Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2793 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2492 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.12.2014 Wie ist der Stand beim Radweg zwischen Salzdahlum und Mascherode an der L 630? Die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung von Landesstraßen mit straßenbegleiten- den Radwegen sind ausweislich des Radwegekonzeptes 2012 des Landes Niedersachsen, erarbei- tet von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, offensichtlich. Geschäftsbereichen der Landesbehörde im Norden und Nordwesten des Landes mit Ausstattungsgraden von 70 % und mehr (Aurich, Oldenburg, Stade, Verden) und in der Spitze von 94 % (Lingen) stehen Geschäftsbe- reiche im Süden und Südosten des Landes mit Ausstattungsgraden von knapp über 30 % (Hameln, Wolfenbüttel) bis unter 20 % (Gandersheim, Goslar) gegenüber. Der Landkreis Wolfenbüttel hat intensiv an der Vorarbeit zum Radwegekonzept 2012 durch die ein- zelnen Geschäftsbereiche der Landesbehörde mitgewirkt und insgesamt vier Radwegeneubau- maßnahmen im vordringlichen Bedarf unterbringen können: zwei im Geschäftsbereich Goslar und zwei im Geschäftsbereich Wolfenbüttel. In seinem eigenen Radverkehrskonzept hat der Landkreis Wolfenbüttel darüber hinaus noch drei weitere Maßnahmen an Landesstraßen als vordringlich klassifiziert. Der Landkreis Wolfenbüttel, die Stadt Braunschweig und die Stadt Wolfenbüttel haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen als auch gegenüber dem Ministeri- um für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und/oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben. Für den Radweg zwischen Salzdahlum und Mascherode an der L 630 liegt eine Vereinbarung zwi- schen dem Land Niedersachsen sowie den beteiligten Kommunen Landkreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfenbüttel und Stadt Braunschweig vor, nach der der Landkreis Wolfenbüttel die Planungskosten und die beiden Städte den erforderlichen Grunderwerb sowie die Hälfte der Baukosten überneh- men. Das Land trägt die andere Hälfte der Baukosten. Im vierten Quartal dieses Jahres soll ein Verfahren zum Verzicht auf Planfeststellung eingeleitet werden, sodass im Sommer 2015 Baurecht zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen? 2. Hält die Landesregierung die beabsichtigte Kostenteilung angesichts der damit verbundenen Belastungen für die kommunalen Haushalte sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen Radweg an einer Landesstraße und damit um eine Aufgabe des Landes Niedersachsen handelt, für sachgerecht? 3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Salzdahlum und Mascherode an der L 630 zu forcieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2793 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.01.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2492/ Radweg Salzdahlum - Bezüglich der grundlegenden Aspekte des Radwegekonzeptes und der Unterstützung durch die Kommunen verweise ich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage „Radwegebau an Landesstraßen in Niedersachsen“ (Drucksache 17/2490). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Radwegeprojekt ist im „vordringlichen Bedarf“ des Geschäftsbereiches Wolfenbüttel der Nie- dersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr enthalten. Die Planung ist inzwischen soweit fortgeschritten, dass noch in diesem Jahr ein Baubeginn angestrebt wird. Die Maßnahme wurde daher in das Bauprogramm mit einem Baubeginn im vierten Quartal aufgenommen. Zu 2: Es wurde von beiden Seiten eine Vereinbarung über die Kostenteilung unterzeichnet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Drucksache 17/2490 verwiesen. Zu 3: Beschleunigungsmöglichkeiten durch das Land sind derzeit nicht gegeben. Der Landkreis Wolfen- büttel ist nunmehr als Planfeststellungsbehörde gefordert, die Planung zügig zu sichern. Olaf Lies (Ausgegeben am 23.01.2015) Drucksache 17/2793 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2492 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.12.2014 Wie ist der Stand beim Radweg zwischen Salzdahlum und Mascherode an der L 630? Antwort der Landesregierung