Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2817 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2215 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 17.10.2014 Ausstattung der Gesamtschulen Am 8. September 2014 titelte der Weser-Kurier „Gesamtschulen verdrängen Gymnasien“ und stell- te die Frage: „Läutet Rot-Grün das Ende des dreigliedrigen Schulsystems in Niedersachsen ein?“ Inhalt des Textes waren u. a. die geplanten schulgesetzlichen Änderungen der Landesregierung. Dazu zählen u. a. die Abschaffung der Noten und der Schullaufbahnempfehlung in der Grundschu- le oder auch die Änderung, die Gesamtschulen zur ersetzenden Schulform zu machen. Diese Plä- ne führen nicht nur bei der Opposition zu Protest, sondern auch zahlreiche Verbände kritisieren diese Pläne und sehen in den Maßnahmen eine Bevorzugung der Gesamtschulen. Das Ministerium beruft sich darauf, die Ungleichheiten für die Gesamtschulen zu korrigieren. Der Artikel zitiert eine Sprecherin des Ministeriums, die den Anstieg der Lehrerzahlen als logisch be- schreibt: „Viele IGSen seien relativ neu, würden also noch jährlich um eine Klassenstufe aufwach- sen und bräuchten daher auch neue Lehrer.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele IGSen sind in Niedersachsen zum Schuljahr 2014/2015 um eine Klassenstufe auf- gewachsen (bitte nach Schulen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten)? 2. Wie viele Lehrkräfte wurden für diese Aufwüchse benötigt (bitte auflisten nach Schule, Land- kreis bzw. kreisfreie Stadt sowie nach einzelnen Lehrerstellen)? 3. Wie viele IGSen in Niedersachsen haben Schwierigkeiten, die Drei- bzw. Vierzügigkeit zu er- füllen (bitte auflisten nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 20.01.2015 - 01-0 420/5-2215 - Die mit dem von der Landesregierung erstellten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nieder- sächsischen Schulgesetzes (NSchG) beabsichtigte Änderung des § 106 Abs. 2 NSchG soll die bis- her für die Errichtung und das Führen von Gesamtschulen geltende Regelung sachgerecht erwei- tern. Nach der geplanten Bestimmung sollen Schulträger künftig berechtigt sein, Gesamtschulen zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt. Errichtet ein Schulträger eine Gesamtschule, so ist er von der Pflicht befreit, Hauptschulen und Realschulen zu führen. Von der Pflicht, Gymnasien zu führen, ist er nur befreit, wenn bei Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt. Eine vergleichbare Regelung besteht bereits für Oberschulen. Nach § 106 Abs. 3 NSchG sind Schulträger, die Oberschulen errichten, von der Pflicht befreit, Hauptschulen und Realschulen zu führen. Die Erweiterung einer Oberschule um ein gymnasiales Angebot ist zulässig, wenn der Be- such eines Gymnasiums im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt unter zumutbaren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2817 2 Bedingungen gewährleistet bleibt und der Schulträger desjenigen Gymnasiums zustimmt, das die Schülerinnen und Schüler sonst im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt besuchen würden. Die unter Bezugnahme auf eine Sprecherin des Kultusministeriums zitierte Formulierung, es han- dele sich bei dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes um eine „Korrektur von Un- gleichheiten“ zielt auf diese bereits für Oberschulen bestehende, für Gesamtschulen hingegen feh- lende gesetzliche Regelung ab. Bei der beabsichtigten Änderung des § 106 Abs. 2 NSchG handelt sich nicht um eine Bevorzugung der Schulform Gesamtschule, sondern vielmehr um eine Angleichung an die für die Schulform Oberschule vom Gesetzgeber längst eingeführte Rechtslage. In ihrer Vorbemerkung erwecken die Fragesteller den Eindruck, als sei „die Abschaffung der Noten“ Gegenstand der von der Landesregierung geplanten schulgesetzlichen Änderungen bzw. eine sol- che Maßnahme sei in dem von ihnen erwähnten Zeitungsartikel im Weser-Kurier thematisiert. Diesbezüglich wird festgestellt, dass in dem in Rede stehenden Gesetzentwurf eine Abschaffung von Noten überhaupt nicht angelegt ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Im Schuljahr 2014/2015 sind insgesamt 52 öffentliche Integrierte Gesamtschulen (IGS) und sieben Integrierte Gesamtschulen in freier Trägerschaft um eine Jahrgangsstufe aufgewachsen. Davon sind zehn Integrierte Gesamtschulen neu eingerichtet worden. Die Anzahl der Klassen pro Schul- jahrgang (SJG) sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Öffentliche Integrierte Gesamtschulen Landkreis/ Kreisfreie Stadt Name Ort SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 Braunschweig IGS Heidberg Braunschweig 5 5 5 Braunschweig IGS Volkmarode Braunschweig 5 5 5 5 5 5 Salzgitter IGS Salzgitter Salzgitter 5 5 5 5 5 Gifhorn IGS Gifhorn Gifhorn 5 5 Gifhorn IGS Sassenburg Sassenburg 5 5 5 5 5 Göttingen IGS Bovenden Bovenden 5 5 5 5 5 5 Göttingen IGS Geschwister Scholl Göttingen 6 Goslar IGS Adolf Grimme Goslar 4 4 5 5 5 Northeim IGS Einbeck Einbeck 4 Peine IGS Lengede Lengede 5 5 5 5 5 Wolfenbüttel IGS Henriette Breymann Wolfenbüttel 5 5 5 Wolfenbüttel IGS Wallstraße Wolfenbüttel 5 5 5 5 5 Hannover (Stadt) IGS Badenstedt Hannover 4 5 5 5 5 Hannover (Stadt) IGS Büssingweg Hannover 4 5 5 5 5 Hannover (Stadt) IGS HannoverStöcken Hannover 5 5 5 5 5 4 Hannover (Stadt) IGS H-Bothfeld Hannover 4 4 Hannover (Stadt) IGS H-Südstadt Hannover 4 4 HamelnPyrmont IGS Hameln Hameln 5 5 5 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2817 3 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Name Ort SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 Hannover (Region) IGS Langenhagen Süd Langenhagen 3 Hannover (Region) IGS Hämelerwald Lehrte 4 4 4 5 5 5 Hannover (Region) IGS Springe Springe 5 Hannover (Region) IGS Uetze Uetze 5 Hannover (Region) IGS Mellendorf Wedemark 5 5 5 5 5 5 Hildesheim IGS Bad Salzdetfurth Bad Salzdetfurth 4 5 5 6 6 6 Hildesheim IGS Oskar-Schindler Hildesheim 4 4 5 5 5 Nienburg /Weser IGS Nienburg Nienburg 5 5 Schaumburg IGS Helpsen Helpsen 5 5 5 5 5 5 Schaumburg IGS Obernkirchen Obernkirchen 4 5 5 5 5 5 Schaumburg IGS Rinteln Rinteln 5 Schaumburg IGS Rodenberg Rodenberg 5 5 5 5 5 5 Celle IGS Celle Celle 5 Harburg (Winsen/Luhe) IGS Buchholz Buchholz 5 5 5 5 5 Harburg (Winsen/Luhe) IGS Seevetal Seevetal 5 5 Harburg (Winsen/Luhe) IGS Winsen Winsen 5 5 5 5 Lüneburg IGS Embsen Embsen 5 4 5 Lüneburg IGS Lüneburg Lüneburg 5 5 5 5 5 5 Osterholz IGS Lilienthal Lilienthal 5 7 6 Rotenburg /Wümme IGS Rotenburg (Wümme) Rotenburg (Wümme) 5 Stade IGS Buxtehude Buxtehude 5 5 5 5 Stade IGS Stade Stade 5 5 5 5 5 Verden IGS Oyten Oyten 5 6 6 Emden IGS Emden Emden 3 5 5 5 5 Oldenburg (Stadt) IGS Kreyenbrück Oldenburg 5 5 5 5 5 Osnabrück (Stadt) IGS Eversburg Osnabrück 5 5 5 5 5 Aurich IGS Pewsum Krummhörn 5 5 7 6 Aurich IGS Marienhafe Marienhafe 6 5 6 4 6 5 Friesland IGS Friesland Schortens 5 6 6 6 6 6 Friesland IGS Zetel Zetel 4 Leer IGS Moormerland Moormerland 5 6 6 6 6 Oldenburg (Land) IGS Wardenburg Wardenburg 3 4 4 5 5 Osnabrück (Land) IGS Melle Melle 5 5 5 5 Wesermarsch (Brake) IGS Brake Brake 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2817 4 Integrierte Gesamtschulen in freier Trägerschaft Landkreis/ Kreisfreie Stadt Name Ort SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 Wolfsburg IGS Neue Schule Wolfsburg 4 4 4 4 4 4 Göttingen IGS St. Ursula (kath.) Duderstadt 3 3 3 3 4 Hannover (Stadt) IGS Montessori Hannover 1 1 1 1 1 Diepholz FWS BruchhausenVilsen BruchhausenVilsen 1 0,6* 0,4 0,1 0,9 Hannover (Region) IGS Wunstorf Wunstorf 5 5 5 5 5 Schaumburg IGS Immanuel Schule Bückeburg 1 1 1 1 Stade FWS Apensen Apensen 1 1 1 1 1 * kombinierte Klassen Zu 2: Für die bedarfsgerechte Ressourcenverteilung spielen zahlreiche Faktoren, z. B. Änderungen von Teilzeitanträgen der Lehrkräfte vor Ort, Personalveränderungen in Form von Versetzungen und Abordnungen und auch Neueinstellungen von Lehrkräften, eine Rolle. Insofern ist eine sachgerech- te Beantwortung der Frage „Wie viele Lehrkräfte wurden für die Aufwüchse benötigt?“ nicht mög- lich. Bezüglich der Anzahl der Stellenzuweisungen für Neueinstellungen an die Integrierten Ge- samtschulen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Welche Auswirkungen haben die Umschichtungen von Lehrerstellen zum Stichtag 01.09.2014 auf die öf- fentlichen allgemeinbildenden Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen?“ (Drs. 17/2093). Zu 3: In den folgenden öffentlichen Integrierten Gesamtschulen gibt es Schuljahrgänge, die unterhalb ei- ner Vierzügigkeit liegen: Landkreis/ Kreisfreie Stadt Name Ort SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 Northeim IGS Bodenfelde Bodenfelde 3 2 3 3 4 4 Hannover (Region) IGS Langenhagen Süd Langenhagen 3 Emden IGS Emden Emden 3 5 5 5 5 Oldenburg (Land) IGS Wardenburg Wardenburg 3 4 4 5 5 Die Integrierten Gesamtschulen in freier Trägerschaft erreichen mit Ausnahme der IGS Neue Schu- le in Wolfsburg, der IGS Wunstorf und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland keine durchgängige Vierzügigkeit. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 26.01.2015) Drucksache 17/2817 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2215 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 17.10.2014 Ausstattung der Gesamtschulen Antwort der Landesregierung