Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2789 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2605 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below- Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 08.12.2014 Wie gestalten sich die Bewerbungsverfahren niedersächsischer Grundschulen für die Ge- nehmigung zur Ganztagsschule? Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 1. August 2014 regelt die Ausgestaltung des Ganztagsunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Für das kommende Schuljahr 2015/2016 konnten bis zum 1. Dezember 2014 Anträge zum Führen von Ganztagsschul- zügen bzw. zur Errichtung einer Ganztagsschule bei der Landesschulbehörde eingereicht werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschulen haben für das Schuljahr 2015/2016 einen Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule bzw. auf das Führen von Ganztagsschulzügen gestellt (bitte nach Landkrei- sen bzw. kreisfreien Städten sowie nach der Errichtung einer Ganztagsschule bzw. Ganz- tagsschulzügen differenziert auflisten)? 2. Wann können die Grundschulen mit einer Entscheidung rechnen, und wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung eines solchen Antrages? 3. Wie viele Grundschulen warten gegenwärtig konkret auf eine Zusage, um Ganztagsschulzüge zu führen bzw. Ganztagsschule zu werden? 4. Welche konkreten Kriterien müssen die Grundschulen erfüllen, um Ganztagsschule zu wer- den? 5. Wie begründet die Landesregierung, dass Berichten zufolge einige Verfahren sehr lange Be- arbeitungszeiten aufweisen? 6. Wie verteilen sich im Einzelnen die bereitgestellten Mittel auf die einzelnen Ganztagsschulen? 7. Wann wird das laufende Antragsverfahren für das Schuljahr 2015/2016 abgeschlossen sein, damit an den Grundschulen konkrete Planungen für das nächste Schuljahr aufgenommen werden können? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 15.01.2015 - 01-0 420/5-2605 - Die Errichtung einer Ganztagsschule, das Führen von Ganztagsschulzügen sowie die Änderung der Organisationsform bedürfen nach Nummer 10 des Erlasses des Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 der Genehmigung durch die Landesschulbehörde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2789 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Ganztagsschule und zur Errichtung von Ganztagsschulzügen für das Schuljahr 2015/2016 waren nach Nummer 10.1 des Bezugserlas- ses bis zum 01.12.2014 bei der Landesschulbehörde einzureichen. Dort sind insgesamt 68 Anträge von Grundschulen eingegangen. Die Anträge gliedern sich - unterteilt nach Landkreisen und kreis- freien Städten und differenziert nach Anträgen auf Errichtung einer Ganztagsschule und auf Errich- tung eines Ganztagsschulzweiges - im Einzelnen wie folgt auf: Anträge auf Errichtung von Ganztagsschulen (Grundschulen) zum Schuljahr 2015/2016 Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge Stadt Salzgitter 1 Stadt Wolfsburg 1 LK Gifhorn 4 LK Göttingen 5 LK Helmstedt 3 LK Peine 2 Stadt Hannover 4 LK Diepholz 1 LK Hameln-Pyrmont 5 Region Hannover 3 LK Nienburg 3 LK Celle 1 LK Harburg 1 LK Lüchow-Dannenberg 1 LK Lüneburg 2 LK Rotenburg (Wümme) 1 LK Heidekreis 2 LK Stade 4 LK Verden 1 Stadt Delmenhorst 2 Stadt Emden 1 LK Ammerland 3 LK Cloppenburg 1 LK Grafschaft-Bentheim 2 LK Leer 1 LK Osnabrück 3 LK Vechta 3 LK Wesermarsch 1 LK Wittmund 5 Anträge auf Errichtung von Ganztagsschulzügen (Grundschulen) zum Schuljahr 2015/2016 Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge Stadt Oldenburg 1 Zu 2: Nach Prüfung der Anträge durch die Landesschulbehörde auf Vollständigkeit der Unterlagen wer- den diese dem Kultusministerium vorgelegt. Nach Zustimmung durch das Kultusministerium fertigt die Landesschulbehörde die jeweiligen Genehmigungsverfügungen. Grundsätzlich lässt sich keine pauschale Bearbeitungszeit benennen, da jedes Verfahren im Rahmen einer Einzelfallprüfung be- arbeitet wird. Daher kann derzeit noch kein Termin zum Abschluss der Genehmigungsverfahren genannt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2789 3 Zu 3: Es wird auf die Ausführungen zu 1 und 2 verwiesen. Zu 4: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Ganztagsschule ist unter Ver- wendung eines spezifischen Antragsvordrucks mit einem Ganztagsschulkonzept, aus dem die pä- dagogischen Kriterien, die Ziele und die Qualitätsmerkmale hervorgehen, einzureichen. Weiterhin muss der Antrag folgende Angaben enthalten: – Angaben über die angestrebte Organisationsform, – Angaben über die voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, – Angaben, ob die Ganztagsschule bei Neuerrichtung jahrgangsweise oder für alle Schuljahrgänge gleichzeitig eingeführt werden soll, – das Einvernehmen des Schulträgers und – das Einvernehmen des Trägers der Schülerbeförderung. Zu 5: Eine abschließende Prüfung der Anträge durch die Landesschulbehörde kann erst erfolgen, wenn vollständige und eindeutige Unterlagen vorliegen. Daher kann es, sofern die beizubringenden Un- terlagen nicht vollständig vorliegen oder nicht eindeutig sind, in vereinzelten Fällen zu Verzögerun- gen kommen. Zu 6: Die Schulen erhalten zur Ausgestaltung des Ganztages nach Nummer 4 des Bezugserlasses einen teilnehmerabhängigen Zusatzbedarf an Lehrerstunden, der nach dem sogenannten Klassenbil- dungserlass zur Verfügung gestellt wird. Von diesem Zusatzbedarf können Lehrerstunden anteilig kapitalisiert werden; dieser Anteil fließt in das Budget der Schule ein. Im Wesentlichen sollen damit die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote finanziert werden. Die konkrete Höhe des Zusatzbe- darfs für den Ganztagsbetrieb der einzelnen Ganztagsschule ergibt sich aus der Zahl der am ganz- tagsspezifischen Angebot teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Zu 7: Das Genehmigungsverfahren ist in Bezug auf den zeitlichen Ablauf im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert worden. Wie in der Vergangenheit ist beabsichtigt, die Genehmigungsverfahren so rechtzeitig abzuschließen, dass die Schulen zum beabsichtigten Termin ihre Arbeit im Ganztag aufnehmen können. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 23.01.2015)