Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2703 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2284 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Wie lange soll nach den Vorstellungen der Landesregierung an der Universität Osnabrück in Containern geforscht, gelehrt und gelernt werden? Der Haushaltsplanentwurf des Landes Niedersachsen für das Jahr 2015 sieht als Ersatzmaßnah- men für das nicht mehr nutzbare Allgemeine Verfügungszentrum der Universität Osnabrück (AVZ) einen Neubau Rechenzentrum/Gebäudemanagement sowie die Errichtung von Containern am Westerberg vor. Die Container sollen dabei im Wesentlichen die Institute aufnehmen, die sich noch oberhalb des Erdgeschosses im AVZ befinden. Hierzu sollen neben den bereits vorgesehenen Containern zur Sicherstellung des Lehrangebots (etwa 2 300 m²) weitere Container in der Größen- ordnung von etwa 3 500 m² aufgestellt werden. Wenn dies eine Dauerlösung würde, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Hochschule haben, weil niemand gern in einer Containerstadt forscht, lehrt und lernt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum wurde der Neubau eines Instituts- und Lehrveranstaltungsgebäudes im Gegensatz zum Ersatzbau für das Rechenzentrum/Gebäudemanagement nicht im Haushaltsplanentwurf vorgesehen, um die kurzfristige Übergangslösung mit den Containern schnellstens zu been- den? 2. Wie lange muss die Universität nach den Vorstellungen der Regierung den Forschungs-, Lehr- und Lernbetrieb in den Provisorien stattfinden lassen? 3. Wie viel Geld würde mittelfristig eingespart, wenn auf die Errichtung weiterer Container ver- zichtet und sofort der Neubau angegangen würde? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.01.2015 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/2284 - Für das Allgemeine-Verfügungs-Zentrum (AVZ) der Universität Osnabrück besteht eine akute Brandschutzproblematik. Umfangreiche flankierende Sicherheitsmaßnahmen der Universität kön- nen dieses grundsätzliche Problem nicht beseitigen, sodass bei Weiternutzung eine konkrete Ge- fahrensituation bestehen bliebe. Die Sicherheit von Personen hat oberste Priorität. Gleichwohl hat die Universität Osnabrück Forschung und Lehre durchzuführen. Daher müssen kurzfristig Zwi- schenlösungen gefunden werden. Eine Interimsunterbringung des Rechenzentrums ist allerdings wegen der besonderen technischen Anforderungen nicht möglich. Das bedeutet einen Verbleib der dort Beschäftigten mit besonderer Schulung und weiteren Sicherungsmaßnahmen in leichter zu evakuierenden Räumen. Als die Problematik im Jahr 2013 erkannt wurde, hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) umgehend den Landesliegenschaftsfonds gebeten, nach geeigneten Mietobjekten zu su- chen, die eine kurzfristige Unterbringung ermöglichen. Ein geeignetes Objekt stand jedoch nicht zur Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2703 2 Verfügung. Das führte aufgrund der gebotenen Fürsorge zum Ergebnis, bis zur endgültigen Errich- tung von Neubauten zunächst Interimsbauten in Form von Containern zur Verfügung zu stellen. Der Begriff Container führt häufig zu der nicht zutreffenden Vorstellung, es handele sich um Unter- bringungen geringer Qualität. Die Interimsbauten bieten jedoch einen hohen Standard. Die Stand- orte orientieren sich daran, welche Flächen planungs- und bauordnungsrechtlich, gründungstech- nisch und hinsichtlich der Medienzuführung geeignet sind. Gleichzeitig dürfen sie nicht die Realisie- rung der Neubauten beeinträchtigen. Die Interimsbauten stellen eine Unterbringung auf Zeit dar, die schnell und solide realisierbar ist, sodass der Ersatzbau bzw. die Ersatzbauten mit der gebote- nen Sorgfalt geplant und die entsprechende Finanzierung bereitgestellt werden kann. Für die Realisierung von Neubauten der hier in Rede stehenden Art ist mit einem Zeitraum von drei bis vier Jahren zu rechnen. Sie umfasst die verschiedenen Planungsstadien, die vorgeschriebene Befassung der Gremien sowie Baugenehmigungsbehörde, Ausschreibung und Baudurchführung. Dazu kommt die Beschaffung der Ersteinrichtung und letztlich der Umzug. Würde auf Container verzichtet und der Neubau abgewartet, wären bis mindestens zum Jahr 2018 zeitweilig bis ca. 580 Menschen im Gebäude des AVZ, deren Sicherheit nicht vollumfänglich ge- währleistet werden könnte. Da die sichere Unterbringung vorrangig ist und es galt, kurzfristig den Lehrbetrieb sicherzustellen, wurde seit Dezember 2014 mit der Errichtung von Interimsbauten für den Lehrbetrieb in Form von Containern (rund 2 500 m 2 ) begonnen. Für die Institutsnutzung sind darüber hinaus weitere Interimslösungen erforderlich (3 260 m 2 ). In einer gemeinsamen Sitzung am 04.12.2014 haben MWK, Universität Osnabrück, der Nieder- sächsische Landesrechnungshof, das Finanzministerium und die Oberfinanzdirektion Niedersachen das weitere Vorgehen verabredet. In die Überlegungen floss die neue Information ein, dass jetzt eventuell eine Zwischenunterbringung in einer Anmietung möglich sein könnte. Es besteht ein ge- meinsames Interesse, weitere Container zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Es wird daher geprüft, ob und in welchem Umfang das in Rede stehende Mietobjekt für eine Zwischenunterbringung ge- eignet ist. Gleichzeitig wird das Rechenzentrum/Gebäudemanagement an der Planstraße und das Instituts- und Lehrgebäude an der Barbarastraße geplant. Da die Gebäude auf zwei unterschiedli- chen Grundstücken errichtet werden müssen, ist es erforderlich, die Grundstücke optimal auszu- nutzen und die Nutzungen sinnvoll zuzuordnen. Zunächst muss das Rechenzentrum errichtet wer- den, um die im AVZ noch verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzubringen. Erst da- nach folgt die Errichtung des Lehr- und Institutsgebäudes; dementsprechend erfolgt auch erst dann die Aufnahme in den Haushalt des Landes Niedersachsen. Dieses Vorgehen wird den Bearbei- tungskapazitäten auf der Planungs- und Realisierungsseite gerecht, und es ermöglicht zudem eine spätere Mittelbereitstellung für den deutlich größeren und teureren Neubau, der eine immense Haushaltsbelastung darstellt. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Hierzu wird auf den letzten Absatz der Vorbemerkung verwiesen. Zu 2: Die Übergangslösung endet, wenn die Neubauten errichtet sind. Die zeitliche Perspektive wird in der Vorbemerkung skizziert. Zu 3: Ein Verzicht auf weitere Interimslösungen würde eine längere und umfangreichere Nutzung des AVZ unter Inkaufnahme von Gefahr für Leib und Leben für Beschäftigte sowie Nutzerinnen und Nutzer bedeuten. Mögliche Einsparungen könnten bei geschätzt ca. 9 Millionen Euro liegen. Gabriele Heinen-Kljajić (Ausgegeben am 13.01.2015) Drucksache 17/2703 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2284 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 30.10.2014 Wie lange soll nach den Vorstellungen der Landesregierung an der Universität Osnabrück in Containern geforscht, gelehrt und gelernt werden? Antwort der Landesregierung