Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2822 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2405 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU), eingegangen am 20.11.2014 Plant die Landesregierung Änderungen an den geltenden Beurteilungsrichtlinien für Lan- desbedienstete? In Niedersachsen gibt es neben den allgemeinen Beurteilungsrichtlinien für Landesbedienstete (Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst - MI-15.22-03002/2.3.5, Nds. MBl. 2011, 616) besondere Beurteilungsrichtlinien für bestimmte Gruppen von Landesbeam- tinnen und Landesbeamten, wie z. B. Lehrkräfte und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, so- wie für Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte. Zum Ziel dienstlicher Beurtei- lungen heißt es in Ziffer 1 der genannten allgemeinen Beurteilungsrichtlinien: „Dienstliche Beurtei- lungen als Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen verfolgen das Ziel, ein aussa- gefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beschäftigten zu erstel- len und nach Möglichkeit Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. Sie sollen es dem Dienstherrn ermöglichen, seine Entscheidung über die Verwendung der Beschäftigten und über ihr dienstliches Fortkommen, insbesondere über eine Beförderung oder die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens oder Arbeitsplatzes, am Grundsatz der Bestenauslese auszurichten.“ In einzelnen Ministerien soll derzeit an Änderungen der geltenden Beurteilungsrichtlinien gearbeitet werden Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Beurteilungsrichtlinien werden zurzeit überarbeitet? 2. Welche Änderungen am bestehenden Regelwerk stehen bereits fest? 3. Welche Änderungen an den bisher geltenden Beurteilungsrichtlinien sind geplant oder werden erwogen? 4. Wie sollen insbesondere bestehende Regelungen zu Beurteilungszeiträumen, Anlassbeurtei- lungen, Beurteilungsbeiträgen und Erprobungen geändert werden? 5. Welche Änderungen an weiteren Vorschriften, die Regelungen zum Beurteilungswesen ent- halten, erarbeitet, plant oder erwägt die Landesregierung? 6. Wenn Änderungen erwogen werden, geplant sind, erarbeitet werden oder bereits feststehen: a) Welche Gründe sind hierfür maßgebend? b) Haben Ministerinnen/Minister oder Staatssekretärinnen/Staatssekretäre einzelne bzw. bestimmte Änderungen selber vorgeschlagen oder angewiesen? c) Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit den Änderungen? d) Wann sollen die einzelnen Änderungen in Kraft treten? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.12.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2822 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.01.2015 für Inneres und Sport - 11.3-03002/2.3.5 - Das geltende Beurteilungssystem ist auf der Grundlage der Niedersächsischen Laufbahnverord- nung (NLVO) mit den Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (BRL) zum 1. Januar 2007 eingeführt worden. Änderungen sind von der niedersächsischen Landesregierung mit der Neufassung der BRL am 6. September 2011 be- schlossen worden. In der praktischen Anwendung der BRL sind in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, drei Beur- teilungsdurchgänge erfolgt. Der dritte Beurteilungsdurchgang für die Laufbahngruppe 2, 1. Ein- stiegsamt, läuft derzeit und endet voraussichtlich im 1. Halbjahr 2015. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben die Handhabung der aktuellen Beurteilungsverfahren erörtert und die Durch- führung einer Evaluation der BRL vereinbart. Nach Abschluss der drei vollständigen Beurteilungs- runden liegen ausreichend Erfahrungen mit der Anwendung der BRL vor. Das federführende Minis- terium für Inneres und Sport wird dann die Evaluation unter Beteiligung der anderen Ressorts vor- bereiten und einleiten. Wie bei jeder Evaluation werden auch hier sämtliche Bestandteile des Beurteilungssystems und der daraus resultierenden Praxis daraufhin zu überprüfen sein, ob sie sich bewährt haben oder ob Al- ternativen bzw. Änderungen in Betracht kommen. Planungen oder Vorfestlegungen für konkrete Änderungen liegen nicht vor. Das Ergebnis der Evaluation bleibt insofern abzuwarten. Sollten da- nach Änderungen der Vorschriften (NLVO bzw. BRL) in Betracht kommen, müsste die Landesre- gierung hierüber beschließen. Neben der BRL gibt es für einige Bereiche eigenständige besondere Beurteilungsrichtlinen: Das Kultusministerium plant eine Überarbeitung des Runderlasses „Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte“ (Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011, SVBl. 2012 S. 115, geändert durch Gem. RdErl. vom 14.03.2013, SVBl. S. 177). Die Überarbeitung wird vorbereitet, sie ist noch nicht hinrei- chend konkretisiert. Es stehen noch keine Änderungen fest. Die besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Ge- schäftsbereich des Kultusministeriums (RdErl. d. MK vom 16.12.2013 SVBl. 2014 S. 55), die für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten des Ministeriums, der Niedersächsischen Landesschul- behörde, des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung und der Stu- dienseminare für Lehrämter gilt, ist erst am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Eine Änderung dieser Richtlinie ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Evaluierung ist für Ende 2016 geplant. Anfang des Jahres 2014 wurde eine Überprüfung der Regelungen der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen (BRLPol - RdErl. d. MI v. 11.07.2008, Nds. MBl. S. 782) durch das Landespolizeipräsidium eingeleitet. Neben der Anpassung an das neue Dienstrecht und die ak- tuelle Rechtsprechung sollten insbesondere auch Vorschläge zur geschlechtergerechten Beurtei- lung unter dem Aspekt der verstärkten Förderung von Frauen erarbeitet werden. Der Abschlussbe- richt liegt seit April 2014 vor. Die Umsetzung der darin formulierten Vorschläge befindet sich derzeit noch in einem umfangreichen Diskussionsprozess, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine ab- schließende Aussage über geplante oder feststehende Änderungen getroffen werden kann. Um eine bessere Vergleichbarkeit mit Beschäftigten aus anderen Bereichen der Landesverwaltung herzustellen, wurde unabhängig davon zwischenzeitlich für den Personenkreis der Verwaltungsbe- amtinnen und -beamten sowie entsprechend eingruppierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschieden, diese aus dem Geltungsbereich der BRLPol herauszunehmen und schon in 2014 wieder nach den allgemeinen Beurteilungsrichtlinien zu beurteilen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2822 3 Das Justizministerium überarbeitet derzeit die AV „Dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“ vom 21.03.2011 (Nds. Rpfl. 2011, S. 142). Geplant sind folgende Änderungen: – Die bestehenden Regelungen zu den Beurteilungszeiträumen sollen dahin gehend geändert werden, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Le- benszeit, die voraussichtlich mindestens zwölf Monate nicht im Dienst sein werden (z. B. wegen Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung), die Erstellung einer Beurteilung beantragen können. Hier- durch sollen längere Beurteilungslücken vermieden werden. – Es ist beabsichtigt, die bestehenden Regelungen zur Erprobung zu harmonisieren und die Er- probung künftig grundsätzlich für alle Beförderungsämter der Besoldungsgruppe R 2 NBesG vorauszusetzen. Gleichzeitig wird der Katalog der Tätigkeiten, die im Rahmen der Erprobung als Eignungsnachweis anerkannt werden können, erweitert. Schließlich soll ausdrücklich klar- gestellt werden, dass eine Erprobung auch in Teilzeit möglich und die Gewährung von Urlaub in der Erprobungszeit zu ermöglichen ist. – Die Bewertung der Proberichterinnen und -richter bei der Bewerbung um eine Planstelle wird an die Bewertung der bereits verplanten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats- anwälte angeglichen werden. – Die Bereitschaft, an der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen mitzuwirken, wird ebenso wie die Frage der Führungskompetenz künftig ausdrückliche Erwähnung in den Beurteilungen finden. Insoweit soll der Beurteilungsvordruck angepasst werden. Die Justizministerin und der Justizstaatssekretär werden über die geplanten Änderungen hierbei laufend informiert und unterstützen diese. Ziel ist es, die Beurteilungs-AV den Anforderungen einer modernen Gesellschaft anzupassen. Es soll klargestellt werden, dass Frauen und Männer bei der Erstellung von Beurteilungen gleichzustel- len sind und dass sich Teilzeitbeschäftigung sowie die Inanspruchnahme von Elternzeit oder eine Beurlaubung aus familiären Gründen nicht negativ auf eine dienstliche Beurteilung auswirken dür- fen. Darüber hinaus zielen die Änderungen darauf ab, Frauen und Männern den gleichen Zugang zu Beförderungsämtern zu ermöglichen. Die überarbeitete Fassung der Beurteilungs-AV befindet sich seit Ende November 2014 im förmli- chen Mitbestimmungsverfahren nach §§ 20 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 3 Ziff. 2, 32 NRiG. Das Inkrafttreten der Beurteilungs-AV ist für das Frühjahr 2015 geplant. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 6: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Boris Pistorius (Ausgegeben am 29.01.2015) Drucksache 17/2822 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2405 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU), eingegangen am 20.11.2014 Plant die Landesregierung Änderungen an den geltenden Beurteilungsrichtlinien für Landesbedienstete? Antwort der Landesregierung