Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2791 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2491 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.12.2014 Wie ist der Stand beim Radweg zwischen Lucklum und Evessen an der L 625? Die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung von Landesstraßen mit straßenbegleiten- den Radwegen sind ausweislich des Radwegekonzeptes 2012 des Landes Niedersachsen, erarbei- tet von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, offensichtlich. Geschäftsbereichen der Landesbehörde im Norden und Nordwesten des Landes mit Ausstattungsgraden von 70 % und mehr (Aurich, Oldenburg, Stade, Verden) und in der Spitze von 94 % (Lingen) stehen Geschäftsbe- reiche im Süden und Südosten des Landes mit Ausstattungsgraden von knapp über 30 % (Hameln, Wolfenbüttel) bis unter 20 % (Gandersheim, Goslar) gegenüber. Der Landkreis Wolfenbüttel hat intensiv an der Vorarbeit zum Radwegekonzept 2012 durch die ein- zelnen Geschäftsbereiche der Landesbehörde mitgewirkt und insgesamt vier Radwegeneubau- maßnahmen im vordringlichen Bedarf unterbringen können: zwei im Geschäftsbereich Goslar und zwei im Geschäftsbereich Wolfenbüttel. In seinem eigenen Radverkehrskonzept hat der Landkreis Wolfenbüttel darüber hinaus noch drei weitere Maßnahmen an Landesstraßen als vordringlich klassifiziert. Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegen- über den beiden zuständigen Geschäftsbereichen als auch gegenüber dem Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und/oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen zwischen Lucklum und Evessen an der L 625 auch in zeitlicher Hinsicht voranzutrei- ben. Eine Vereinbarung zwischen dem Geschäftsbereich Wolfenbüttel und den Gemeinden Evessen und Erkerode liegt noch nicht vor. Dennoch laufen die Planungen durch den Landkreis, sodass ge- gen Ende dieses/Anfang nächsten Jahres mit Baurecht in Form eines Planfeststellungsverzichts gerechnet werden kann. Gemäß einem uns vorliegenden Vereinbarungsvorentwurf des Geschäfts- bereiches Wolfenbüttel sollen die betroffenen Gemeinden Evessen und Erkerode jeweils zur Hälfte die Planungs- und Grunderwerbskosten sowie jeweils zu einem Viertel die Baukosten tragen. Überdies hat im ersten Halbjahr 2014 ein schriftlicher Meinungsaustausch sowohl zwischen der Gemeinde Evessen und dem Minister als auch zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und dem Mi- nister stattgefunden. Im Rahmen dieses Briefwechsels ist seitens des Ministeriums mitgeteilt wor- den, dass „der Radweg an 9. Stelle im vordringlichen Bedarf des Radwegekonzeptes steht. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der bereits für 2015 planungsrechtlich gesicherten Projekte kann eine bauliche Realisierung in 2015 nicht in Aussicht gestellt werden.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen? 2. Hält die Landesregierung die sich aus dem Vereinbarungsentwurf ergebende beabsichtigte Kostenteilung angesichts der damit verbundenen Belastungen für die kommunalen Haushalte sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen Radweg an einer Landes- straße und damit um eine Aufgabe des Landes Niedersachsen handelt, für sachgerecht? 3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Lucklum und Evessen an der L 625 zu forcieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2791 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.01.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2491/Radweg Lucklum - Bezüglich der grundlegenden Aspekte des Radwegekonzeptes und der Unterstützung durch die Kommunen verweise ich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage „Radwegebau an Landesstraßen in Niedersachsen“ (Drucksache 17/2490). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Bei der Abstimmung der Prioritäten zum Radwegekonzept des Geschäftsbereiches Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr konnte sich das Projekt an neunter Stelle im „vordringlichen Bedarf“ platzieren. Damit ist grundsätzlich die Möglichkeit gege- ben, das Projekt planerisch zu beginnen. Das Projekt wird als gemeinsames Vorhaben mit der Ge- meinde bearbeitet, die hier die Planung übernommen hat. Bisher liegt dem Geschäftsbereich Wol- fenbüttel aber noch keine ausgearbeitete Planung der Gemeinde vor. Die bauliche Realisierung wird sich aus dem Fortschritt der weiteren Bearbeitung, der planungsrechtlichen Sicherung und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit ergeben. Zu 2: Hierzu wird auf die Ausführungen zur Drucksache 17/2490 verwiesen. Zu 3: Siehe Antwort zu 1. Olaf Lies (Ausgegeben am 23.01.2015) Drucksache 17/2791 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2491 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.12.2014 Wie ist der Stand beim Radweg zwischen Lucklum und Evessen an der L 625? Antwort der Landesregierung