Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2723 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2536 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 03.12.2014 Wie geht es weiter mit dem Förderprogramm IWiN? Mit dem Programm IWiN „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ fördert das Land Nieder- sachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Hier- zu werden noch bis zum 31. Dezember 2014 im Zielgebiet der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) und bis zum 30. Juni 2015 im Konvergenzgebiet Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen gezahlt. Durch die Förderung sollen sich niedersächsische kleine und mittelständische Unternehmen und deren Mitarbeiter weiterentwi- ckeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu kön- nen. Nach Auslaufen des Programms soll es dem Vernehmen nach ein Anschlussprogramm geben, Richtlinien liegen jedoch noch nicht vor. Um eine Förderung aus dem betreffenden Programm oder einem Nachfolgeprogramm zu erhalten, darf eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme erst erfolgen, wenn die Zusage einer Förde- rung vorliegt. Solange kein Förderprogramm aufgestellt ist, kann daher auch keine Anmeldung zu einem entsprechenden Weiterbildungsprogramm erfolgen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist ein Anschlussprogramm an IWiN geplant, und wann ist mit dessen Implementierung zu rechnen? 2. Wie soll sich ein Unternehmen bzw. ein Arbeitnehmer verhalten, das bzw. der eine Weiterbil- dung im Frühjahr 2015 durchführen möchte? 3. Besteht eine Chance auf Förderung durch die EU bzw. das Land Niedersachsen nach dem 31. Dezember 2014 auch dann, wenn sich das Unternehmen nicht im Konvergenzgebiet be- findet? 4. Wie werden die Kriterien für ein etwaiges Anschlussprogramm an das IWiN ausgestaltet sein? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass durch fehlende Förderrichtlinien zu- mindest für einen Übergangszeitraum die Gefahr einer „Förderlücke“ besteht? 6. Ist in der letzten EU-Förderperiode bei ähnlichen Programmen wie dem IWiN ebenfalls eine „Förderlücke“ entstanden, wie sie jetzt droht? 7. Gibt es alternative Möglichkeiten der Förderung durch das Land Niedersachsen, durch die Bundesanstalt für Arbeit oder durch sonstige Dritte? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2723 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.01.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2536/ Förderprogramm IWiN - Die IWiN-Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Un- ternehmen (KMU) in Niedersachsen erfolgt im Rahmen der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 mit dem Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ (IWiN). Im Rahmen dieses Pro- gramms konnten im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) bis zum 31.12.2014 Maßnahmen bewilligt werden, im Konvergenzgebiet ist dies noch bis zum 30.06.2015 möglich. Auch in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist ein Programm für die Förderung der Wei- terbildung von Beschäftigten vorgesehen. Ein Schwerpunkt dieses Programms soll die Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte insbesondere in KMU sein. Zurzeit wird die Förderrichtlinie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erarbeitet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ja, die Förderrichtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 veröffentlicht werden. Zu 2, 3 und 5: Niedersächsische Unternehmen, die im Konvergenzgebiet liegen, haben noch bis 30.06.2015 die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten eine Förderung nach dem Förderprogramm IWiN zu erhalten. Darüber hinaus stehen diesen und anderen Unternehmen Förderinstrumente des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, sodass grundsätzlich Möglichkeiten für Förderungen be- stehen. Vergleiche auch Antwort zu Frage 7. Zu 4: Es ist vorgesehen, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern, die allgemein am Arbeitsmarkt verwert- bare Qualifikationen vermitteln und sich auf die Vermittlung von beruflicher Fach-, Sozial-, Füh- rungs- oder Methodenkompetenz beziehen. Zu 6: In der Übergangsphase der Förderperiode 1999 bis 2006 zur Förderperiode 2007 bis 2013 war ebenfalls eine durchgängige Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen in KMU nicht gegeben. Zu 7: Beschäftigten stehen z. B. Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sogenannten Meister-BAföG, offen. Sie können gege- benenfalls einen Zuschuss für das Absolvieren einer Weiterbildungsmaßnahme nach der Bildungs- prämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantragen. Unternehmen können für die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer nach dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ von der Bundesagen- tur für Arbeit eine Förderung erhalten. Olaf Lies (Ausgegeben am 15.01.2015) Drucksache 17/2723 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2536 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 03.12.2014 Wie geht es weiter mit dem Förderprogramm IWiN? Antwort der Landesregierung