Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2794 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2523 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.12.2014 Wie ist der Stand beim Radweg zwischen Heiningen und Werlaburgdorf an der L 615? Die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung von Landesstraßen mit straßenbegleiten- den Radwegen sind ausweislich des Radwegekonzeptes 2012 des Landes Niedersachsen, erarbei- tet von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, offensichtlich. Geschäftsbereichen der Landesbehörde im Norden und Nordwesten des Landes mit Ausstattungsgraden von 70 % und mehr (Aurich, Oldenburg, Stade, Verden) und in der Spitze von 94 % (Lingen) stehen Geschäftsbe- reiche im Süden und Südosten des Landes mit Ausstattungsgraden von knapp über 30 % (Hameln, Wolfenbüttel) bis unter 20 % (Gandersheim, Goslar) gegenüber. Der Landkreis Wolfenbüttel hat intensiv an der Vorarbeit zum Radwegekonzept 2012 durch die ein- zelnen Geschäftsbereiche der Landesbehörde mitgewirkt und insgesamt vier Radwegeneubau- maßnahmen im vordringlichen Bedarf unterbringen können: zwei im Geschäftsbereich Goslar und zwei im Geschäftsbereich Wolfenbüttel. In seinem eigenen Radverkehrskonzept hat der Landkreis Wolfenbüttel darüber hinaus noch drei weitere Maßnahmen an Landesstraßen als vordringlich klassifiziert. Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegen- über den beiden zuständigen Geschäftsbereichen als auch gegenüber dem Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und/oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben. Für den Radweg zwischen Heiningen und Werlaburgdorf liegt eine Vereinbarung vor, nach der das Land die Baukosten, der Landkreis die Planungskosten und die beteiligten Gemeinden die Grund- erwerbskosten übernehmen. Baurecht liegt in Form eines Beschlusses zum Verzicht auf Planfest- stellung seit dem 04.12.2012 vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen? 1. Hält die Landesregierung die beabsichtigte Kostenteilung angesichts der damit verbundenen Belastungen für die kommunalen Haushalte sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen Radweg an einer Landesstraße und damit um eine Aufgabe des Landes Niedersachsen handelt, für sachgerecht? 2. Aus welchem Grund erfolgte seitens der Straßenbauverwaltung bislang keine Mittelfreigabe mit der Folge, dass der Landkreis seinen aus § 2 Abs. 2 der Vereinbarung resultierenden bauvorbereitenden Verpflichtungen wie Ausschreibung und Vergabe bislang nicht nachkom- men konnte? 3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Heiningen und Werlaburgdorf an der L 615 zu forcieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2794 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.01.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2523/ Radweg Heiningen - Bezüglich der grundlegenden Aspekte des Radwegekonzeptes und der Unterstützung durch die Kommunen verweise ich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage „Radwegebau an Landesstraßen in Niedersachsen“ (Drucksache 17/2490). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Das Radwegeprojekt ist an vierter Stelle im „vordringlichen Bedarf“ des Geschäftsbereiches Goslar der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr enthalten und planerisch so- weit umgesetzt, dass das Projekt in das „Bauprogramm für Radwege an Landesstraßen“ mit einem Baubeginn im zweiten Quartal 2015 aufgenommen wurde. Der Radweg ist ein gutes Beispiel, wie durch die Kooperation zwischen einer Kommune und dem Land ein von allen Seiten gewünschter Radweg zügig realisiert werden kann. Olaf Lies (Ausgegeben am 23.01.2015) Drucksache 17/2794 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2523 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.12.2014 Wie ist der Stand beim Radweg zwischen Heiningen und Werlaburgdorf an der L 615? Antwort der Landesregierung