten. In Vertretung Almut Kottwitz (Ausgegeben am 09.01.2015) Drucksache 17/2687 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2390 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 19.11.2014 Boykott der Endlagerkommission? Antwort der Landesregierung