Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2820 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2482 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling, Almuth von Below- Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 01.12.2014 Naturnaher Ausbau von Schulhöfen und Spielplätzen Der Umgang mit natürlichen Materialien ist für Kinder auf Schulhöfen und Spielplätzen eine wichti- ge Voraussetzung zur Entfaltung ihrer Kreativität, zur Naturerfahrung und zur Schulung ihrer Auf- merksamkeit. Daher entstehen zunehmend Angebote mit Waldbezug, „grüne Klassenzimmer“, Waldkindergärten und naturnah gestaltete Pausenhöfe. Dieser Entwicklung wirkt ein wachsender Bedarf an Absicherung auf kommunaler Ebene entgegen. Hans-Jürgen Schwalm in SpielRäume Nr. 52/53: „Das Sicherheitsdenken ist außer Kontrolle gera- ten.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung von Naturmaterial wie Baumstubben, Reisig- haufen, Ästen und toten Bäumen als Spielelemente auf Schul- und Kindergartengelände ein? 2. Sind der Landesregierung Konflikte zwischen der Sicherheitsprävention für Schulhöfe und Spielplätze einerseits und der Verwendung von Naturmaterialien andererseits bekannt? 3. Kann die Landesregierung, wie in relevanten Medien von Pädagogen und Erziehungswissen- schaftlern wie z. B. Benjes, Gebhard, Österreicher und Schwalm immer nachdrücklicher ge- fordert, die Verwendung solcher Naturmaterialien auf Schulhöfen und Spielplätzen empfeh- len? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Bedenken des Gemeinde-Unfallsicherungsverbandes (GUV) gegenüber solchen Naturelementen unter Hinweis auf mögliche Unfallgefahren? 5. Kann sich die Landesregierung im Dialog mit den Kommunen und dem GUV dafür einsetzen, dass solche Naturelemente auch in Zukunft auf Schulhöfen und Spielplätzen eingesetzt wer- den? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 20.01.2015 - 01-0 420/5-2482 - Abwechslungsreiche und für Kinder attraktiv gestaltete Spielflächen auf Schulhöfen, im Außenbe- reich von Kindertagesstätten und auf öffentlichen Spielplätzen fördern die Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für deren Entwicklung. Für den Be- reich der Schulen und Kindertagesstätten ergänzen sie die pädagogische Arbeit innerhalb der Bil- dungseinrichtung und haben einen hohen Stellenwert. Die Ausgestaltung der unterschiedlichen Spielflächen soll den Kindern Möglichkeiten und Anregun- gen für unterschiedlichste Aktivitäten bieten und ihnen ermöglichen, die Natur mit allen Sinnen zu erleben, vor allem auch durch die Gestaltung mit natürlichen Materialien. Bei Angeboten mit Wald- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2820 2 bezug, „grünen Klassenzimmern“, Waldkindergärten und naturnah gestalteten Schulhöfen, Außengeländen von Kindertagesstätten und auf öffentlichen Spielplätzen ist dies in besonderem Maß ge- geben. Dabei sollen Kinder lernen, ihre eigenen Fähigkeiten, ihre Umgebung und damit einherge- hende Risiken und Gefahren einschätzen zu lernen. Dafür müssen Kinder dosierte, kalkulierbare und für sie wahrnehmbare Risikosituationen selbstsichernd erleben können. Naturnahe Gestaltungselemente in Spielräumen von Schulen, Kindertagesstätten und auf öffentli- chen Spielplätzen können hierzu vielfältige und herausfordernde Bewegungs- und Erfahrungssitua- tionen bieten. Die Verwendung von Naturmaterialien wird daher von den niedersächsischen Unfall- versicherungsträgern bei Beratungen zu Außengeländegestaltungen empfohlen. Gleichwohl sind bei naturnahen Spielangeboten Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, um schwe- rere Verletzungen zu vermeiden. Bei der Planung von naturnahen Spielelementen oder von natur- nahen Außengeländen ist es nach Auskunft der niedersächsischen Unfallversicherungsträger wich- tig, keine versteckten und für Kinder nicht erkennbaren Gefahren zu schaffen. Das gelingt, wenn bei der Gestaltung naturnaher Spielräume wichtige Anforderungen der DIN EN 1176 eingehalten werden, wie z. B. Standsicherheit, keine Fangstellen oder ausreichender Fallschutz. Zum Erhalt der Sicherheit müssen auch naturnahe Elemente in regelmäßigen Abständen überprüft und erforderlichenfalls gewartet werden. Die Unfallversicherungsträger bieten seit vielen Jahren mit verschiedenen Broschüren, z. B. mit der GUV-Information „Naturnahe Spielräume“ (GUV-SI 8014), Hinweise und Informationen zur Gestaltung von naturnahen Spielräumen an. Bei Einhaltung der in dieser Broschüre aufgelisteten Sicher- heitshinweise bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen naturnahe Spielraumgestaltung. Für die Gestaltung dieser Anlagen sind öffentliche und private Schulträger für den Bereich der Schulhöfe, Träger von Kindertagesstätten für die Außenanlagen an Kindertagesstätten und die Kommunen für öffentliche Spielplätze zuständig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Der Einsatz von Naturmaterialien ist im Sinne einer naturnahen Gestaltung von Schulhöfen und Außenspielbereichen von Kindertagesstätten grundsätzlich positiv zu bewerten, um den Kindern und Jugendlichen Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten zu bieten. Zu 2: Der Landesregierung und den niedersächsischen Unfallversicherungsträgern sind Konflikte zwi- schen der Sicherheitsprävention für Schulhöfe und Spielplätze einerseits und der Verwendung von Naturmaterialien andererseits nicht bekannt, sofern die entsprechenden Sicherheitsaspekte beach- tet werden. Zu 3: Sofern die Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, begrüßt die Landesregierung aus den in der Vorbemerkung ausgeführten Gründen, aber auch aufgrund vielfältiger anderer Aspekte, wie z. B. Ökologie und Klimaschutz, die Verwendung naturnaher Materialien auf Spielplätzen, Schulhöfen und auf Außengeländen von Kindertagesstätten. Zu 4: Sowohl der Geschäftsführer des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUV Hanno- ver) als auch der dortige Geschäftsbereichsleiter Prävention haben gegenüber dem für die Rechts- aufsicht zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erklärt, dass vonsei- ten des GUV Hannover keine Bedenken gegen den Einsatz von Naturmaterialien bestehen. Viel- mehr werde die Verwendung von naturnahen Spielelementen unter Berücksichtigung der entspre- chenden Sicherheitshinweise vom GUV Hannover propagiert. Die niedersächsischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbände und die Landesunfallkasse vertre- ten seit vielen Jahren im Rahmen der Präventionsarbeit in der Schülerunfallversicherung das Kon- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2820 3 zept der „Aktiven Sicherheit“ zur Förderung der Selbstsicherungsfähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen . Ziel des Konzeptes ist, Kinder durch vielfältige Wahrnehmungs- und Bewegungsange- bote (bewegungs-) sicherer zu machen. Zu 5: Die Gestaltung von Spielplätzen und Schulhöfen obliegt dem jeweiligen Träger. Es bedarf aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich keines Einwirkens auf die Träger bei der Gestaltung. Aus ihrer Sicht ist es allerdings empfehlenswert, den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger frühzeitig in die Planung einzubeziehen und eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 26.01.2015) Drucksache 17/2820 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2482 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 01.12.2014 Naturnaher Ausbau von Schulhöfen und Spielplätzen Antwort der Landesregierung