Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2772 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2594 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 09.12.2014 Hat sich die Einführung der E-Bilanz im Besteuerungsverfahren in Niedersachsen bewährt? Zum 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfah- rens in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist u. a., die elektronische Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen auszubauen. Zunächst war vorgesehen, dass die Gewinn- ermittlungen der Steuerpflichtigen ab dem Wirtschaftsjahr 2011 elektronisch in Form der Elektroni- schen Bilanz (E-Bilanz) zu übermitteln sind. Der Start der E-Bilanz wurde dann durch Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 auf das Wirtschaftsjahr 2012 verschoben. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung der E-Bilanz für das Besteuerungsverfahren in Niedersachsen? 2. Welche Erfahrungen gibt es in den Finanzämtern in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Bilanzen? 3. Erleichtert die Einführung der E-Bilanz aus Sicht der Landesregierung das Besteuerungsver- fahren für die Steuerpflichtigen bzw. die Steuerverwaltung? 4. Wenn Ja zu 3., aus welchen Gründen? 5. Wenn Nein zu 3., aus welchen Gründen? 6. Welche Regelungen zur E-Bilanz sollten aus Sicht der Landesregierung verändert werden, um das Besteuerungsverfahren sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerverwal- tung zu verbessern? 7. Plant die Landesregierung Initiativen zur Verbesserung der Regelungen zur E-Bilanz? 8. Wenn Ja zu 7., welche aus welchen Gründen? 9. Wenn Nein zu 7., aus welchen Gründen? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 14.01.2015 - 36 – O 1531/004-0042 - Die Einführung der E-Bilanz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Ablösung papierbasierter Verfah- rensabläufe durch elektronische Kommunikation und zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Besteuerungsverfahren. Durch Standardisierung der Arbeitsabläufe bei gleichzeitig umfassender IT-Unterstützung wird eine qualitativ hochwertige Rechtsanwendung sichergestellt, die zur gleich- mäßigen Besteuerung beiträgt. Durch die E-Bilanz wird nicht nur das Verwaltungshandeln moder- ner, leistungsfähiger und effizienter gestaltet. Die E-Bilanz wird auch zu einer dauerhaften Entlas- tung der Unternehmen beitragen und die Kommunikation mit den Finanzämtern erleichtern. Durch Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2772 2 die stetige Verbesserung der Risikomanagementsysteme - auf der Grundlage der vorliegenden E-Bilanz-Daten - wird eine effizientere Auswahl der zu prüfenden Fälle und Sachverhalte ermög- licht. Dies bedeutet beschleunigte Rechtssicherheit in den nicht prüfungswürdigen Fällen. Für die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater werden sich weitere Möglichkeiten zur Hebung von Effizienzvorteilen ergeben. Beispielweise ist in einer späteren Ausbaustufe geplant, die der Be- steuerung zugrunde gelegten E-Bilanzdaten durch die Finanzämter zurückzuübermitteln. Dadurch wird es möglich sein, die Auswertung dieser Ergebnisse durch den Steuerpflichtigen und/oder den Berater stärker als bisher IT-gestützt durchzuführen. Mit der Einführung der E-Bilanz muss das Zahlenwerk des Unternehmens nicht mehr nach elektro- nischer Erstellung zur Vorlage beim Finanzamt ausgedruckt werden, wo es wiederum elektronisch auswertbar aufbereitet wird. Dass dieser Weg trotz einer vorgeschalteten Pilotphase allerdings nicht ganz ohne Schwierigkeiten verlaufen wird, hat sich bereits bei der Verschiebung des Starts der E-Bilanz durch die „Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des Ein- kommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung - AnwZpvV)“ gezeigt. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Einführung der E-Bilanz waren sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch innerhalb der Finanzverwaltung noch nicht in dem erforderli- chen Maße gegeben. In engem Kontakt mit der Wirtschaft wurden darüber hinaus weitere Erleich- terungen für das Erstjahr (in der Regel das Wirtschaftsjahr 2012) geschaffen, nach denen z. B. die E-Bilanz noch nicht verpflichtend abgegeben werden musste. Zudem wurde die Kerntaxonomie, d. h. der Mindestumfang der E-Bilanz, reduziert und es wurden Auffangpositionen eingeführt, so- dass das Buchungsverhalten der Unternehmen weitgehend unangetastet bleiben konnte - abgese- hen von einer einmaligen Belastung, die dadurch entstand, dass gewisse organisatorische und technische Anpassungen notwendig waren, weil das sogenannte Mapping der Informationen der Rechnungslegung auf die jeweilige Taxonomieposition durchzuführen war. Gemeint ist damit die Zuordnung bestimmter Werte aus der Buchführung zu einer bestimmten Taxonomieposition. Bran- chen- und Spezialtaxonomien wurden geschaffen. Ziel war ein maßvoller Einstieg in die E-Bilanz, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt. Dieses Ziel ist erreicht worden und die Finanzverwaltung wird auch darüber hinaus weiterhin berechtigte Anliegen der Unternehmen berücksichtigen. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen war/ist die E-Bilanz erst für das Wirtschaftsjahr 2013 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2013/2014 verpflichtend abzugeben. In großer Zahl sind E-Bilan- zen daher erst im letzten Quartal des Jahres 2014 eingegangen. Die Erfahrungen, die bislang mit E-Bilanzen gemacht wurden, sind in allen Bundesländern sehr ähnlich und grundsätzlich positiv. Weitere Ausbaustufen der E-Bilanz sind geplant und werden wie- derum in Abstimmung mit der Wirtschaft erfolgen. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern sind im Rahmen von Fortbildungsveran- staltungen im Umgang mit der E-Bilanz geschult worden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Langfristig wird die E-Bilanz in Niedersachsen wie auch im gesamten übrigen Bundesgebiet erheb- liche Entlastungen für Verwaltung und Wirtschaft bringen. Der Start ist erfolgreich verlaufen. Ge- wisse Anfangsschwierigkeiten waren und sind bei Vorhaben dieser Größenordnung zu erwarten. Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Zu 3: Ja. Zu 4: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2772 3 Zu 5: Entfällt. Zu 6 bis 9: Das Projekt E-Bilanz wird im Vorhaben KONSENS durch das hierfür federführend zuständige Land Bayern betreut. Ob und welche Regelungen zur E-Bilanz verändert werden müssen, erfolgt in en- ger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder und unter Einbe- ziehung der in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse. Niedersachsen ist hierbei auf Fachebene als eines von fünf Steuerungsgruppenländern maßgeblich mit eingebunden. Besonderer Initiativen des Landes Niedersachsen bedarf es daher nicht. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Peter-Jürgen Schneider (Ausgegeben am 21.01.2015) Drucksache 17/2772 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2594 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 09.12.2014 Hat sich die Einführung der E-Bilanz im Besteuerungsverfahren in Niedersachsen bewährt? Antwort der Landesregierung