Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2787 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Wirken Förderprogramme des Landes verzerrend auf den Wettbewerb in der Gastronomie? Die Gastronomie in Niedersachsen beschäftigt in über 21 000 Betrieben knapp 170 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon mehr als 7 000 Auszubildende. Der Jahresumsatz beläuft sich auf ca. 5,5 Milliarden Euro im Jahr. Der Gesetzgeber stellt hohe regulatorische Anforderungen an die berufsmäßig betriebenen Gastronomiebetriebe . Zu den einzuhaltenden Vorschriften und Anforderungen gehören z. B. die Lebensmittelhygiene (HACCP), baurechtliche Vorschriften, wie z. B. Feuerschutz, Jugendschutz, Arbeitsrecht und insbesondere Arbeitsschutzrecht. Die Betriebe zahlen Steuern, insbesondere Umsatz - und Ertragssteuern, Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungsgebühren, Abfall- und Entsorgungskosten , Rundfunkgebühren sowie GEMA-Gebühren. Die Branche steht gerade jetzt vor der Herausforderung, dass sich die Struktur der GEMA-Gebühren verändert und der gesetzliche Mindestlohn umzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sieht die berufsmäßig betriebe Gastronomie es kritisch, wenn größere Festveranstaltungen, Partys etc. in einem privaten Umfeld veranstaltet werden, in dem gegebenenfalls die Einhaltung der oben genannten Vorschriften nicht so gewährleistet ist wie bei den berufsmäßig betriebenen gastronomischen Einrichtungen. Außerdem gehen immer mehr Einzelhandelsund gewerbliche Betriebe dazu über, Speisen und Getränke für den unmittelbaren Vor-Ort-Verzehr anzubieten. Gerade hier legt die Gastronomie insbesondere Wert auf die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von zubereiten Speisen, wie z. B. beim Thekenverkauf von belegten Brötchen. Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes hat dazu ein „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ veröffentlicht, das über den Internetauftritt des Landesverbandes abrufbar ist. In der Gastronomie hat sich gerade in den letzten Jahren ein Wandel vollzogen. So haben beispielsweise im Oldenburger Münsterland, also in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta, mehr als 50 traditionsreiche Gastronomiebetriebe geschlossen. Die Gastronomie sieht die öffentliche Förderung für nicht berufsmäßig betriebene gastronomische Einrichtungen kritisch. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat die Gastronomie aus Sicht des Landes? 2. Welchen wichtigen künftigen Herausforderungen müssen sich berufsmäßig betriebene Gastronomiebetriebe stellen? 3. Ist der Landesregierung das „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ des DEHOGA- Landesverbandes Niedersachsen bekannt? 4. Teilt die Landesregierung die Kritik der DEHOGA-Landesverbandes Niedersachsen an der Überschneidung staatlichen und kommunalen Handels mit gastronomischer Tätigkeit? 5. In welcher Form wird die Landesregierung tätig werden, um eventuelle Überschneidungen künftig zu minimieren? 6. Wo sieht die Landesregierung eine umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von gastronomischen Angeboten bei Speisen und Getränken? 7. Mit welchem Betrag wurde der Eschpark Kroge-Ehrendorf in der Stadt Lohne gefördert? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2787 2 8. In welchem Umfang entfiel die Landesförderung auf die Schaffung bzw. Ausweitung des gastronomischen Bereichs (Bewirtung und Übernachtung; bitte landesweite Aufschlüsselung)? 9. In welchem Umfang entfiel die Landesförderung auf die Schaffung bzw. Ausweitung des gastronomischen Bereichs (Bewirtung und Übernachtung) insbesondere in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Oldenburg (bitte einzeln aufschlüsseln)? 10. Wie viele zusätzliche Übernachtungskapazitäten wurden geschaffen (bitte einzeln nach Landkreisen aufschlüsseln)? 11. In welchem Verhältnis stehen diese zusätzlichen Übernachtungskapazitäten zur Gesamtübernachtungskapazität in der Stadt Lohne? 12. Unterliegt das gastronomische Angebot Im Eschpark Kroge-Ehrendorf den gleichen Anforderungen wie berufsmäßig betriebene Gewerbetriebe? Wenn nein, worein begründen sich die Unterschiede? 13. Liegen weitere Anträge auf Förderung vor? 14. Sind weitere Förderungen ähnlicher Art für die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Oldenburg erkennbar (bitte einzeln aufschlüsseln)? 15. Wie steht die Landesregierung zu der Tatsache, dass der Getränkegroßhandel über Getränkelieferungen an gastronomische Betriebe Nachweise zu führen hat, der Einzelhandel hingegen - auch größere Mengen von Getränken - an Betriebe auch ohne Nachweise liefern darf? 16. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass dies zu einem Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Betätigung zwischen Getränkegroßhandel und Getränkeeinzelhandel führt? (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 22.01.2015) Drucksache 17/2787 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Wirken Förderprogramme des Landes verzerrend auf den Wettbewerb in der Gastronomie?