Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2813 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2481 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Marcus Bosse und Stefan Klein (SPD), eingegangen am 02.12.2014 Wird beim Atomendlager Konrad der Stand der Wissenschaft und Technik ausreichend be- rücksichtigt? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit arbeitet derzeit an ei- nem sogenannten nationalen Entsorgungsplan, der darlegen soll, wie die Bundesrepublik Deutsch- land die Entsorgung von atomaren Abfällen umzusetzen beabsichtigt. Bis zum 23. August 2015 muss dieser Entsorgungsplan einer Kommission der Europäischen Union vorliegen. Aus dem aktuellen Entwurf des nationalen Endlagerplanes geht hervor, dass die zu entsorgende Gesamtmenge der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle von bisher etwa 300 000 m³ auf schät- zungsweise 600 000 m³ ansteigt. Dies ist vor allem damit zu begründen, dass nun erstmals der ra- dioaktive Abfall des Schachtes Asse II bei Remlingen und der Urananreicherung in Gronau aufge- führt wird. Im Zuge dieser Neuberechnung soll gegebenenfalls geprüft werden, ob eine Einlagerung weiterer Abfälle in Schacht Konrad bei Salzgitter über den bisherigen Planfeststellungsbeschluss hinaus in Betracht kommt. Das genehmigte einzulagernde Gesamtvolumen für Schacht Konrad be- trägt 303 000 m³. In der Bevölkerung stoßen diese Pläne auf - nach Presseberichten erheblichen - Widerstand. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Überlegungen des BMUB, die Menge des in Schacht Konrad einzulagernden Abfalles nach Inbetriebnahme zu erhöhen? 2. Welche Unterschiede in den Zuständigkeiten und in den Anforderungen (beispielsweise Vor- lage eines neuen Langzeitsicherheitsnachweises) ergäben sich, wenn eine Kapazitätsauswei- tung und eine andere stoffliche Zusammensetzung erst nach Inbetriebnahme statt vor Einla- gerungsbeginn eines Endlagers Konrad angestrebt würden? 3. Hält die Landesregierung aus heutiger Sicht das Atomendlager Konrad auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik? 4. Sind aus Sicht der Landesregierung die Langzeitsicherheit, die Transportsicherheit und die Möglichkeit des Wasserein- und -austritts so abgeprüft, dass hieraus auf Dauer keine Gefähr- dung für die Bevölkerung entstehen kann? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.01.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0026 - Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) bis spätestens zum 23.08.2015 vorzulegen. Dazu verpflichtet sie die Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vom 19.07.2011. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2813 2 Erstellt wird das NaPro durch das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Beim NaPro handelt es sich um eine Strategie, die eine programmati- sche Gesamtschau der Entsorgungsplanung enthält. Gemäß Artikel 12 Abs. 1 c der Richtlinie hat BMUB eine Bestandsaufnahme in Form eines Verzeichnisses für radioaktive Abfälle zusammenge- stellt und am 28.10.2014 veröffentlicht. Zur Erfüllung des Artikels 12 der Richtlinie hat BMUB für Anfang 2015 noch einen Durchführungs- bericht, der den Fortschritt bei der Durchführung des NaPro dokumentiert und alle drei Jahre der Kommission vorzulegen ist, sowie einen Bericht über die Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle angekündigt. Ein Entwurf des NaPro (Stand: 11.09.2014) wurde inzwischen vom BMUB veröffentlicht. Die Durchführungsberichte liegen noch nicht vor. Das NaPro steht laut Aussage des BMUB unter Revisionsvorbehalt, da sich auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle beim Deutschen Bundestag wesentliche Änderungen ergeben können. In dem Kapitel 1. „Grundlagen der Entsorgungspolitik“ des NaPro führt das BMUB wie folgt aus: – „Es werden an zwei Standorten Endlager errichtet: Das Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle. – Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II werden zurückgeholt und vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt; eine Erweite- rung des Endlagers Konrad für diese Abfälle wird nicht ausgeschlossen und soll ggf. nach des- sen Inbetriebnahme geprüft werden. – Die in Deutschland angefallenen und anfallenden radioaktiven Reststoffe aus der Urananreiche- rung werden ebenfalls vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahl- gesetz berücksichtigt; eine Erweiterung des Endlagers Konrad für diese möglichen Abfälle wird nicht ausgeschlossen und soll ggf. nach dessen Inbetriebnahme geprüft werden.“ Im Kapitel 2.1.2 „Prognose“ wird vom BMUB ausgeführt: „In der Schachtanlage Asse wurden rund 47 000 m 3 schwach- und mittelradioaktive Abfälle einge- lagert. Derzeitige Schätzungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle gehen von einem Volu- men von mindestens 100 000 m 3 kontaminierten Materials aus, was einem Abfallgebindevolumen in der Größenordnung von 200 000 m 3 entspricht. Aus der Urananreicherung wird mit bis zu 100 000 m 3 Abfallgebindevolumen abgereichertem Uran gerechnet. Für die Entsorgungsplanung wird somit von einer Gesamtmenge der zu entsorgenden Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme- entwicklung von rund 600 000 m 3 ausgegangen.“ Der Planfeststellungsbeschluss des MU vom 22.05.2002 enthält im verfügenden Teil folgende Ent- scheidung: „Der vom Bundesamt für Strahlenschutz vorgelegte Plan zur Errichtung und zum Betrieb des im Gebiet der Stadt Salzgitter … gelegenen Bergwerks Konrad als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird … ausschließlich für den nationalen Bedarf eines endlagerbaren Abfallgebindevolumens in Höhe von maximal 303 000 m 3 festgestellt.“ Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die vom BMUB ins Spiel gebrachte Option einer Erweiterung von Schacht Konrad ist aus Sicht der Landesregierung nicht hinnehmbar. Dies gilt auch für die im Entwurf des NaPro angesprochene mögliche Erhöhung der jährlich einzulagernden Abfallmenge. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Endlagerung aller „nicht Konrad-gängigen“ radioaktiven Abfälle in einem neu zu bestim- menden Endlager oberste Priorität hat. Diese Auffassung hat das MU in einer Stellungnahme zum NaPro gegenüber dem BMUB bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2813 3 Zu 2: Für den Fall einer vom Bund beabsichtigten Kapazitätserweiterung, einer Änderung der genehmig- ten stofflichen Zusammensetzung der radioaktiven Abfälle oder einer sonstigen wesentlichen Ände- rung des genehmigten Vorhabens wäre ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffent- lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Zuständigkeit des MU wäre gemäß § 23 d Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 58 Abs. 6 Satz 1 erster Halbsatz des Atomgesetzes (AtG) allerdings nur dann gegeben, wenn ein entsprechender Antrag vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor Inbetriebnahme des Endlagers Konrad gestellt würde. Nach Aussage des BMUB im NaPro ist das aber nicht vorgese- hen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad wäre gemäß § 23 d Abs. 1 Satz 1 AtG nicht mehr das MU, sondern das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung zuständig. Unabhängig davon, welche Behörde im Falle einer wesentlichen Änderung des Vorhabens für das Planfeststellungsver- fahren zuständig ist, gelten in jedem Fall die Zulassungsvoraussetzungen des § 9 b Abs. 4 AtG. Danach darf der Planfeststellungsbeschluss u. a. nur dann erteilt werden, wenn die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist. Dies gilt auch und insbesondere für den Langzeitsicher- heitsnachweis. Zu 3: Nach Auffassung der Landesregierung darf das Endlager Konrad nur dann in Betrieb gehen, wenn zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt ist. Dieses Thema hat Umweltminister Wenzel schriftlich gegenüber dem Präsidenten des BfS zum Ausdruck gebracht. Das BfS hat Umweltminister Wenzel in seiner Antwort versichert, dass an einem Vorge- henskonzept gearbeitet werde, das diese Forderung aufgreift und in einem iterativen Prozess Not- wendigkeiten für eine Weiterentwicklung des Projektes bezüglich des Standes von Wissenschaft und Technik vom BfS geprüft würden. Sobald dem MU das Konzept vorliegt, wird Umweltminister Wenzel eine vertiefte fachliche Diskussion zu dieser Thematik in die Wege leiten. Zu 4: Mit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad am 22.05.2002 war der Nachweis erbracht, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsor- ge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage zum damaligen Zeitpunkt ge- troffen war. Dies gilt sowohl für den Langzeitsicherheitsnachweis als auch für das Risiko eines Wasserein- oder austritts. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss des MU war die Sicherheit von Transporten radioaktiver Abfälle zum Endlager Konrad nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Diese Vorgehensweise des MU, die auf eine bundesaufsichtliche Weisung des BMUB aus dem Jahr 1991 zurückging, war durch höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt worden. Außerhalb des Planfeststellungsverfahrens wurde 1991 von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des BMUB eine Studie zu möglichen radiologischen Auswirkungen von Transpor- ten radioaktiver Abfälle zum Endlager Konrad erstellt. Anfang 2010 wurde eine Aktualisierung die- ser Studie durch die GRS veröffentlicht. Im Auftrag der Stadt Salzgitter hatte die Firma intac GmbH eine fachliche Bewertung der GRS-Transportstudie erstellt, die mehrere Kritikpunkte enthält. Die radiologischen Auswirkungen der Transporte sind nach Auffassung der Landesregierung so- wohl für die Stadt Salzgitter als auch für die Region Wolfenbüttel u. a. im Hinblick auf die mögliche Betroffenheit kommunaler Einrichtungen an den Transportstrecken, die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung, die Nutzungsplanungen im Bereich der Transportstrecken sowie die Ausstattung und Vorbereitung von Feuerwehr und Katastrophenschutz nach wie vor von Bedeutung. Das MU hat daher eine diesbezügliche Resolution aus der Region Salzgitter aufgegriffen und die intac-Studie dem BMUB übermittelt. Das MU hat das BMUB im Namen der Landesregierung gebeten, entspre- chend dem Anliegen der Gebietskörperschaften eine nochmalige Überarbeitung der GRS-Studie unter Berücksichtigung der von der Firma intac GmbH vorgetragenen Kritikpunkte zu veranlassen. Zudem hat die Landesregierung das BMUB gebeten, aufgrund der erst in einigen Jahren geplanten Inbetriebnahme des Endlagers Konrad eine regelmäßige Fortschreibung der GRS-Studie zu veran- lassen. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass Änderungen bei den Rahmenbedin- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2813 4 gungen des Endlagers Konrad für die Annahme von radioaktiven Abfällen in der Transportstudie der GRS aufgenommen und bewertet werden. Das BMUB hat die ergänzende Beauftragung der GRS zugesagt. Ergebnisse liegen der Landesre- gierung noch nicht vor. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 26.01.2015) Drucksache 17/2813 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2481 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Marcus Bosse und Stefan Klein (SPD), eingegangen am 02.12.2014 Wird beim Atomendlager Konrad der Stand der Wissenschaft und Technik ausreichend be-rücksichtigt? Antwort der Landesregierung